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Frage wegen Zuschuss durch Arbeitgeber für Betreuungskosten

Frage wegen Zuschuss durch Arbeitgeber für Betreuungskosten

Sarah+Krümels-Mama

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Hallo Vor einiger Zeit wurde hier über diesen Zuschuss durch den Arbeitgeber berichtet. Nun habe ich meinen AG gefragt und gestern war er noch sehr "zuversichtlich" dass man da was machen kann. Heute ruft er mich an und sagt mir, dass dieser Zuschuss den ich meine nur für BaFög oder HartzIV bezieher greift. Das habe ich wiederrum wiedersprochen und dann kam "Ja aber wenn wir ihnen was zahlen, dann wollen die anderen auch" mh...Moment...bin auf meiner Arbeit die einzige mit Kindergarten Kinder, alle anderen haben keine Kinder oder sind in der Schule UND es müsste ja niemand wissen....so wie alle anderen "Geld" Sachen auch niemand wissen darf. Ich bin wirklich etwas enttäuscht darüber. Ich weiß, dass mein AG NICHT verpflichtet ist, mir da unterstützend unter die Arme zu greifen aber habt ihr vielleicht dennoch eine gute Seite die ich ihm zeigen kann? Er kannte das nämlich überhaupt nicht. Ich habe es ihm zwar versucht zu erklären, und ihn geben selber zu googeln und als Ergenbiss kam eben das mit dem BaFög und HartzIV. Wäre euch wirklich sehr sehr dankbar!


delfie

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Hallo! ich hab das Thema nicht mitverfolgt, geht es um den Kita-Zuschuss, den der Arbeitgeber steuerfrei zahlen kann? Dann kannst Du ihm das hier mal zeigen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR0100509 34BJNG000408140 Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 33. Viel Erfolg!!! PS: Selbst die Verpflegungskosten für das Kind gehören dazu, das steht aber in einer Richtlinie, da müßte ich mal nachlesen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

sag ihm, daß so ein zuschuss streng vertraulich gezahlt wird, dann braucht er wegen den anderen keine angst zu haben. er zieht nicht recht. leider ist das seine entscheidung. natürlich will er davon nichts wissen. überzeuge ihn davon, weil du es wert bist!!!


Suki

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

ich bekomme auch einen ordentlichen zuschuss - statt oder als "gehaltserhöhung". versuchs doch mal so. streng vertraulich natürlich. ich weiß nicht, ob meine kollegen das auch bekommen. lg suki


Limba

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

mein AG hat mir das neulich angeboten, als ich noch auf 400 Euro-Basis gearbeitet habe um die Entlohnung etwas zu erhöhen ohne gleich in ein steuerpflichtiges Einkommen zu rutschen. Ich wollte es dann aber nicht, weil mein Mann es ja auch steuerlich berücksichtigen kann und beides geht ja nicht. Das sollte man bei der Überlegung auf jeden Fall berücksichtigen, daß man es nur einmal steuerlich geltend machen kann. LG Limba


delfie

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Antwort auf Beitrag von Limba

Hallo! Du hast recht, eins von beiden geht nur. Aber unterm Strich hat man bei der steuerfreien Arbeitgeberleistung mehr heraus. Bei der Steuererklärung darfst Du zwei Drittel der Betreuungskosten (hier keine Verpflegung) als Werbungskosten abziehen. Diese WK mindern das zu versteuernde Einkommen. Beim AG-Zuschuss erhältst Du den kompletten Betrag auf die Hand. Ich finde den Kita-Zuschuss klasse! LG, Annett


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von delfie

Also bei meinem AG ist das anders....laut seiner eigenen Aussage "verdienen wir durchschnittlich" zu wenig....Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld zahlt er auch nicht (wie so oft heutzutage) und a) natürlich würde ICH nie ein Wort drüber verlieren und b) hat niemand anderes bei uns Kinder unter 6 Jahren (wäre also die Einzige) Aber ich verstehe es doch richtig, dass ich unterm Schnitt nicht mehr Geld gezahlt bekomme (also brutto) sondern die Betreuungskosten anders verteilt werden, sodass sie nicht bei den Steuern berechnet werden und ich somit wiederrum Netto mehr raus habe...oder??? Hatte da eben so ne Rechnung gefunden: http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Kinderbetreuung.pdf Das heißt, ich hab mehr raus, er aber nicht mehr Kosten oder?????


Septemberbaby2010

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

"Aber ich verstehe es doch richtig, dass ich unterm Schnitt nicht mehr Geld gezahlt bekomme (also brutto) sondern die Betreuungskosten anders verteilt werden, sodass sie nicht bei den Steuern berechnet werden und ich somit wiederrum Netto mehr raus habe...oder??? Hatte da eben so ne Rechnung gefunden: http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/Kinderbetreuung.pdf" Genau DAS geht so nicht, er kann nicht dein jetziges Gehalt "umwandeln" sondern muss es dir obendrauf zahlen sozusagen als Gehaltserhöhung. So hat es mir mein Steuerberater erkärt.


Limba

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Antwort auf Beitrag von delfie

wir zahlen eh nur 46 Euro KiGa-Beitrag im Monat, da hat es sich dann kaum gerechnet. Wir haben jetzt einfach den Verdienst erhöht, später freut sich die Rente mal drüber. LG Llimba


Septemberbaby2010

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Antwort auf Beitrag von Septemberbaby2010

hab nochmal nachgelesen: Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit solcher Zuschüsse ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: 1) Begünstigt sind nur Leistungen für Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. Dies sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet haben, es sei denn, sie werden vorzeitig eingeschult. Übernimmt der Arbeitgeber Kosten für die reguläre Betreuung schulpflichtiger Kinder, stellt dies beim Beschäftigten lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. 2) Es muss sich um Leistungen handeln, die zusätzlich zum Arbeit slohn erbracht werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Kindergartenzuschuss zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber auch ohne die Zweckbestimmung schulden würde (R 21 c LStR). Wird der Kindergartenzuschuss auf den vereinbarten Arbeitslohn angerechnet oder durch Umwandlung des vereinbarten Arbeitslohns gewährt, liegt keine zusätzliche Leistung vor. Dies gilt selbst dann, wenn die Umwandlung aufgrund einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel erfolgt oder wenn der Kindergartenzuschuss auf eine freiwillige Sonderzahlung, z. B. Tantieme oder Weihnachtsgeld, angerechnet wird. 3) Zweckbindung: Nur für Zuwendungen, die auch tatsächlich für den begünstigten Zweck verwendet werden, gilt die Steuerfreiheit. Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind nur steuerfrei, soweit der Beschäftigte dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen hat. 4) Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgt. Vergleichbare Einrichtungen sind z. B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagespflege außerhalb des eigenen Haushalts, Ganztagspflegestellen und Internate, wenn diese auch nicht schulpflichtige Kinder aufnehmen. Die alleinige Betreuung im Haushalt, z. B. durch Tagespflegepersonen, Haushaltshilfen oder Familienangehörige, genügt nicht. 5) Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Eine betragsmäßige Begrenzung, z. B. bei Internatskosten, besteht nicht. 6) Weiter führende Leistungen, die nicht unmittelbar der Betreuung eines Kindes dienen, z. B. für den Unterricht eines Kindes oder für die Beförderung zwischen Wohnung und Kindergarten, sind steuerpflichtig.


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von Limba

Bei mir würd sich das schon sehr lohnen...zahle ein U3 Kind (und das nicht wenig9 und 2x Mittagsgeld je 40 Euro....läppert sich im Monat dann schon zusammen, wenn ich bedenke was ich letzten endes verdiene...jap..da würde mir dieser zuschuss schon helfen..aber ich denke nicht, dass ich meinen AG da nochmal umstimmen kann .:-( Vorallem dann nicht, wenn es "zusätzlich" gezahlt werden muss....


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Also ich habe mich damals für ein geringeres Gehalt entschieden und dafür habe ich mir den "steuerfreien" Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber zahlen lassen. Ach dieser Zuschuss ist auch sozialversicherungsfrei !!! Bei mir macht das eine Menge im Geldbeutel aus. Wenn mein Sohn dann in die Schule kommt wird der Zuschuss einfach in eine Gehaltserhöhung umgwandelt und ganz normal versteuert. Übrigens ich bin die erste, die das bekommen hat, meine Kollegin fing ein halbes Jahr nach mir wieder an nach der Elternzeit, sie hat sich auch für das Model entschieden, da sie mit Steuerklasse 5 sowieso kaum was rausbekommt. Außerdem ist das verhandlungssache und was du bekommst heißt noch lange nicht, dass er andere bekommen. Das wird auch keiner rausposaunen. Bei uns gibt es viele solche Zuschüsse, weil es für den Arbeitgeber besser ist, z.B. Fahrtkostenzuschuss, private Zusatzkrankenversicherung, Altersvorsorge (mit Gehaltsumwandlung). Das sind alles wenn ich mich recht entsinne, Betriebsausgaben, die das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens mindern. Das kann aber deinem Chef der Steuerberater genau erklären. Je mehr Leistungen in dieser Form, desto besser für den Chef.