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Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung

Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung

Gustavina

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Hallo ihr Lieben,   vielleicht kennt sich ja jemand zu meinen Fragen aus und kann mir helfen/Denkfehler aufzeigen. Ich werde meine Selbstständigkeit zum Ende des Monats aufgeben und dann nur noch fest angestellt sein, was ja für das Elterngeld einen eklatanten Unterschied macht, da dann ja die 12 Monate vor Geburt gerechnet werden (richtig?).  Aber wie wird das genau angesetzt? Sagen wir, ich bin ab 1.7.24 nur noch festangestellt, und hätte ET am 15.7.25, das Kind würde aber schon am 29.6. kommen wollen - wäre ich dann gekniffen, da ich 12 Monate vor Geburt, also am 29.6.24, noch selbstständig war, obwohl der ET im Juli lag? Ich hoffe, ihr versteht meine fiktive Rechnerei. Denn sonst mũsste ich ja mit einer Schwangerschaft quasi mindestens warten, bis eine überlebensfähige Frühgeburt frühestens im Juli 25 auf die Welt kommen könnte und das wäre ja durchaus viel später.  (Nein, ich will keinen AG ärgern, bin schon länger *auch* angestellt, aber dann eben nur noch)  und noch eine Frage: Weiß jemand, wie es aussieht, wenn ich meinen letzten selbstständigen Handschlag am 30.6. erledige, die Auftraggeber aber erst am 10.7. zahlen würden - wäre ich dann ab 1.7. oder 11.7. nicht mehr selbstständig? Hab im Netz unterschiedliche Angaben gefunden.   danke und viele Grüße!


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Soweit mir bekannt, gilst du für die Bemessung des Elterngeldes als selbstständig, wenn du im Kalenderjahr vor der Geburt Einkommen aus selbstständiger Arbeit hattest. D.h. um nicht als selbstständig zu gelten darf das Kind erst am 1.1.2026 kommen.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Danke erstmal für deine Antwort. :) Aber ich glaube eigentlich, dass das anders ist, da auch in den Elterngeldrechnern immer gefragt wird, ob man in den letzten 12 Monaten selbstständig war, nicht im letzten Kalenderjahr.  Dahingehend habe ich auch die Unterlagen so verstanden: Angestellt zählen die letzten 12 Monate, war man in den letzten 12 Monaten selbstständig zählt dann das vorherige Kalenderjahr.    Aber ich lasse mich da auch "gerne" (es würde für die Planung immerhin mindestens ein halbes Jahr später bedeuten #102) eines besseren belehren, wenn da jemand entsprechende Passagen im Gesetz oder so kennt. :)


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ich nehme an, du bekommst deutlich weniger Elterngeld, wenn der Berechnungszeitraum weiter in der Vergangenheit zurückliegt? Denn auch bei Selbstständigen wird ja das gesamte Einkommen (Summe aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit) als Grundlage für die Berechnung genommen.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

Echt? Wenn ich den Elterngeldrechner durchklicke, kommt nach dem Häkchen bei "Selbstständige" dann nur noch der Mindestwert, ohne, dass ich noch Zahlen eintippen dürfte. :/ ach man, das scheint wirklich nicht ganz simpel zu sein. Doofe biologische Uhr.   danke dir!


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Ich kenne die Rechner nicht, aber soweit ich weiß, ist nur der Brechnungszeitraum bei Vorliegen einer Selbstständigigeit anders. Das Gehalt, was man in diesem Zeitraum zusätzlich, oder sogar hauptberuflich verdient hat, zählt als Einkommen für das Elterngeld.  Das war zumindest bei einer Freundin vor 2 Jahren so. Deswegen kursiert ja auch der "Trick" (eigentlich Betrug, wenn man es nur aus den Gründen macht), schnell noch ein Gewerbe anzumelden, damit bei mehreren Kindern das Vollzeitgehalt von der Zeit vor dem ersten Kind noch zählt. (Hoffe das war jetzt verständlich.)