Mitglied inaktiv
Mich würde interessieren, was Sie zu folgenden Situationen sagen. Unser Sohn hatte vor ein paar Tagen 4. Geburtstag. Heute nachmittag hat unser Nachbarsjunge (9jahre) ungefragt eines seiner Sandspielsachen (die er zum Geburtag bekommen hatte) genommen und damit gespielt, woraufhin unser Sohn es unbedingt haben wollte. Der ältere Junge gab es nicht her, weil er es ja zuerst hatte. Großer Tobsuchtsanfall unseres Sohnes und Diskussionen der beiteiligten Eltern. Der Vater des älteren Junges war der Meinung, daß es unser Sohn unberechtigter weise zurückfordert. Ich konnte meinen Sohn schon verstehen, es war sein Geburtstagsgeschenk. Der Vater des älteren Sohnes sagt auch öfter zu unserem Sohn, daß er dieses und jenes nicht machen soll, daß er aufhören soll mit xy und irgendwie fühle ich mich damit nicht wohl. Er wird auch durch eine andere Nachbarin (mit kleinem Sohn, 2 Jahre),öfter gemaßregelt. Ich finde es nicht so gut, wenn das durch andere Eltern geschiet, was meinen
Hallo, der 9-jährige Junge hätte ganz klar verstehen müssen, dass er einem 4-jährigen Jungen sein Geburtstagsgeschenk nicht weggnehmen darf. Mit 9 Jahren sind solche Besitzregeln längst verstanden und müssen auch von den Kindern beachtet werden. Der Vater hätte das seinem eigenen Sohn klarmachen müssen. Das unbedingte Bedürfnis, etwas zu haben zählt in diesem Alter nicht mehr, weil es durch Normen und Gesetze zugunsten des Besitzrechts geregelt worden ist. Allein der Mundraub wird verziehen, weil Hunger zu den absoluten Grundbedürfnissen des Menschen zählt. Die Nachbarschaftsproblematik sollten Sie als Mutter und erwachsene Person selbstständig regeln können. Was sagt denn Ihr Mann dazu? Viele Grüße
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