Guten Tag,
immer wieder nennt man das korrigierte Alter bei dem Frühchen. Mein Sohn kam in der 33 SSW zur Welt. Nehme ich bei Impfungen und U-Untersuchungen auch das korrigierte Alter?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Leni
von
LisasTim
am 13.07.2021, 13:01
Antwort auf:
Legt man bei den U-Untersuchungen und Impfungen das korrigierte Alter zugrunde?
Dafür gibt es keine feste Vorschrift. Die für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 g vorgesehene 2- Jahres-Untersuchung erfolgt entsprechend dem korrigierten Alter, d.h. 2 Jahre nach dem errechneten Geburtstermin. Die Impfungen sollen jedoch auch bei Frühgeborenen entsprechend dem tatsächlichen Geburtstermin durchgeführt werden.
Viele Kinderärztinnen und Kinderärzte richten sich mit den Untersuchungen im ersten Lebensjahr eher nach dem errechneten Geburtstermin, da die entwicklungsneurologischen Schritte ja nach einer Frühgeburt nicht schneller verlaufen als bei einem reifgeborenen Kind. Ab dem zweiten Lebensjahr ist die Spanne der Untersuchungstermine laut Untersuchungsheft ohnehin so groß, dass es kaum noch sinnvoll ist, zwischen dem Alter entsprechend errechnetem und tatsächlichem Geburtstermin zu unterscheiden.
von
Prof. Dr. med. Michael Zemlin
am 13.07.2021