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Girokonto

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Isideria

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Ich habe mal eine allgemeine Frage. Wie viele Konten darf man eigentlich haben? Gibt es da eine Begrenzung? Andere Frage. Wenn kein Gehalt vorliegt, also Leistungen bezogen werden, wie sieht es dann aus? Dann gibt es ja noch Betreuungskonten und P Konten! Muss die neue Bank erfahren, dass man vorher so eins hatte? PS hierbei geht es nicht konkret um mich! Ok vielleicht ist es besser wenn ich sie Situation schildere, ich weiß nicht ob ihr mich sonst versteht. Eine Bekannte von mir die ebenfalls wie ich alleinerziehend ist, bezieht Hartz 4, hat ein P-Konto und eine gesetzliche Betreuerin. Verfügung hat sie selber, nur die Post geht zu der Betreuerin, soweit ich das verstanden habe. Nun will sie bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen. Sie meint sie kann einfach hin und eröffnet einfach ein neues Konto! Aber geht das denn so einfach? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Freue mich über Antworten LG Isideria


FashionStyle

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Antwort auf Beitrag von Isideria

Warum sollte das nicht gehen? Wenn die Betreuung nicht für Finanzen ist, kann sie dass natürlich machen. Und auch ein P-Konto kann man sich "soweit ich weiß" auch woanders anlegen, dafür muss dann aber das andere geschlossen werden.


Isideria

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Antwort auf Beitrag von FashionStyle

Aber sie will beide Konton behalten! Das eine soll die Betreuerin betreuen, also sollen die Fix Kosten von abgehen und auf das andere soll ihre Betreuerin ihr wöchentlich Geld drauf überweisen..weil sie finanziell das nicht hinbekommt oder so!?


FashionStyle

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Antwort auf Beitrag von Isideria

Als Taschengeldkonto ginge das (macht mein Chef als Betreuer auch so) kommt natürlich auch auf das Gericht an, was das dazu sagt. Wäre doch aber eigentlich blöd wegen den Kontoführungsgebühren. Da soll sie sich das Geld lieber einteilen lassen und abholen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Isideria

Ich bin ja auch Betreuer u.a. in finanziuellen Sachen und da ginge das nicht, alles nur über mich dagmar


Nichtneu1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Naja, es gibt Guthabenkonten. Die Kontoführung kostet in der Regel Geld, wenn nicht bestimmte Parameter eingehalten werden (Gehaltseingang usw.) Ich kenne es nur so, dass ein Sparbuch eingerichtet wurde, über das die betreute Person im Rahmen Guthaben verfügen kann. Hat sie eine Betreuerin über das Girokonto, wird dies vermerkt sein. Beim gleichen Kreditinstitut wird dies dann nicht gehen, ob sie aber wo anders ein Konto einrichten kann? Keine Ahnung. Ich wüsste nicht, ob eine Abfrage bei Ämtern bzgl. Betreuung erfolgt - habe ich nie erlebt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Nichtneu1

das weiss nur die Betroffene selbst. Ich habe auch mehrere Girokonten, die kosten halt auch Geld wenn man keine Zahlungseingänge hat oder ? Evtl würde es auch reichen ein Sparbuch zu haben und davon dann abzuheben was man braucht dagmar


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Die Betreuung ist das eine Thema, solange die Bank nichts davon weiß, wird sie auch keinen Betreuer eintragen (können), selbst wenn der Betreuer für die Vermögenssorge zuständig ist (ich glaube zumindest, dass das nicht in der Schufa vermerkt ist). Auf der anderen Seite wird die neue Bank eine Schufa-Anfrage stellen und dann wird die Bank das P-Konto sehen und schon wird das Konto erst gar nicht angelegt. Ich denke, sie hat keine Chance.


Isideria

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Antwort auf Beitrag von Isideria

Bekannte ruft mich heute an und erzählt sie hat ihr neues Konto bekommen! Und hat sogar das andere noch! Negative Schufa Auskunft wurde eingeholt, war aber kein Problem! Die Mitarbeiterin hätte wohl erwähnt, dass der Geschäftsführer eigentlich keine mit negativer Schufa haben möchte, dass das aber hauptsächlich in der Hand der Angestellten ist! Wenn die Kunden ehrlich und offen sind würden sie sich auch mal für die Kunden entscheiden! Finde ich erstaunlich! Erstens, den Geschäftsführer und zweitens die Tatsache, dass es doch so 'einfach' ist! LG Isideria


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Isideria

so was bescheuertes. sorry, aber (ich kenne jetzt den umfang der betreuungsverfügung nicht) aber der schuss kann auch mächtig nach hinten los gehen. DARF sie denn überhaupt solche rechtsgeschäfte ohne die betreuerin abschliessen? im zweifel ist der vertrag nichtig, ex tunc, da kein gültiges reechtsgeschäft eingegangen wurde, da sie u U nciht geschäftsfähig ist. (wissen wir hier aber ja alles nicht.) aber schön dass sie sich freut ihrer betreuerin so richtig eins ausgewischt zu haben... mei o mei. reden hilft manchmal, so unter erwachsenen.


Isideria

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ne ne da hast du was falsch verstanden! Die Betreuerin weiß Bescheid, und hat ihr selber zu diesem Konto geraten! Sie hat schon vorher selber über ihr Konto verfügt, nur hatte sie immer Probleme ihr Geld einzuteilen. Die Betreuerin teilt ihr das Geld jetzt ein und überweist das von ihrem eigentlichen Konto auf das neue Konto. So habe ich es zumindest verstanden! LG Isideria