lillifee2010
War schon mal jemand in dieser Situation? Ich hätte da ein paar Fragen. Die Geburt steht kurz bevor. lg
Hier wissen wohl viele, wie das laufen kann, aber vielleicht solltest Du schreiben, was DU nicht weißt und wissen willst, sonst werden das schnell mal Romane.
Eine konkrete Frage würde helfen,dir zu helfen;)
Okay, ich weiß eigentlich schon recht viel, der neue Partner hat die Vaterschaft anerkannt und der noch Ehemann aberkannt. Aber ich bekomme bald mein Baby. Wie melde ich es an? Brauche ich meinen noch Ehemann dafür? Oder Kindergeld, Elterngeld zb? Normalerweise braucht man da ja Unterschrift vom Mann. Aber die gibt er mir sicherlich nicht. Genauso wenig wie seine Geburtsurkunde zum anmelden. Unser Familienstammbuch ist aktuell beim Anwalt....
Frag bei Nicola Bader im Rechtsforum nach.
Naja, der Noch Mann hat die Vaterschaft aberkannt. Und dein neuer Freund die Vaterschaft anerkannt. Ich glaube nicht, dass es dann soviel anders laufen wird, wie ei anderen Paaren. Kindergeld und Elterngeld gibst du deinen neuen Freund an, den Vater des Kindes. Und von dem brauchst du auch die Urkunde, vorsichtshalber würde ich die anderen Unterlagen wegen der Vatrrschaftsan- bzw aberkennung mitnehmen. Bei Frau Bader würde ich mich auf jeden Fall erkundigen. Oder beim Standesamt anrufen, die müssten es ebenfalls wissen.
Habt ihr keinen Anwalt wegen der Scheidung? Da würde ich einfach fragen.... Wäre mir neu, dass der Ehemann eine Vaterschaft in der Ehe anerkennen kann..
das meine ich aber auch. ein in der ehe geborenes kind wird immer dem ehemann zugeschrieben, ob er der vater ist, aberkennt, ein anderer anerkennst oder was auch immer.
Wenn die Scheidung bei Gericht anhängig ist und das ist sie ja, kann er sie aberkennen. Allerdings wird es erst rechtskräftig wenn die Scheidung durch ist. Er wird als Vater drin stehen, außer es geschieht ein Wunder und die Scheidung ist in der nächsten Zeit. Deswegen ja meine Frage. Wie melde ich dieses Kind an. Es ist alles so kompliziert obwohl wir alle drei uns ja einig wären.
Das ist wirklich verzwickt..... ich würde ds einen Anwalt vor Ort ansprechen. Scheidungen sind so kompliziert.... man kann nicht besonders oft seine "eigenen Erfahrungen " auf andere übertragen. Wenn du keinen Anwalt hast, kannst du ja mal Frau Bader hier kontaktieren, also das Expertenforum.
Solange Ihr nicht geschieden seid, gilt das Kind als eheliches Kind. Die Vaterschaft muss dann gerichtlich festgestellt werden, auch wenn sich alle einig sind. Ob ein Gutachten erforderlich ist, entscheidet der Richter. Insofern wirst Du die Unterschrift des rechtlichen Vaters, sprich Deines Ehemannes fürs Kindergeld etc. benötigen. https://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit "Im deutschen Recht gilt ein Kind als außerehelich, das von einer ledigen Mutter oder einer Frau geboren ist, deren Ehe durch Tod des Ehegatten seit mehr als 300 Tagen oder durch am Tage der Geburt rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst ist (Rechtslage seit 1. Juli 1998). Außerehelich ist ein Kind außerdem, wenn seine Vaterschaft mit Erfolg durch ein Vaterschaftsgutachten angefochten worden ist."
Ich habe jetzt doch beim zuständigen Standesamt angerufen. Frage mich gerade wieso nicht schon früher....:D Es ist so, die brauchen bei der Geburt das Aktenzeichen der laufenden Scheidung, die Vaterschaftsanerkennung vom Partner und die Aberkennung vom noch Ehemann. Dann kann ich mein Baby ganz normal anmelden. Gerichtlich muss es nur laufen wenn die Scheidung bei Gericht noch nicht anhängig ist. So konnten wir einfach beim Jugendamt die an und Aberkennung machen. Fest gemacht ist es dann erst bei der Scheidung. Kompliziert.
bin da ganz bei Astrid, das muss offiziell mit Gutachten usw. gemacht werden. Vor der Geburt geht das meiner Meinung nach nicht. LG Goldbear
Hey... Also ich war tatsächlich in der Situation, meine Kleine kam 3 Wochen früher als gedacht und damit 2 Wochen vor dem Scheidungstermin. Mein Ex-Mann und ich allerdings schon 5 Jahre getrennt und alles friedlich und so. Anmelden war kein Problem, allerdings musste mein Ex-Mann als Ehemann und somit rechtlicher "Vater" des Kindes der Namensgebung schriftlich zustimmen und stand halt auf der Geburtsurkunde. Das kann man nach der Scheidung problemlos ändern lassen. Aber bis dahin ist es erstmal so, wir hatten auch die vorgeburtliche Vaterschaftserklärung, aber trotzdem war es so. Damit es geändert werden kann, brauchst du die Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk. Wenn ihr den Rechtsweg ausschließt, könnt ihr die gleich im Termin bekommen, wenn nicht dauert es nochmal ca. 6Wochen. Lg und alles Gute
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