Mitglied inaktiv
Hallo an alle! Ich fühle mich grad mehr als beschissen... Ich habe heute morgen mein Konto geprüft, da ich in letzter Zeit öfter Kleidung für meine Tochter bei H&M online bestellt habe. Bezahlt hab ich immer mit Kreditkarte. Von 2 Paketen ging Ware im Wert von 37,90 Euro zurück da sie nicht gefiel. Nun wurden mir heute 17,90 Euro auf mein Kreditkartenkonto zuückgebucht....ich hab dann bei H&M angerufen warum "NUR" 17,90 zurückgebucht wurden! Da sagt die mir, ich habe unerlaubterweise 2x einen 10 Euro Gutschein eingelöst der nicht für mich bestimmt war und diese 20 Euro wurden bei der Rückbuchung abgezogen. Auf den Rechnungen die mit dem Paket kamen war der Gutschein jeweils anerkannt und abgezogen!!! Dürfen die im NACHHINEIN einfach das Geld einbehalten??? Ich finde das nicht rechtens und werde das nicht so einfach auf mir sitzen lassen! Dann hätten die den Gutschein bei der Rechnung schon weglassen müssen! Was sagt ihr dazu? LG Renate
Hallo, ich würde das auch nicht so hinnehmen. Wenn sie nicht wollen, dass die Gutscheine genutzt werden, dann müssen die eben dafür sorgen, dass im online verschwinden. Woher soll ein "laie" wissen, dass man die nicht benutzen darf? Die werden immer merkwürdiger da.
Online verschinden lassen, wird schwer, bzw. unmöglich! aaaber das System so programmieren, dass es z.B. nur einen im Monat oder so akzeptiert! Ich denke mal, dass es extra so gemacht wurde, damit es die Leute anlockt, sie bestellen und H&M abkassiert... genauso war´s bei mir mit OTTO... Die wollten auch, dass ich über 80 Euro nachzahle... Seit dem hab ich nie wieder bei OTTO bestellt...
mit Otto hab ich auch sowas gehabt,ging um einen einmaligen 10 Euro Gutschein..zum Ende gaben sie mir den doch..aber nie wieder otto
also wenn er auf der rechnung steht gilt er bei tchibo steht ja auhc auf der rechnung gilt nicht .. würde ich ärger machen deswegen bazhel ich grundzätlich auf rechnung dort nie mit karte. denn wenn ich selber überweise bezahl ich erstmal weniger
Na du hast aber immer Pech...Tut mir leid für dich, aber denke schon, dass es rechtmäßig ist, wenn du den gleichen Gutschein mehrmals benutzt hast.
es war der 7848...den haben ja schon viele hier öfters eingelöst! Was ich NICHT verstehe an der Sache ist, dass sie sich NACHTRÄGLICH das Geld zurückholen! Dann hätten sie ihn gleich bei der Rechnung weglassen müssen und NICHT anerkennen und DANN wieder abziehen! LG Renate
Wie gesagt, alles pure Berechnung!!!
Dann sollen die dir wenigstens EINEN Gutschein anrechnen. Kann ja nicht wahr sein. Machst du denn da jetzt?
Hm, mal ehrlich, dass das mit den Gutscheinen nicht so ganz okay ist (also das die hier im Netz so weitergegeben werden, auch die von den persönlich adressierten Gutscheinen), wissen doch alle hier... Im Prinzip kannst Du nicht nachweisen, dass der Gutschein generell für alle (also sowas wie bei Praktiker "20% auf alles"- den kann ja jeder einlösen)da war. Oft genug machen die Versandhäuser für eine bestimmte Kundschaft (lange nicht bestellt etc.) ja Werbung mit solchen Lockgutscheinen. Und wenn sich dann jeder hier dran bedient, muss man sich nicht wundern, dass das nicht lange gutgeht. Ich könnt mir daher schon vorstellen, dass es rechtens ist, dass sie den Gutschein anerkennen, weil Du ja keinen Anspruch darauf hattest. Und das er erst angenommen wurde, können die mit Sicherheit mit "Systembedingt" abhaken.
naja Leute seid mal ehrlich... Die Gutscheincodes gerade für H&M wurden hier doch sehr offensichtlich weitergegeben. Normalerweise sieht jedes Unternehmen wo es Internet erwähnt wird, bzw. ist es nicht sehr schwer solche Beiträge ausfindig zu machen. Sicher stand irgendwo bei den Gutscheinen geschrieben, dass sie sind nur einmal gültig und nicht übertragbar sind. Also H&M hat das Recht dazu, wenn die im Nachhinein solch einen "Betrug" feststellen enstprechend zu reagieren. Ganz klar. Hab mich echt schon gewundert, dass H&M das nicht mitbekommt... Die haben ne bestimmt Anzahl an Gutscheinen rausgegeben, wenn die Zahl der eingelösten dann höher ist bzw. mehrere mehrfach eingelöst worden sind, ist es doch klar dass die stutzig werden. Sicher sollten H&M sich künftig im Vorfeld schützen indem sie die Codes sofort nach erstmaliger Nutzung für eingelöst und somit künftig ungültig speichern oder so. Versteht mich nicht falsch Mädels - ich spare auch gerne und guck mich lieber zwei mal um, hat aber alles seine Grenzen... Bei H&M würd ich eh nicht mehr kaufen, wer die Medien verfolgt hat, wird wissen, dass der Großteil der Klamotten total schadstoffverseucht sind... LG Pauline
mir würde zwar noch nie Geld abgezogen, aber die hatten mein Konto schonmal gesperrt, da ich einen Code genutzt habe, denn sie mir nie zugeschickt hatten. Find das auch nicht ok, dass sie sich das Geld einfach so zurück holen, da hätten sie einfach vorher drauf achten müssen oder sie müssen dafür sorgen, dass man "unerlaubt" nicht mehr an Gutscheincodes kommt.
steht weder dabei das nur für mich ist,noch das man ihn nicht mehrfach verwenden darf,u.s.w. also so einfach wie die denken gehts dann ja wohl doch nicht,wie H&M das wohl gerade macht.
da muss drinstehen, WANN der Kaufvertrag zustanden kommt. Wenn er mit dem Behalten der Ware zustandekommt, dann können sie nicht hinterrücks bei einer Retourenbuchung mehr behalten .... Wühl Dich mal durch AGB's durch Lg Heike
Das hat überhaupt nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.
Einen Kaufvertrag hat man über die Ware, nicht über UNRECHTMÄSSIG genutzte Gutscheine.
Oje, oje...
Hier die AGB's
Bestellvorgang, Vertragsschluss und Rückgaberecht
Bestellen können bei uns nur volljährige Personen, die eine Wohnadresse in Deutschland haben. Die Abgabe von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Wir versenden Ware ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands. Mindestbestellwert (nach Abzug eventueller Rabatte) ist 19,- €.
Im Fall einer Online-Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Im Übrigen wird Ihnen die Ware in der Regel innerhalb von gut einer Woche nach Eingang Ihrer Bestellung zugeschickt. Bei uns kaufen Sie auf Probe, d.h. der Kaufvertrag ist aufschiebend bedingt und
kommt erst durch Ihre Billigung der gelieferten Ware zustande. Die Billigung gilt als erfolgt, wenn Sie uns innerhalb einer 7-tägigen Billigungsfrist weder eine anderweitige Nachricht zukommen lassen noch die gelieferte Ware zurücksenden.
Darüber hinaus steht Ihnen das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragsannahmeerklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen gerechnet ab Billigung des Kaufes in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Ihrer Vertragsannahme bzw. dem Ablauf der 7-tägigen Billigungsfrist Ihres Kaufs auf Probe, vorausgesetzt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt die Ware und diese Belehrung erhalten und wir unsere Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
H&M Kundenservice,
Postfach 2318, 36243 Niederaula
Die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
H&M, Hermes Logistik GmbH & Co. KG,
Niederlassung Mainz, Georg-Beatzel-Straße 20, 55252 Mainz-Kastel
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Wertersatz für genossene Vorteile (z.B. durch den Gebrauch der Ware) zu leisten. Sie erhalten also bereits an uns geleistete Zahlungen nebst etwaig gezahlten Zinsen zurück; wir erhalten die an Sie gelieferte Ware zurück. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung und Anprobe - wie sie etwa in einem H&M-Geschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Wichtig: Bei einem Widerruf wird die vom Widerruf betroffene Ware auf unsere Kosten und Gefahr zurückgesandt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig. Sie erhalten die bereits von Ihnen geleisteten Teilzahlungsraten zurück.
Ende der Widerrufsbelehrung
guckt mal oben, wo die Smilies sind. Der kaufvertrag kommt zustande, wenn man die Ware so annimmt und nicht zurückschickt. Demzufolge ist der Kaufvertrag incl. Rabatt zustandegekommen und H&M kann meiner Meinung nach nicht HINTERHER einen bestehenden Kaufvertrag ändern !
Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das so !!!
Lg
Heike
.
Wenn Du versuchst, H&M zu bescheissen, ist das doch völlig in Ordnung, daß man Dir das Geld abzieht. Ich habe noch nie verstanden, daß manche Menschen auf Teufel komm raus diese Gutscheinnummer abziehen, egal ob bei esprit, H&M oder sonstwo. Wie die Geier, Hauptsache umsonst..! Sowas würde ich nie machen, dazu bin ich zu ehrlich. Entweder man bekommt Codes geschickt oder eben nicht. Und wenn man sich das Zeug ohne Betrug nicht leisten kann, dann muß man halt weniger bestellen. Du hast eine leicht verschobene Wahrnehmung, wenn Du meinst, andere hier vor H&M quasi "warnen" zu müssen, weil Du unerlaubterweise Gutscheincodes verwendest, die man Dir nicht explizit zur Verfügung gestellt hat. Kein Wunder, daß die Ware immer teuerer wird, bei solchen Kunden..! Noch ein Tipp: Es hilft, die AGB zu lesen. Sofern man dazu in der Lage ist, versteht sich (was ich bei einigen hier bezweifle). Stella
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