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Ablehnung Beschäftigungsverbot Stillzeit von der Krankenkasse

Ablehnung Beschäftigungsverbot Stillzeit von der Krankenkasse

2fachMami.2020

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Hallo ihr lieben Ich suche Muttis die vielleicht das gleiche durchmachen wie ich. Ich habe ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit und mein Arbeitgeber bekommt daher meine Lohnkosten erstattet von der TK. Seit Januar wurden die Zahlungen eingestellt und es wurde alles versucht um nicht zu zahlen. Von Anrufe bei meiner Gynäkologin mit dem Vorwurf gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen, Aufforderung zum abstillen über Vorwürfe des Betrugs war alles dabei. Obwohl alles widerlegt werden konnte wurden die Zahlungen abgelehnt und mein Arbeitgeber hat Klage eingereicht. Zwei Angestellte von der TK teilten mir jedoch vorsichtig mit das ich damit nicht alleine wäre, dass das Thema aktuell sehr problematisch bei der TK wäre und sie es selbst nicht verstehen. Daher meine Hoffnung weitere Mütter zu finden die das gleiche durchmachen oder durchgemacht haben oder deswegen eventuell den Job verloren haben oder zum abstillen genötigt waren. Wenn ihr betroffen seit oder jemand kennt meldet euch bitte LG


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von 2fachMami.2020

Die Frage ist ja zum einen, warum Du ein BV hast. Zum anderen, wie lange Du bereits stillst. Auf das BV hat man ja in der Stilzeit nur Anrecht, wenn es eine Gesundheitsgefährdung dadurch gäbe, dass man während der Arbeitszeit stillt. Wenn also die normale Freistellung fürs Stillen von ca. 1,5 bis 2 Stunden nicht ausreicht, um Deine Gesundheit sicherzustellen. Und hier scheiden sich vermutlich die Geister zwischen Dir und der TK. Welchen Job hast Du denn, dass Stillen sich damit gesundheitlich nicht verträgt? Wegen der Dauer: Das „Stillgeld“ im BV steht einem momentan maximal für 12 Monate zu. Fazit: Wenn Du erst kürzer stillst als 12 Monate oder der Gesundheitsschutz tatsächlich nicht sichergestellt werden kann, wenn Du nur zum Stillen heimgehst, wirst Du zu einem Rechtsanwalt gehen müssen (Arbeitsrecht/Medizinrecht). Allein kann man solche Ansprüche nicht durchsetzen, wenn die Krankenkasse sich querstellt. Ein erstes Vorgespräch ist nicht so teuer. Hier kann der Anwalt schon einschätzen, ob weiteres Vorgehen gute Erfolgsaussichten hat oder man lieber an der Stelle nicht weitermacht. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, nimmt er diese Einschätzung für die Beantragung der Kostenübernahme sowieso vor. LG


2fachMami.2020

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Ich habe ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit weil ich mit Chemikalien Giftstoffen und Abgasen arbeite die in die Muttermilch übergehen. Dadurch besteht eine Gefährdung für mein Kind. Das ein BV richtig ist wird auch nicht bestritten. Ein BV aufgrund einer Gesundheitsgefährdung ist nicht auf ein Jahr begrenzt dazu gibt es bereits Urteile. [Urteil SG Nürnberg, Endurteil v. 04.08.2020 – S 7 KR 303/20] Das betrifft nur Stillpausen das wird leider sehr häufig verwechselt. Ein Anwalt ist seit 6 Monaten eingeschaltet allerdings kann das nur der Arbeitgeber weil das Gesetz in diesem Moment für mich nicht greifbar ist da der Arbeitgeber mir gegenüber in der Pflicht ist und dieser sich das von der Krankenkasse erstatten lässt. Es ist schon mein zweites und beim ersten war auch kein Problem. Eine Auflistung was die Krankenkasse alles angezweifelt hat bzw die Anschuldigungen die sie erhoben haben: - angezweifelt das ich stille - Existenz der Firma angezweifelt - angezweifelt das ich eine Ausgebildete Fachkraft bin - angezweifelt das mein Lohn tatsächlich gezahlt wurde - behauptet, dass ich eventuell den Lohn mit meinem Arbeitgeber teile (?da war ich sprachlos) - aufgefordert „Stillen sie ihr Kind gefälligst ab“ - Anruf bei der Gynäkologin und ihr gefälligkeitsbescheinigungen unterstellt - 4 mal die Gefährdungsbeurteilung eingefordert Es konnte alles nachgewiesen werden und trotzdem abgelehnt und das bestätigten mir dort zwei Mitarbeiter, dass ich keine Ausnahme bin! Deswegen suche ich. Und ja ich weiß es hört sich an wie in einem schlechten Film jeglicher Schriftverkehr ging über einen Anwalt und ist nachweisbar. Ich fühle mich ja selbst wie in einem Film und kann das alles nicht fassen


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von 2fachMami.2020

Oje, das klingt vertrackt. Dass es bereits Urteile gibt dazu, dass man beim Stillen länger als 6 Monate ins BV darf, bedeutet wenig. Es gibt ja keinerlei Rechtsverbindlichkeit, was solche Urteile angeht, jedes Gericht darf selbst neu entscheiden. Urteile bieten allenfalls Orientierung. Manchmal nutzt ein Richter diese Möglichkeit, oft aber auch nicht. Das hat Dein Anwalt Dir vermutlich auch schon gesagt. Ich wünsche Dir aber, dass die ganze Prozedur mit all den Nachweisen etwas nutzt! Bist Du sicher, dass Dein Anwalt gut ist? Ist sie oder er aktiv und engagiert genug, und vor allem fit in dieser Materie? Wie verhält sich Dein Arbeitgeber, zieht er gut mit? Ist eine Klage angedacht? LG


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Ich meinte natürlich länger als 12 Monate ins BV… sorry.


2fachMami.2020

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Klage ist vom Arbeitgeber bereits raus ich kann nicht klagen da ich gegenüber der Krankenkasse keine Ansprüche habe daher ist in dem Moment das Gesetz für mich nicht greifbar. In dem Urteil ist ja nochmals betont, dass durch die Erneuerung des Gesetzes 2018 keine Zeitliche Begrenzung für den Gesundheitsschutz eingebracht wurde und es daher vom Gesetzgeber auch nicht gewünscht ist. Ja der Anwalt ist sehr gut. Ich gehe auch garnicht davon aus vor Gericht zu verlieren ich habe eher das Gefühl, dass die Krankenkasse so eine Möglichkeit gefunden hat nicht mehr zu zahlen. Für gewöhnlich gehen Arbeitgeber kein finanzielles Risiko ein und kündigen die Frau da die Klage ja locker 1-2 Jahre dauern kann. Und für die zu schützende Mutter ist das Gesetz in dem Moment nicht greifbar da der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung hat und nicht die Mutter. Die kann also nichts machen. Und mit Kündigung gibts auch keine Ansprüche mehr die geltend gemacht werden können So zumindest meine Vermutung weil das ganze Theater für mich sonst wirklich keinen Sinn ergibt.


Nagi31

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Antwort auf Beitrag von 2fachMami.2020

Hallo, Ich würde gerne wissen wie dein Fall ausgegangen ist. Ich hoffe in deinem Sinne. Es würde mich freuen, wenn du berichtest. Liebe Grüße