Vanessa1984
Hallo, wie verhält es sich, wenn man sich den Resturlaub u die Überstunden während der Elternzeit u Elterngeldbezug auszahlen lässt? Wird das angerechnet? Ich möchte evtl die Stelle wechseln u kann deshalb nicht im Personalbüro anfragen… VG Vanessa
Ja das wird angerechnet, und der Arbeitgeber muss es auch nicht auszahlen nur am ende einer Beschäftigung
Daa darf man eigentlich nicht solange das AV noch besteht. Der Gesetzgeber sieht das nicht vor. Insofern erübrigt sich die Frage.
Hallo, es geht um die Frage zur Auszahlung zum Ende der Beschäftigung. VG Vanessa
Wenn das als steuerpflichtiges Einkommen auf der Lohnabrechnung erscheint, wird es auf das Elterngeld angerechnet!
Du schreibst während der EZ. Diese endet aber mit Vertragsende.
Wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige u dann ohne Unterbrechung eine neue Anstellung annehme dann endet meine EZ mit der Kündigung? Habe ich das richtig verstanden? War mir so nicht bewusst. Könnte ich mir das restliche Elterngeld (läuft bis Mitte Okt) bis Ende Juni schon auszahlen lassen? So dass ich mit Beginn der neuen Beschäftigung kein Elterngeld mehr bekommen würde? VG Vanessa
Ja die EZ endet, wenn das Arbeitsverhältnis bei Deinem jetzigen Arbeitgeber endet. Bei dem hast Du schließlich die EZ beantragt. Ich glaube man kann sich das EG nach dem ersten Geburtstag auch auszahlen lassen. Aber genau weiß ich das nicht.
Hast du EG plus erhalten, kannst du es in Basis ändern lassen. Dann wird das EG, was du bis dahin als Basis bekommen hättest, ausgezahlt. Es wird so gewertet, als hättest du das von Anfang an so geplant. Unabhängig von der Kündigung wäre das auch in Hinblick auf die geplante TZ sinnvoll. EG plus bei verdienst lohnt, wenn man bereits in den ersten 12 Monaten arbeitet. Fängt man später an zu arbeiten, macht das keinen Sinn. Du könntest mit Zustimmung deines jetzigen AG in der EZ woanders arbeiten. In der EZ sind bis zu 30/32 Std die Woche erlaubt.
Ich würde dir auch diese Lösung empfehlen. Wechselst du die Arbeit, hast du in der neuen Arbeit keinen Anspruch mehr auf Elternzeit. Auch nicht später
Sie kann auch beim neuen AG EZ einreichen mit der entsprechenden Vorlaufzeit. Die übrige EZ verfällt nicht einfach.
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