Elternforum Trennung vom Partner

Meine Frau hat unsere Wohnung ohne Worte verlassen

Meine Frau hat unsere Wohnung ohne Worte verlassen

wibimei

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Hallo, am 30. April ist meine Frau sehr überraschend aus unserer Wohnung ausgezogen.  Sie kam am 01. Mai mit der Polizei wieder, um Sachen zu holen. Die Polizei sagte, sie wissen nicht, warum sie ausgezogen ist, es liegt nichts vor. Eine Woche später habe ich eine Einladung zu einem Beratungsgespräch bei häuslicher Gewalt bekommen. Zwei Wochen später eine Ladung zur Vernehmung wegen Vergewaltigung im häuslichen Umfeld. Nun zu dem suspekten. Wir haben im Dezember einen Schwangerschaftstest gemacht, der positiv war. Ich konnte mich darüber aber nicht freuen. Mein erster Gedanke war wann, wo, wie und warum.. ich habe das Kind da innerlich schon abgelehnt. Um Weihnachten waren wir im Krankenhaus, weil meine Frau leichte Blutungen hatte, es wurde aber nichts festgestellt. Auch eine Nachuntersuchung bei der Frauenärztin hat nichts ergeben. Beim 2. Frauenarztbesuch Ende Januar wurde ich plötzlich von den Untersuchungen ausgeschlossen. Meine Frau hat ihr wohl einen Brief geschrieben, der mir aber nicht bekannt ist. In dem hatte sie sich wohl beschwert, daß ich zu grob war, wenn ich mit ihr geschlafen habe. Dazu bin ich allerdings körperlich gar nicht in der Lage.  Die Untersuchungsverbannung hat die Frauenärztin damit begründet, daß sie mit meiner Frau auf Deutsch sprechen wollte (meine Frau ist Kenianerin). Nach und nach hatte meine Frau auch mir nicht mehr erzählt, wie die Untersuchungen so waren, sie fing an, nur von ihrem Kind zu sprechen und nicht mehr von unserem. Sie hat dem Kind sogar einen 2. Namen gegeben, ohne das mit mir zu besprechen. Die Vergewaltiung soll angeblich am 03.03. um Mitternacht stattgefunden haben. Am 03.03. hatte ich allerdings eine LKW Tour nach Frankfurt. Wenn es in der Nacht vom 02. auf den 03. gewesen sein soll, wird es natürlich etwas schwierig. Allerdings hatte mir die Frauenärztin ein striktes Sexverbot ausgesprochen für mindestens 6 Wochen. Daran habe ich mich auch strikt gehalten, will ich doch mein Baby nicht gefährden. Allerdings mußte ich meine Frau des öfteren zurückweisen, weil sie sich nicht daran halten wollte. Ich habe ihr gesagt, ich mache das nicht aufgrund des Briefes, den sie ihrer Frauenärztin übergeben hatte. Davon wußte sie plötzlich nichts mehr. Mit zunehmender Zeit der Schwangerschaft wurde sie immer verschlossener, hat mit ignoriert und kein Wort mehr mit mir gesprochen. Meine Planung der Elternzeit hat sie nicht interessiert, Anschaffung eines Familienautos hat sie nicht interessiert. Ich wollte mit ihr über Urlaub im Geburtsmonat sprechen, hat sie nicht interessiert. Wegen alle dem komme ich zu dem Schluß, daß es womöglich gar nicht mein Kind ist. Auch aus dem Grund, daß ich in den Zeugungswochen unter der Woche gar nicht zu Hause war, lediglich am Wochenende. Ob wir da miteinander geschlafen haben, weiß ich nicht. Zu 50% Sicherheit sage ich nein, weil ich anstrengende Wochen vor mir und hinter mir hatte  beruflich im Fernverkehr Verhalten sich Frauen dann so? Und habe ich ein Recht, etwas über das ungeborene Kind zu erfahren oder darf man als Vater ohne Weiteres ausgeschlossen werden? Die Polizei sagte später, sie ist gekommen, weil sie Angst vor mir hat. Ist es womöglich die Angst, mir zu sagen, daß es nicht mein Kind ist?


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von wibimei

Du solltest dich anwaltlich beraten lassen und nicht in einem Baby-Forum schreiben. 


Caot

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Antwort auf Beitrag von wibimei

Ich würde mich da definitiv an einen Anwalt oder Anwältin wenden. Die können Dich konkret beraten. 


Ani123

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Antwort auf Beitrag von wibimei

Sie sollten sich anwaltliche Hilfe holen.  1) weil ein Verfahren gegen sie läuft wg. Vergewaltigung.  2) um zu erfahren, ob sie der biologische Vater sind. Da das Baby in der Ehe geboren wird sind sie lt. Gesetz der Vater. Das können sie anzweifeln. Rechnen sie mal zurück wann das Kind gezeugt wurde und ob das mit ihrer Anwesenheit passt. Sie sollten einen Vaterschaftstest fordern und der sollte gerichtlich verwertbar sein. Holen Sie sich Untertsützung vom Jugendamt. Sie werden vermutlich Unterhalt zahlen müssen (und den wird ihre Ehefrazu vermutlich auch einfordern), weil wg. der Ehe davon ausgegangen wird, dass es ihr Kind ist. Zeitgleich können sie Umgang fordern und das geht auch bei Babys. Dokumentieren sie alles, was mit ihrer Ehefrau und dem Baby zu tun hat.  3) Überlegen sie, ob sie die Ehe aufrecht erhalten wollen oder ob sie nicht die Trennung möchten. Dann könnten sie nachträglich mit Auszug ihrer Ehefrau das Trennungsjahr beginnen lassen, so dass es nach mindestens 1 Jahr zur Scheidung kommen kann.