Mitglied inaktiv
... Zahnersatz-Leistungen in Anspruch genommen? Hätte da mal eine Frage ...
ich bin bei der CSS aber in der Schweiz und habe keine Zahnversicherung abgeschlossen, da eh kaum was bezahlt wird....ich fahr nach Deutschland und zahle es so aus eigener Tasche...kommt mich günstiger
http://www.hanswaizmann.de/zahnarzt/tabelle.pdf
mein mann und ich haben dort die zahnversicherung. haben sie auch schon in anspruch genommen! was hast du für fragen! die versicherung ist super.
Ich habe meinen Heil- und Kostenplan für eine Krone (links unten der letzte Zahn vor dem Weisheitszahn) dort eingereicht und hätte gerne mal gewusst, ob das Antwortschreiben der CSS dass Standardschreiben ist oder ob irgendwas davon speziell auf mich gemünzt ist. Mich wundert der Absatz mit der nicht erteilten Zusage für die Übernahme der Material- und Laborkosten ... Zumal bei allen Einzelsummen im Heil- und Kostenplan dasteht "(geschätzt)". Der Antwort-Brief von CSS: ######################################################################### Sehr geehrte Frau XYZ, wir haben eine gute Nachricht für Sie: Ihre zahnärztliche Behandlung kann beginnen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GÖÄ), maximal bis zum 3,5-fachen Satz. Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir somit 90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Reichen Sie uns bitte nur Originalrechnungen mit Material- und Laborkostennachweis über zurückliegende Behandlungszeiten ein (keine Vorschussrechnungen). Sollte über dem 2,3-fachen Satz berechnet werden, bedarf es in der Rechnung einer patientenbezogenen Begründung zur einzelnen Leistung. Für Gebühren, die den 3,5-fachen Satz überschreiten, besteht kein Versicherungsschutz. Für die Material- und Laborkosten können wir keine Zusage erteilen, da es sich nur um einen Schätzwert handelt. Ausgenommen von dieser Zusage bleiben die Kosten für Verblendungen im nicht sichtbaren hinteren Zahnbereich, da es sich hierbei nicht um medizinisch notwendige Heilbehandlungen handelt (vgl. $ 1 Abs. 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wir behalten uns eine Prüfung der Rechnungen vor. Wir wünschen eine erfolgreiche Behandlung und stehen Ihnen während dieser Zeit gern beratend zur Seite. #########################################################################
Hallo, das ist der Standard Text, war bei mir auch so. du hast ja den HKP bereits vorher eingereicht, so dass die einsicht hatten, wenn du im hinteren Bereich den Zahn verblenden lässt musst du das selbst zahlen, da eine verblendung wie bei den Krankenkassen im hinteren bereich nichtgezahlt wird. wenn keine abweichungen vom eingereichten hkp sind, solltest du 90 % bei vollem Bonusheft der gesamten Rechnung erhalten, somit einen eigenanteil von ca.15%. das geld hast du dann ca. 3-4 wochen nach einreichung auf deinem konto. wenn du noch fragen hast einfach melden.
Danke für Deine Antwort.
Die komplette Verblendung war eher eine Idee des Zahnarztes, nach dem Motto, die Zahnzusatzversicherung zahlt ja. Ich werde das aber doch nicht machen lassen. Ist ja quasi rausgeschmissenes Geld, da jemand anderes den 7er-Zahn nie zu sehen bekommt.
Bei Fragen komme ich gerne auf Dich zurück - danke für Dein Angebot. Momentan habe ich erstmal keine weiter. Bin nur gespannt, wieviele Zahnarzt-Termine das bedeutet, bis die Krone drin ist.
das geht rum!
ich musste 3 mal hin. verblendung ganz hinten liegt so etwa bei 150 euro zusätzlich wo du wie schon geschrieben selber voll bezahlen musst.
viel spass beim zahnarz
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