Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Mein "Günstig- Albtraum" der letzten Woche!!!

Mein "Günstig- Albtraum" der letzten Woche!!!

sweetberry33

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Wen, dann aber richtig, scheint sich das Schicksal mit MIR gedacht zu haben! 1. Vor etwa 2 Wochen gab es bei KAK Skijacken in 2 Versionen für Kiddis im Angebot, Preis 15,99 An und für sich recht Vernünftig, innen komplett mit Fleece- mit Sohnemann hin, anprobiert, das erste Modell leider zu weit geschnitten, das zweite VOLLTREFFER- gekauft, Etiketten ab, gewaschen, in den Schrank gehängt! Freitag der "Grosse" Tag- Morgens angezogen, ab zur Schule, Mittag komm ich mein Kind abholen- Jacke geht nimmer zu, Kind am Heulen, selbst Lehrerin schaffte es nicht den Reissverschluss zu schliessen- musste das arme Kind mit offener Jacke auf den Schulhof- Nu hatte ich aber den Kassenbon nimmer- Samstag 3 KAK Läden abeklappert- Jackenmodell ausverkauft, da kein Bon mehr da- nur Gutscheinerstattung- den gibbet aber nur pro 10,-Euro, also auf die 15,99 noch 4,01 draufgezahlt- MIST sag ich nur! 2. Vor etwa 1 Woche hatte Leidl Winterstiefel, 12,99, hab doch echt welche ergattert, Sohn probiert an- geht nicht weil rechter Schuh INNEN komplett vernäht- Umtausch problemlos ABER Schuhe nimmer da!!! 3. Kaufe mir ne Winterjacke bei Primarten, 2. Tag Druckknopf ab, Näht geht auf- Wieder gerenne in die Stadt, Umtausch Problemlos ABER keine neue Jacke weil Ausverkauft!!! Manchmal hat man so Serien.......ich könnte Schreien!!!


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

du meinst sicher ab 20 Euro? du musst bei einer Reklamation überhaupt keinen Gutschein akzeptieren! Das ist nur der fall bei Rückgabe wegen Nichtgefallen. Bei ner Reklamation ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass entweder nachgebessert wird, neuer Artikel im Austausch, falls möglich oder das Bargeld zurück! Ganz ehrlich, ich würde umgehend ne Mail an die zentrale schreiben, das geht ja wohl gar nicht! Wenn mir ne vk sowas erzählt, dann möchte ich bitte deren Geschäftsbedingungen einsehen und die dürfen dem BGB nicht widersprechen! War letztens bei takko, wollten die rabattaufkleber nutzen, u. a. ne Hose gefunden, die aber ein paar Flecken hatte (ton in Ton, beim waschen verschwunden) und ich fragte die vk, ob es da einen Nachlass gäbe. Ja, meinte sie. Dann bezahlt mit den Rabattaufklebern und? Kein Nachlass! Sah ich, als ich dann draußen den Bon durchlas. Wieder rein, blabla, ja nö, sie haben ja schon den Rabatt durch den Aufkleber Ja da bin ich dann ganz fix und schreib ne Mail an die Zentrale. Antwort? Bitten um Entschuldigung, die vk hätten mir den Nachlass geben müssen, wird noch vor Ort geklärt mit dem personal und als Entschädigung bekam ich nen 10 Euro-Gutschein Lidl - wieviel Tage später hast du reklamiert? Bis Dienstag bzw. auch Mittwoch MÜSSEN die Sachen im Laden sein. Wenn nicht, dann muss Lidl zusehen, wie sie es beschaffen. Dazu sind die per Gesetz verpflichtet. Dann geht man zum Personal und sagt, dass man den Artikel bitteschön aus ner anderen Filiale beschafft haben möchte und zwei bzw. drei Tage ab angebotsdatum (gibt verschiedene Gerichtsbeschlüsse) müssen die die waren beschaffen. Über den Zeitraum hinaus kann man trotzdem fragen, ob noch ne andere Filiale was hat, dann lassen die das in deine Filiale liefern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

wenn die sachen ausverkauft sind sind sie halt weg. und da sie lange genug im angebot sein müssen laut gesetz umgehen die firmen in dem sie dazu schreiben "* Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein." oder "nur solange Vorrat reicht" und damit sind sie aus dem schneider... und das machen lidl aldi und co fast immer


sechsfachmama

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Discounter Lidl hat eine empfindliche Schlappe vor dem Oberlandesgericht erlitten. Die Richter des OLG entschieden, dass Discounter von Artikeln, die in großem Umfang mit Zeitungsannoncen beworben werden, eine ausreichende Menge an Waren bereitstellen müssen. Schnäppchen müssen nach dem OLG zwei Tage vorrätig sein. Im vorliegenden Fall verbot das OLG dem Discounter für einen Computerbildschirm beziehungsweise eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, wenn nicht genügend Artikel für den zu erwartenden Kundenansturm vorhanden seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn Discounter nachweisen könnten, dass eine kürzere Frist im Einzelfall angemessen sei oder aber, wenn der Händler beweisen könne, dass er zwar richtig kalkuliert habe, der Ansturm unerwartet groß gewesen sei. (mit dem letzteren versuchen sie sich gerne rauszureden) Das "Nur solange Vorrat reicht" bedeutet lediglich, dass es sich um ein Sonderangebot und kein Dauerangebot handelt. Dennoch muss auch bei Sonderangeboten eine "ausreichende Menge" vorrätig sein, wobei "ausreichend" an der Größe des Geschäfts, der Form der Werbung und dem Preis des Produkts gemessen wird. Hier ein Artikel zu dem Thema, in dem auch die rechtliche Grundlage erklärt wird: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=100 Immer wieder wenden sich verärgerte Verbraucher an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anlass ist die sogenannte Lockvogelwerbung. Händler werben mit besonders preisgünstigen Angeboten, die bei konkreter Kaufnachfrage allerdings nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werden. Ganz aktuell: Ein Baumarkt wirbt mit dem Angebot “Kauf 2, nimm 3« für eine Innenwandfarbe. Als der Verbraucher am Tage nach dem Erscheinen der Werbung das Angebot nutzen will, war es bereits zu spät. Nach Angaben der Verkäuferin wurden die letzten 12 Eimer nach morgendlicher Eröffnung des Marktes verkauft. Der Verbraucher weiß natürlich, dass viele Unternehmen mit Sonderangeboten für ihre Waren werben, um so die Kunden zu animieren, wegen der herausgestellten günstigen Preise ihr Geschäft aufzusuchen. Insbesondere Lebensmitteldiscounter werben häufig für Sonderprodukte wie Elektronikartikel, Gartengeräte und anderen saisonalen Schnäppchen. Sonderangebote sind natürlich rechtlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen wettbewerbswidrigen Lockvogelwerbung wird allerdings dann überschritten, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht oder im Verhältnis zur Nachfrage in viel zu geringer Menge vorhanden sind und der Kunde, der so ins Geschäft gelockt wurde, zum Kauf von anderer Ware verleitet wird. Im Regelfall muss die beworbene Ware mindestens zwei Tage vorrätig sein. Dies ist ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Welcher Warenvorrat ausreichend ist, richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage. Je attraktiver der Preis, desto höher wird die Nachfrage sein. Bei ganz besonders preisgünstigen Sonderangeboten muss der Händler daher einen größeren Warenvorrat bereithalten, da mit zusätzlichen Kunden gerechnet werden muss, die eventuell auch Vorratskäufe tätigen. Verbraucher haben leider keinen Anspruch darauf, die zu einem günstigen Preis angebotene Ware auch tatsächlich zu erwerben oder den Händler zur Bestellung der vergriffenen Ware zu bewegen. Aber der Verbraucher kann auf die unzulässige Werbung hinweisen und als Schlussfolgerung für sein künftiges Einkaufsverhalten diesen Markt meiden. (hier habe ich aber auch schon andere Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man hat als Kunde das Recht, die Ware zu bekommen und der entsprechende Markt muss diese beschaffen. Ich habe mich schon öfter bei der Zentrale beschwert und mir wurde der Artikel dann beschafft) gib mal bei google ein: angebote müssen vorrätig sein (und dazu vielleicht noch "gesetz") angebote, die nicht zum regulären sortiment des geschäftes gehören, MÜSSEN mind. 2 tage (ich weiß von 3 tagen) vorrätig sein. dieser zusatz: solange der vorrat reicht entbindet die ketten nicht davon, die angebote ausreichend vorrätig zu haben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

die werden das nicht so hinnehmen.... Ich kaufe auch solche Billigsachen nichtmehr gerade aber auch Primark ist eine schlechte Qualität gegen andere wobei man da den Preis halt auch sehen muss im vergleich aber ich will Dinge ja nichtnur 5 mal anziehen dagmar


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

...tja, das stimmt sicher in groben Zügen, verpflichtet aber gerade bei geringpreisigen Artikeln nicht, diesen über die gesamte Angebotszeit in allen Größen vorrätig zu haben. Insofern dürfte sich dieser Anspruch gerade bei Schuhen in einer bestimmten Größe oder Farbe im Sande verlaufen. Gruß, Speedy


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, ricthig ist, dass bei einem GWL-Fall, d.h. wenn ein Mangel vorliegt, entweder nachgebesert, ersetzt oder das Geld (!) erstatten werden muss. Ein Gutschein ist dabei kein Geld-Substitut. ABER: Der Kunde muss den Kauf beweisen und das geht idR nur mit einem Kassenbon oder einer Kontoabbuchung mit zuordnenbarer Bonnummer. Ohne diesen Nachweis entsteht der Erstattungs-Anspruch noch nicht einmal. Daher ist ein Gutschein schon eine Kulanz-Handlung und in diesem Fall ok. Gruß, Speedy


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

"wer billig kauft, kauft zweimal" Bei Primark kauf ich für meine nur die Sachen die genauso teuer sind wie bei anderen Ketten wie H&M oder so. Die Lizens Kaputzensweats kosten 14 aber die halten und sind gut, der Rest ist ja schon fast im Laden zerfallen. Das sind die einzigen Sachen und im Sommer die Lizens T-shirts mit Spongebob und anderen. Die halten auch. Die Tochter meiner Freundin ist da schon ein paarmal drauf reingefallen, ständig ging was kaputt........... Kleiner Tip, Stiefel und Schuhe kontrolliere ich immer im Laden ob was drücken könnte. Sonst nehm ich die gar nicht mit. Und grade bei Discountern und oder Brands for Friends/Limango Outlet hatte ich das schon öfter. Kik hätte dir den vollen kaufpreis wieder geben müssen, außer die Jacken wären in der Zeit reduziert worden. TIP noch am Rande: Lidl kriegt nächste Woche wieder Winterstiefel, vielleicht sind da noch welche für euch bei. Und vorher einmal die Hand rein. Grade bei Schuhen. Aber ich habe auch ein sehr empfindliches Kind, mit 9 kann ich Ihr keine Discounterschuhe mehr kaufen. Die Zeiten sind lange vorbei.................lg


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Seh ich auch so! Wer kauft denn den Billigschund von KIK bitte und erwartet für 12 Euro ganz ernsthaft Qualität... selber schuld. ;) Und dafür haben wahrscheinlich kleine Kindersklaven sich die Hände wundgenäht, dass ihr das kauft und nach einem Mal tragen in die Ecke schmeißen müsst. Also dann beim nächsten Mal doch bitte einfach mal vorher das Hirn einschalten und über sinnvolle Preisgestaltung nachdenken. Im Zweifel lieber Markenwaren gebraucht bei Ebay erwerben statt stinkenden Plastikbilligkrempel von Euroläden und Co. Geiz ist eben überhaupt nicht geil. Sieh es als Lehrgeld. J.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

ich würde mich auch aufregen ich kauf nicht dort aber wenn ich es müsste weil das Geld nicht reicht ( und leider geht es vielen so) dann kann man zumindest erwarten dass es einige Wäschen übersteht, sonst ist es nicht zum Gebrauch geeignet. Ich versuche immer ausserhalb der Saison zu kaufen aber da bin ich auch schon reingefallen als der teure runtergesetzte Benchmantel dann offene Nähte bekam nach Ablauf der 6 Monate, dann heisst es nachweisen dass es beim Kauf schon so war, Garantien dass alles klappt gibt es leider nie dagmar


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

Exakt so ist es. Und wenn man mal sein Gehirn benutzt, ist eigentlich LOGISCH, dass das Zeug nichts taugen kann, wenn daran noch 2-3 Leute verdienen und es Containerweise nach Europa verschifft werden muss. Also sind die Materialien minderwertig (gerade Knöpfe, Reißverschlüsse und Garne für Nähte), das KANN gar nicht taugen. Gebrauchte Markenkleidung ist so schlecht auch nicht, dass man zwingend auf den Discounter ausweichen müßte. Leider benutzen viele ihr Hirn nicht. Aber beschweren sich dann, wenn der Reißverschluss hakt und pochen auf ihre "Rechte". Für mich hat jemand seine Rechte -moralisch gesehen- schon damit verwirkt, dass er den Mist überhaupt kauft und das alles unterstützt. Ich weiß auch, dass es unter den Markenherstellern ebenfalls schwarze Schafe gibt, was Auflagen und Kinderarbeit angeht. Aber unter den Billigmarken sind diese menschenverachtenden Bedingungen eben weit häufiger, als bei anderen Herstellern. So, und wer seinem Kind(!) solche Billigtreter von Aldi, Kik, Lidl, NKD und haumichtot anzieht, gehört eigesperrt. Das grenzt an Körperverletzung. Der ortsansässige Orthopäde gibt gerne weitere Auskünfte! Es IST so, das beißt die Maus keinen Faden ab und darüber muß man gar nicht erst diskutieren. Die Leisten solcher "Schuhe" sind eine Katastrophe für Kinderfüße, Fersenkappe meist nicht vorhanden, kein Halt, kein Garnix. Niemand braucht mir übrigens mit "kein Geld" zu kommen, gute Schuhe (und Kleidung) gibt es auch in günstiger. Dann hat man halt nur 2 Paar (oder EINE gute Jacke), aber die halten/hält auch die ganze Saison-wenn es schon nicht anders geht. Sparen ist schön und gut, aber vielleicht tut man das besser an anderer Stelle, als an Schuhen und Kleidung oder Nahrung.


sweetberry33

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Nein ist nicht Gemein von einem Mann- er hat da schon irgendwie Recht! Man kann nicht Perse sagen, dass man Gedankenlos ALLES in einem Laden kaufen kann- da geb ich Ihm Recht! ich habe übrigens auch schon teure Sachen gehabt, die nicht besonders waren ! Ist halt nur Ärgerlich wen das in Serie passiert- war mir allerdings eine Lehre- DAS passiert mir nicht noch mal! Lg


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Bei dir handelt es sich ganz klar um eine Reklamation (Gewährleistung) und nicht um Umtausch wegen Nichttgefallen. Du hast ein Recht auf Nachbesserung oder Geld zurück. Dieses Recht hast du ganz klar auch ohne Bon. Wenn der VK auf stur schaltet, dann wende dich an den Kundendienst in der Zentrale.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Die GWL ist zwar nicht abhängig von dem Vorlegen eines Kassenbons, wohl aber von dem Nachweis eines Kaufvertrags und ggf. der Übereignung. Und das dürfte bei einem Discounter schwer werden, sofern man nicht zumindest mit EC-Karte bezahlt und damit eine Vorgangsnummer hat. Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

(auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ... Hast du mit Karte bezahlt, gilt die Abbuchung als Nachweis, auch wenn der Einzelposten dort nicht hervorgeht. Oder wenn eine zweite person beim einkaufen dabei war, dann gilt der als Zeuge des Kaufes, was ebenso akzeptiert werden muss.


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, das mit dem Zeugen als Beweis für den Abschluss eines Kaufvertrags ist theoretisch richtig, scheitert aber in der Praxis daran, dass das Urteil, ob ein Zeuge glaubwürdig ist, in D der freien Beweiswürdigung eines Richters obliegt. Dann müsste man es also erst zu einem Prozess kommen lassen, denn der Händler muss die Behauptung, dass Herr oder Frau X dabei war und den Vertrag bezeugen können, nicht prüfungslos hinnehmen, zumal das eben jeder behaupten könnte. Gruß, Speedy


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von speedy

... die Ware (bzw. Marke) gibt es meist ausschließlich dort und sonst nirgendwo!


speedy

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

... und wie weist du den Kaufpreis nach? Gerade bei Aldi hat die eine Filiale den Artikel schon massiv runtergesetzt, während die andere im Nachbarort noch genug Vorräte hat und zum vollen Preis verkauft. Bei regulären Artikeln oder direkt in den ersten Angebotstagen ok, aber dann geht es nicht mehr so einfach. PS: Ich finde es toll, dass z.B. Aldi sehr kulant ist und man auch Dinge aus einer anderen Filiale zurückgeben kann, aber selbstverständlich ist das nicht... Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Siehe Absatz 2. Allerdings kann der Händler entscheiden, ob die Ware hingeschickt, abgeholt wird oder man selber hinfährt. Hatte ich bei Ikea mal gefragt, weil das immer über 80 km sind ... Mein Nachbar musste auch mehrmals wegen Rekla zu Ikea und bekam dann einen Warengutschein als Entschädigung für die Fahrtkosten. Und auch solche Sätze wie: naja, Sie müssen ja nicht extra kommen, das können Sie ja mal mit nem anderen Einkauf verbinden ... gelten nicht. Sollte man sich ebenfalls ausdrucken und immer im Geldtäschchen haben - das meiste Vk-Personal kennt diese Regeln nämlich nicht und redet sich raus. § 439 BGB Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


die liebe

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

warum schreibt man die Namen nicht richtig? unsere Schuhe von Lidl , die Stiefel für 12,99 , passen wie angegossen und sind bis dato heile.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von die liebe

Meine Tochter hatte ihre Lidl-Stiefel zwei Winter an, ohne Probleme. Den Kik-Schneeanzug auch, ebenso wie alle anderen Discounterklamotten und -Schuhe, die sie bisher hatte (neu oder gebraucht). Entweder haben wir Glück, oder wir schauen die Sachen vor dem Kauf besser an als andere Leute. In der Herstellung, bzgl. Arbeitsbedingungen, gibt es zwischen den Marken kaum Unterschiede, das ist Augenwischerei.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Ob nun Discounter oder "Marke" . On der Herstellung und den Arbeitsbedingungen gibt es überall schwarze Schafe. Die relevanten Unterschiede liegen in den Materialien. PU würde ich meinen Kindern nicht zumuten wollen.


sweetberry33

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Antwort auf Beitrag von die liebe

Weil ich vermeiden wollte, dass es Ärger gibt wg Markennamen!!!