Mitglied inaktiv
Mein Mann oder unser damals 14jähriger Sohn sind da reingetappt. Wir wissen es ja nicht mal mehr, soll im Oktober 2007 gewesen sein. Nun bekommen wir Mahnungen vom Inkassobüro, obwohl wir gar nix bewusst abgeschlossen haben und auch nix nutzen. Das Unternehmen steht bei diversen Internetseiten auch auf schwarzen Listen. Die erste Mahnung/Rechnung kam vor etwa 2,5 Monaten Da sind Musterbriefe, wovon wir einen damals hinschickten, ordentlich ausgefüllt natürlich.. Dann waren 2 Monate Ruhe und heute kommt die Antwort, dass der Brief nix ändere und dass wir zahlen sollen, sonst gehts zum Anwalt wegen Vollstreckung. Kennt die jemand und hat das erfolgreich abgebogen? Wo gibt es Hilfen? LG Pia
was steht denn da als Absender? Unbewußt ist eigentlich egal, denn man sollte sich die 2 Minuten schon Zeit nehmen, wenn man einfach irgendwo klickt!
Das geht schneller als du denkst,wir sind auch mal bei sowas reingefallen,da war nix vom bezahlen zu lesen.....meine Anwältin deckte dann auf wo es mini gestanden hat,musste aber auch erst 1 Stunde danach suchen. Sie hat damals zu uns gemeint das es deutlich auf der ersten Seite der AGB´s stehen muß. LG mandy die nichts zahlen musste
man muß nur gucken bevor man klickt ;-) Und wer da reinfällt, ist selber Schuld. Oft haben sie aber Glück und müßen nix zahlen. Ich kenne die Seite und habe dazu sogar schon im Sparforum geschrieben.
Dann ab damit zum Anwalt der kümmert sich drum und danach hört man nix mehr von denen!! LG mandy
Ich hatte auf sinnvolle Antworten gehofft. Ein 14jähriger ist noch nicht rechts- und geschäftsfähig, also hat er sicherlich nicht bewusst geklickt. Danke für deinen überaus wichtigen Beitrag und die tolle Hilfe!!! Pia
Ja, wir haben Rechtsschutz und einen guten Anwalt. Werd ihn dann gleich mal anrufen. Danke Pia
sondern einen Brief auch vom rechtanwalt zurück und gut.Denn wenn einmal gezahlt ist es meist aussichtslos das geld je wieder zu sehen. Die wollen nur mit den Inkassobriefen erreichen das gezahlt wird.....und leider machen das dann auch sehr viele aus Angst.Sind ja einige solcher seiten bekannt. Also nur Mut!! LG maja
Zu dem Thema habe ich schon X-MAL Usern hier geholfen!!!! NIE kam da mal ein Danke zurück! Jetzt schreibe ich kürzer und dann wird man angeblubbt oder was? Außerdem hast Du oben geschrieben, daß Du gar nicht weißt wer da geklickt hat! Und nebenbei sollte der Hinweis, daß man eben NICHT einfach blind klickt im Netz mal ernst genommen werden. DAS könnte nämlich Ärger ersparen. Aber nein, fürs sowas bekommt man dann noch einen Fußtritt..ausgerechnet von den Leuten, die nicht lesen wollen/können und nun um Hilfe rufen. Und wenn Du so schlau bist und hier was von geschäftsfähig schreibst, warum fragst Du dann hier???
Dafür braucht man nichtmal einen Anwalt. Aber meine Frage wollte sie ja nicht beantworten, dann kann es nicht so wichtig sein
wenn man doch einen guten anwalt hat, warum fragt man dann hier im forum
das wäre in dem falle eine kompetente anlaufstelle.
Wenn wir hier sagen das das nicht rechtens ist, ist dein problem damit doch noch nicht gelöst.
Nach der allerallerallerletzten außergerichtlichen Mahnung habe ich von denen nix mehr gehört
Und falls nun jemand wittert mir zu schreiben, daß ich wohl selber blind geklickt habe => Nein, das war pure Absicht...schließlich gibt es viele d. Leute, die einfach klicken und dann x-mal fragen => und jetzt? und was kommt dann? etc..pp..
Nach genauem Betrachten der Seite inkl. durchlesen war klar, das ich nix zu befürchten habe.
Insgeheim habe ich ja schon gehofft, daß da jemand in Dubai sitzend hier versucht mich vors "Gericht" zu zerren, weil ich die Gebühren nicht zahlen will.
Nur die Blöße geben sie sich ja nicht und hoffen auf Leute, die lieber einfach so zahlen..*hüstl*
Fürs grinsende Warten habe ich auch nicht unnötig einen Anwalt bemüht..
Genau deshalb hatte ich ja hier gefragt, ob jemand mit denen Erfahrung hat. Damit ich weiß, ob ich mir die ganze Action mit Anwalt und Verbraucherzentrale und ähnlichem sparen kann. Wollte hier niemanden mit meinen kindischen Problemchen belästigen. Wird nicht mehr passieren Pia
ich kenne jetzt drei fälle, die sich einfach nicht drauf gemeldet haben. nach der dritten mahnung, die angeblich von einem anwalt kam, hörte man nix mehr. wenn man davon ausgeht, daß von 10 usern im schnitt 5 vor lauter angst zahlen, haben die schon ihr geld verdient und die restlichen 5 können sie getrost abschreiben. ich könnte hier ja mal den namen der brüder schreiben, denen diese seiten gehören, aber ich wurde schonmal von denen deppen verwarnt ;-) jaja, die haben ihre spitzel überall sitzen. also vorsicht vor allen seiten, die eine 24 in der URL haben
Ich schreibe hier nun mal selten und kann nicht jeden Thread lesen, den du schon geschrieben hast. Wollte nur Erfahrungsberichte und Tips zum Umgang mit denen. Wenn dich das so nervt, dann antworte mir doch einfach nicht. Wozu sind die Foren denn da, wenn ich nicht mal ne Frage stellen darf? Ich geb doch andren auch Hilfen und Antworten, nur eben in anderen Unerforen. Und diesmal brauchte ich nun eben mal Auskunft und wollte gerne ordentliche Antworten. Und hab halt gedacht, hier bin ich richtig. Wie gesagt, werd in Zukunft in meinen Foren bleiben, dann hast du hier Ruhe vor mir. Pia
Mutig, dann auch noch Ansprüche zu stellen... Aber meine Frage wolltest Du dennoch nicht beantworten..´lieber lostreten..
Stand doch da, dass es von einem Inkassobüro kam. P.
Da steht aber immer noch nicht, wer denn von WO aus die Forderung haben will
die wechseln schon wieder ihren "internetwohnort" tztz
Deutsche Inkassostelle GmbH Mergenthaler Allee 79-81 65760 Eschborn
Nee..ich meinte nachbarschaftsabzocker.
Übrigens ist Deine Inkassostelle sehr bekannt für eher unseriöse "Forderer"
um das mal nett zu umschreiben *hust*
Von denen habe ich hier auch noch was rumfliegen..wegen Telefongebühren, die nichtmal die T-Com gespeichert hatte. Aber auch hier ist der "Gläubiger" ein schwarzes Schaf
z.B.
http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/12/01/deutsche-inkassostelle-droht-mit-nichtssagendem-urteil/
Da hast Du dir aber ein nettes Haustier zugelegt ;-))))
Nun ja, dass ist wohl eher auf dem Mist meines Sohnes gewachsen, leider. Denn weder ich noch mein Mann interessieren sich für nachbarschaft24. Haben von denen auch nix, keine Adresse und gar nix. Ansprechpartner nur das Inkassobüro. P.
Na welch ein Zufall...
die wievielte Mahnung kam denn schon?
Nachbarschaftsdingens ist ja bekannt für seine *zensiert*
ich würde mich entspannt zurücklehnen...wenn man dennoch Zweifel hat, dann kann man es ja seinem Anwalt in die Hand drücken
Das war die zweite Mahnung.
Die erste waren 54 Euro und jetzt sind es 94,17€.
Bin auch eher geneigt, es zu ignorieren und mal zu warten, was passiert.
Werd noch mal mit meinem Mann reden, was er davon hält, aber sicher das Gleiche.
Danke für deine Hilfe.
Schütteln wir uns einmal die Hände und vertragen uns wieder.
LG
Pia
Lies dir das mal durch, schätze mal, du brauchst gar nix zu zahlen http://www.heise.de/ct/tv/artikel/102227 http://www.heise.de/ct/tv/artikel/100748 Ziat aus der Webseite, interessant wenn es dein Sohn war und der noch minderjährig ist: : Viele Opfer der Vertragsfallen sind minderjährig und aufgrund ihrer Unerfahrenheit in die Falle gegangen. Treffen nun harsche Mahnschreiben ein, überfordert das aber auch die Eltern, die oft fälschlicherweise davon ausgehen, für ihre Kinder haften zu müssen. Dabei schützt das Gesetz Minderjährige besonders gut gegen solche Tricksereien. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen natürlich auch die Betreiber der Seiten und verweisen daher oft auf den sogenannten Taschengeldparagrafen 110 BGB. Hiernach seien alle Rechnungen zu begleichen, die von einem üblichen Taschengeld bezahlt werden können. Und acht Euro im Monat bewegen sich in diesem Rahmen. Das ist ein Versuch, die Betroffenen mit juristischen Pseudo-Argumenten zu verunsichern. Tatsächlich ist das jedoch Unsinn, denn Voraussetzung für die Anwendung des Taschengeldparagrafen ist, dass bereits gezahlt wurde. Niemals kann aufgrund von Paragraf 110 BGB nachträglich die Zahlung verlangt werden. Häufig versuchen die Rechnungssteller auch, minderjährige Betroffene mit der Drohung einer Strafanzeige zur Zahlung zu bewegen. Die Konstruktion dafür ist simpel: Bei der Anmeldung muss der Nutzer in der Regel das Geburtsdatum angeben. Die entsprechenden Eingabefelder lassen allerdings von vornherein nur die Angabe eines Geburtsjahres zu, bei dem von der Volljährigkeit des Anmeldenden auszugehen ist. Man kann also kein Geburtsjahr eingeben, wonach man jünger als 18 ist. Jugendliche umgehen diese Barriere, indem sie ein falsches Geburtsdatum eingeben. Und genau darauf stützen die Seitenbetreiber ihren Betrugsvorwurf. Lügen nicht strafbar Nun ist allerdings nicht jede Lüge auch wirklich ein Betrug im Sinne des Strafrechts. Dieser setzt nämlich unter anderem Vorsatz und eine Schädigungsabsicht voraus. Ein Betrug käme also nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen – wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, und durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Aber genau daran fehlt es, wenn man die Kosten übersehen hat. Das gerne benutzte Argument des Seitenbetreibers „Wenn ihr richtig hingesehen hättet, hättet ihr auch den Preis gelesen“ genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Völlig außen vor sind dabei übrigens Kinder unter 14 Jahren, denn diese sind noch nicht einmal strafmündig. Ist der Betroffene also minderjährig, sollte dies per Musterbrief 2 den Seitenbetreibern kurz mitgeteilt werden. Forderungen, die Minderjährigkeit durch eine Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen, muss man nicht nachkommen. ------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gestaltung der Seiten ist geradezu darauf angelegt, dass der Preis von den Betroffenen nicht wahrgenommen wird. Genau aus diesem Grund hat das Amtsgericht München in einem Fall die Zahlungspflicht des Betroffenen abgelehnt [G München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06]. Wenn der Preis versteckt angebracht ist, werde kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Der Nutzer müsse nicht damit rechnen, dass die Anmeldung mit Kosten verbunden ist. Die Gestaltung der Seiten ist geradezu darauf angelegt, dass der Preis von den Betroffenen nicht wahrgenommen wird. Genau aus diesem Grund hat das Amtsgericht München in einem Fall die Zahlungspflicht des Betroffenen abgelehnt [G München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06]. Wenn der Preis versteckt angebracht ist, werde kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Der Nutzer müsse nicht damit rechnen, dass die Anmeldung mit Kosten verbunden ist. http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49498-reingefallen-auf-nachbarschaft24-com-nachbarschaft24-net-meinnachbar-net.html LG Nicole
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