Regina1983
Hallo ihr Lieben, Ich hoffe jemand kann mir einen guten Rat geben. Mein Mann und ich sind seit 2016 verheiratet und habe eine 2 Jährige Tochter zusammen und ich bin schwanger ( mit unserem 2. Kind ). Mein Ehemann ist Alleinverdiener und hat 2 ältere Kinder aus erster Ehe für die er seit über 10 Jahren jeden Monat Unterhalt zahlt. Es wurden für die beide Kinder aus erster Ehe eine Jugendamtsurkunde tituliert bis zunächst zur Volljährigkeit. Der große wird Ende Juli diesen Jahres 18 und der jüngere ist 16 1/2 Jahre alt. Jetzt meine eigentliche Frage: 1. Die Exfrau meines Ehemannes fordert laut Auskunftspflicht die Gehaltsnachweise meines Mannes. Die beiden Jugendamtsurkunde wurde nach dem Gehalt meine Ehemannes vor der Geburt unseres ersten Kindes berechnet. Da war mein Ehemann ja nur für seine beiden Söhne aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Jetzt ist er im Moment für unsere kleine Tochter und bald auch für unser ungeborenes Kind ( und auch für mich ( Familienunterhalt ) ) unterhaltspflichtig. 2. Wie wird das bei der Berechnung des Unterhalts für seine ersten beiden Kinder aus 1. Ehe abgezogen Bzw. was geschieht wenn er seiner Ex seine Gehaltsmitteilung schickt, die Ex wird doch nicht den Unterhalt neu berechnen, oder?? Leitet sie diese an das Familiengericht oder Anwalt oder Jugendamt weiter, oder wie läuft soetwas erfahrungsgemäß ab. Leider können wir uns keinen Anwalt leisten, er verdient gerade soviel das er den selbst bezahlen müsste und als zweite Familie müssen wir wegen dem Unterhalt so schon genug knapsen. 3. Wie wird denn berücksichtigt das ich schwanger bin, aktuell kein Gehalt habe und mein Ehemann und ich bald 2 gemeinsame Kinder haben. Kann man das bei der Kindesunterhaltberechnung berücksichtigen? 4. Desweiteren hat seine Exfrau weitere Forderungen wie die hälftige Zuzahlung eines Tablets für das Abitur und er soll eine Sonnenbrille, normale Brille und irgendwelche Kieferorthopädischen Behandlungen aufkommen, obwohl beide Kinder über seine Exfrau familienversichert sind. Sie begründet alles unter dem Begriff "Sonderbedarf". Eine Abschlussfahrt soll er auch bezahlen, obwohl dieses schon vor 2 Jahren bekannt war und man hätte vom Unterhalt jeden Monat 20 Euro zur Seite legen können. Vorallem ist mein Mann nie gefragt worden, ob bei der Anschaffung des Tablets, der Brillen oder der Zahnschiene, obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Das sind zu dem fast 1000 Euro Unterhalt nochmal, 200 Euro für Klassenfahrt, 200 Euro für den Tablet und ca. 200 Euro für die beiden Brillen. Das ist für uns ein riesen Batzen. Wie ist Euer Rat, soll mein Ehemann seine Gehaltsmitteilungen seiner Exfrau zusenden und dann abwarten was sie fordert? Und dann zum Anwalt gehen, dass der dieses überprüft?? Denn seine Exfrau weiß nicht, das ich schwanger bin. Ich weiß echt langsam nicht mehr weiter... Für den großen Sohn aus erste Ehe kann sie ja nur bis Ende Juli Unterhalt fordern, dann wird das Gehalt der Mutter zur Berechnung ebenfalls herangezogen. Aber wie läuft das mit dem Unterhalt für den 16 1/2 Jahre alten Sohn meines Mannes aus 1. Ehe?? Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Regina
Er sollte sich einen Anwalt nehmen und den Unterhalt neu berechnen und titulieren lassen. Es wird die Anwaltsgebühren wert sein, denn mit 3-4 Kindern ändert sich der Unterhalt erheblich gegenüber 2. Die genannten Sonderbedarfe klingen für mich realistisch. Soviel kostet der Unterhalt von Teenagern, KFO und Brillen sind teuer. Was die Klassenfahrt betrifft: Auch er hätte monatlich dafür etwas zurück legen können... Den Schuh müssen sich beide Eltern anziehen. Es ist unschön, dass ihr finanziell so knapp seid. Aber ihr werdet euch die Frage stellen lassen müssen, warum ihr eure Lebensplanung nicht an die bekannten Umstände angepasst habt. 4 Kinder und eine Ehefrau ohne Einkommen sind sehr anspruchsvoll, dafür sollte man ein sehr gutes Einkommen haben. Dass er nicht informiert war: Stört ihn das? Hat er am Lebensalltag der Großen Anteil? Wie ist die Kommunikation mit der Ex, mit seinen älteren Kindern?
Wovon du dich gleich verabschieden solltest ist der Gedanke das du in der unterhaltsrechnung der 4 Kinder berücksichtigt wirst , die vier Kinder gaben vorrang erst wann dann was überbleibt geht was an dich. Ihr solltet Geld i die Hand nehmen und das beim Anwalt berechnen lassen, die vier Kinder zählen gleichermaßen ( natürlich altersabhängig) auch der 18 jährige so lange er noch zu haben lebt für weitere 3 oder 4 Jahre. Aber wenn für alle 4 der Unterhalt bezahlt ist, bleibt wohl nicht viel für den Mehrbedarf der ist nur zu zahlen wenn auch geld da ist meines Wissens
Ok, wird den meine Schwangerschaft und auch schon das Baby welches 02/23 auf die Welt kommt irgendwie bei der Berechnung berücksichtigt oder erst ab Geburt??
Erst ab Geburt. Ihr könntet versuchen Wohngeld oder kindergeldzuschlag zu bekommen wenn es ganz knapp bei euch ist
Hallo, gerade wenn es schon alte Titel gibt, würde ich mich an eurer Stelle ans Jugendamt wenden. Die helfen, unentgeltlich, im Sinne aller Kinder, die Summen vernünftig zu berechnen. Die Berechnung würde ich nicht der Mutter überlassen. Es gibt so viel zu berücksichtigen, da wird sie sich sehr sicher auch nicht so genau mit auskennen. Viel Glück Jannas
K1 - jetzt 18 Jahre - der Unterhalt wird neu berechnet K2 - 16 Jahre der Unterhalt wird laut Tabelle berechnet K3 - 2 Jahre ist ein Zählkind, lebt ja bei euch K4 - noch nicht geboren uninteressant KM2 - du - eigenes Einkommen ggfls. Elterngeld, Anspruch auf Betreuungsunterhalt NACHDEM die Kinder den Unterhalt bekommen haben Mehrdraf - ist er leistungsfähig - muss er mitzahlen - allerdings sollten die Eltern das mit GSR abstimmen. Kann sein, das er aktuell weniger zahlen muss - weil bei K1 die Mutter (deren Einkommen) mit berücksichtigt wird. Grundsälich sind 4 Kinder natürlich eine Hausnummer - ggfls. muss da einen Minijob her ?
Wenn er bisher eine Urkunde vom Jugendamt hat - ist wahrscheinlich das die Ex auch hier wieder die Beistandschaft beim Jugendamt nutzt. Die kennen sich in der Regel ganz gut aus und können berechnen. Alle 2 Jahre kann der Unterhalt neu berechnet werden - könnte ja eine Gehaltserhöhung/neuer Job usw. eingetreten sein. Euer K3 muss in der Berechnung berücksichtigt werden (wurde damals noch nicht - da noch nicht geboren) und bei K1 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig - d.h. der Bedarf des Kindes wird ermittelt und das Gehlat beider Elternteile (anteilig) als KU gerechnet.
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