Sehr geehrter HErr Professor Costa!
+ Cistustee: Laut Internet ist er erlaubt. (Nur eine Schwangere vermutet Zusammenhang mit stiller Geburt aber ist nur eine Vermutung von ihr). Eine Kollegin von ihnen hier im Forum hat auch gemeint dass er erlaubt ist.
Durch Zufall bin ich nun auf ein Post von einem anderer ihrer Kollegen hier im Forum gestoßen der meinte der Tee sei nun doch nicht zu empfehlen...???
+ Rooibus Tee(auch aromatisiert mit Vanillie/Orange) ist auch in großen Mengenerlaubt oder?
+ Fenchel, Kamille, Anis (in Kombination als auch einzeln) - Habe schon gelesen dass Kamille abortiv wirken kann und Fenchel krebsfördernd soll (mehrmalig) stimmt dass?
Ich liebe diese Kräutertees...
+ Hibiskus in Beutel Früchtetee ist angeblich zu vernachlässigen stimmt dass auch wenn er an erster Stelle steht? (4Beutel f eine Kanne wären 8 Beutel f 2Kannen)
Würde alle Tees in großen Mengen also 2-3 Liter trinken weil mir auf Wasser sehr übel wird.
Vielen lieben Dank für ihre Mühe und Ze
von
Snowflake1984
am 08.02.2022, 09:02
Antwort auf:
welchen Tee darf ich trinken
1. Cistustee: Das Problem mit dieser Art "Superfood" ist, dass vieles versprochen wird und wenig davon tatsächlich wissenschaftlich bekannt ist. Eines steht fest, nämlich dass man die enthaltenen Stoffe nicht ausreichend in der Schwangerschaft untersucht worden hat. Man weiß es also nicht genau. Daher kann dieser Tee nicht empfohlen werden.
2. Rooibus Tee (auch aromatisiert mit Vanillie/Orange) ist erlaubt, eine Mengenbeschränkung gibt es nicht.
3. Fenchel- und Kamillentee sind in der Schwangerschaft erlaubt. Literweise sollte man diese Teesorten aber nicht trinken. Für Anis (auch in Kombination mit den anderen) gilt das Gleiche, man soll den Tee nicht in großen Mengen trinken.
4. Hibiskustee in Beuteln dürfen Sie in der Schwangerschaft trinken. Aber auch hier gibt es Berichte, dass dieser Tee zu Krämpfen der Gebärmutter führen kann.
Wenn Sie so eine leidenschaftliche Teetrinkerin sind, sollten Sie in der Schwangerschaft lieber Früchtetee statt Kräutertee trinken.
von
Prof. Dr. med. Serban-Dan Costa
am 10.02.2022