Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Ist das rechtens? ATU Gutschein?

Ist das rechtens? ATU Gutschein?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hatte gerade einen Anruf, mit dem ich erstmal gar nichts anfangen konnte. Da war ne Frau von ATU, die meinte, mein Mann wäre heute morgen da gewesen, Bremsklötze machen lassen, nun hätte sie gemerkt, der Gutschein wäre abgelaufen, er solle jetzt mal vorbei kommen und nochmal 25 Euro bezahlen. Aha, ja er war da, wenn er einen abgelaufenen Gutschein dabei hatte, dann sicher nicht vorsätzlich, die Bremsen wollte er schon seit Wochen machen lassen, der Gutschein lag vermutlich solange auch schon im Auto:-). Nun, dürfen die das im Nachhinein, sie haben ihn ja erst sofort akzeptiert und abgerechnet (hatte extra die Dame nochmal gefragt, ob das irgendwie noch unklar war). Ich habe keine Ahnung was die Dinger gekostet haben, könnte mir aber vorstellen, daß Gatte die ohne den Gutschein da vermutlich gar nicht gekauft hätte. Sprich hätten sie den nicht angenommen, hätte er die Dinger auch nicht migenommen (vermute ich einfach mal wie ich ihn kenne:-)). Wie ist das nun rechtlich? LG Nina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

der Gutschein stammte von etwas, was wir zurück gegeben hatten, also die 25 Euro waren von uns bezahlt!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Soweit ich weiß, haben Gutscheine eine Gültigkeit von 2 oder 3 Jahren. Kürzer ist nicht erlaubt! Also wenn er eh kürzer gewesen wäre von der Gültigkeitsdauer, dann darf das nicht sein und sie müsste ihn auf jeden Fall annehmen. Ansonsten weiß ichs auch nicht :-(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie alt war denn der Gutschein ? Ich meine es gab da mal eine Rechtssprechung zum Thema Gültigkeit von Gutscheinen. Wobei es da sicherlich anders gehandhabt wird, wenn der Betrag aus einer Rücknahme ist. Ich glaub, ich würds nicht zahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.it-recht-kanzlei.de/gutscheine-verjaehrung-abmahnung.html


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

glaub nicht, daß der so alt war, ein paar Monate schätze ich, da hatten wir was wieder zurück gebracht und anstatt Geld den Gutschein genommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

drei jahre gültigkeit grundsätzlich mindestens und bei so ner rücknahme verfällt er auch nicht nach drei jahren, wenn man dann nix zu kaufen gefunden hat, muss der gs in bar ausgezahlt werden, abzüglich des wertes des entgangenen gewinnes den die firma beim umsatz gehabt hätte. (beispiel: einkaufsgutschein für klamotten bei firma xy im wert von 50 euro - handelsspanne wäre 50 %, dann bekommt man 25 euro ausgezahlt)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde mich dort NIE wieder blicken lassen. Die haben ja ein Rad ab ...