Sonne108
Liebe Leser, zur Situation. Ich habe eine kleine Tochter sie ist jetzt knapp 10 Monate alt. Der Kindsvater hat sich nachdem sie ca. 4 Monate alt war getrennt. Er war in der Zeit als wir noch zusammen gel ebt waren kaum für unsere Tochter da. War oft 3 Tage am Stück verschwunden ohne erreichbar zu sein etc. Auch wollte er nicht für mich und die kleine aufkommen. Weshalb ich dann beim Anwalt war. Er zahlt jetzt für die kleine wenigstens den Unterhalt. Für mich möchte er nicht zahlen, deshalb wird das nun vor Gericht gehen. Leider ging das mit seinem Auszug aus der gemeinsamen nicht so schnell, Kündigungsfristen etc. Er ist jetzt seit knapp 1,5 Monaten ausgezogen. Die letzten Monate waren sehr anstrengend für mich als junge Mama, mit der kompletten alleinigen Versorgung unserer Tochter und der Stimmung untereinander. Ich hab es aber doch gut geschafft und auch für unsere Tochter gut zu meistern. Nun ist es so das ich wenn die kleine 1 Jahr ist wieder zurück an meine Arbeitsstelle gehe,muss.Habe hierfür extra eine Tagesmutter gesucht und gefunden. Eingewöhnung würde demnach im Februar stattfinden. Auch meine Stelle habe ich von 4 auf 3 Tage reduziert weil ich einfach merke das ich momentan noch nicht mehr schaffe als Alleinerziehende. Der Kindsvater möchte nun seine Elternzeit in Anspruch nehmen.(März /April) Dies war vor der Trennung so vereinbart. Und die kleine dann nach der Tagesmutter abholen und zu sich nehmen. Ich bin damit absolut nicht einverstanden. Ich denke das ist für die kleine einfach viel zu viel. Wenn sie bei der Tagesmutter angekommen ist habe ich nichts dagegen wenn er sie mal von Zuhause abholt und sie Zeit bei ihm verbringt. Aber das sollte doch langsam geübt werden oder? Sie war noch nie mit ihm länger als 1Stunde alleine und dann war es hier bei uns Zuhause. Wie seht ihr das? Wir haben den Umgang momentan persönlich abgesprochen 2 mal die Woche für 2 Std und alle 2 Wochen am Wochenende. Auch bin ich offen wenn er öfter oder länger kommen mag. Wie wird vor Gericht über den Umgang entschieden? Lg und ich freue mich auf eure Antworten.
Es kann nur Elternzeit genommen werden, wenn der Elternteil mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
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