4_Monster
Mir wurde vor knapp 1,5 Monaten mein Pedelec gestohlen und ich habe jetzt die Zusage von der Versicherung dass sie die Kosten für ein neues Fahrrad übernehmen, ich aber in Vorkasse treten soll, ist das so üblich? Wenn ich in Vorkasse treten muss dauert es bestimmt noch ein Jahr, bis wieder genug zusammen gespart wurde für ein neues.
Wenn Du eine Schadennummer hast, könntest Du die Ansprüche aus der Versicherung abtreten. Bei Handwerksleistung wird das oft gemacht. Bei einem Fahrrad wird das natürlich schwieriger. Der Händler muss dem ja zustimmen. Trotzdem musst Du das Geld immer vorrätig haben. Wer bestellt zahlt! Je nachdem wie schnell nämlich hier die Versicherung ist, kann das dauern und die Fälligkeitsfrist überschreiten. In der Regel bedeutet das für Dich, dass Du bezahlen musst. Du reichst deine RE bei der Versicherung ein und die zahlt dann an Dich. Meiner Erfahrung nach zahlen Versicherungen, sobald dort der Vorgang angelegt wurde und alles klar ist, aber recht schnell. Dein Problem wäre halt nur, dass Du kein Fahrrad auf Rechnung mit Fälligkeitsziel hast, sondern bei Dir Ware gegen Bezahlung gilt. Da muss man also das Geld zwangsläufig erst einmal vorstrecken. Kauf auf RE könntest Du aber probieren.
Kauf auf Rechnung macht der Händler nicht mit, ist ein kleiner Fachhändler. Falls ich aus dem Katalog bestellen würde müsste ich auch erstmal mindestens 1000 Euro anzahlen
…. meldet man den Diebstahl und bekommt dann die vereinbarte Summe auf das verlustig gegangene Fahrrad. Eigentlich! Was genau deine Versicherungsbestimmungen sind weiß ich nicht. Von daher: durchlesen was deine konkreten Bedingungen sind. Wenn die Versicherung Dir das neue Rad bezahlt, wirst Du wohl oder übel in Vorleistung gehen müssen.
Du müsstest deine Bedingungen lesen, da steht drin ob eine Ersatzanschaffung überhaupt Bedingung ist um den Schaden zu decken und zweitens ob du dann in Vorleistung gehen musst. Eigentlich ist es nicht üblich dass bei Fahrraddiebstahl eine Ersatzanschaffung nötig ist. Grundsätzlich üblich ist das nur in der Gebäudebrandversicherung. Allerdings weiß ich ja nicht was du wo abgeschlossen hast und wer dich dazu beraten hat. Bei mir bekämst du so einen Tarif sicher nicht verkauft. Also lies mal nach wo genau das steht dass eine Ersatzanschaffung nötig ist. Der Schaden ist ja bereits eigetreten in dem Moment wo das Fahrrad gestohlen wurde! Also ist dann auch zu entschädigen, außer du hast etwas anderes vereinbart. Mich wundert allerdings bald gar nichts mehr. Ich vertrete ca. 30 seriöse Gesellschaften mit wirklich guten Bedingungswerken und kenne in jeder Sparte und jedem Tarif Vor- und Nachteile...in letzter Zeit rufen oft verzweifelte Menschen an die bei Check24 oder so irgendetwas abgeschlossen haben und keine Ahnung haben was das für sie im Schadenfall bedeutet und was jeweils taktisch klug zu tun ist. Es wird mir immer ein Rätsel bleiben warum Leute gerade auf dem komplexen Gebiet der Versicherungen auf Beratung und Betreuung verzichten. Günstiger ist das was sie mir dann vorlegen nämlich zusätzlich auch nie. Und spätestens im Schadenfall sind sie völlig aufgeschmissen weil dann entweder herauskommt dass das was sie jetzt bräuchten nicht inkludiert ist, oder sie leider nicht in der Lage sind die Schadenmeldung so zu verfassen dass sich das mit dem Bedingungswerk deckt und unangreifbar ist oder die Versicherung zickt rum weil kein Betreuer Gas gibt dass da mal Geld kommt und sie hilflos wirken. Ich wünsche dir viel Glück dass du erreichen kannst was du möchtest!
Ich habe online eine Versicherung bei der Ammerländer abgeschlossen weil der Händler mir diese beim Kauf im letzten Mai empfohlen hat.
Da gibts mehrere Tarife. Welchen hast du denn? Dann lese ich das für dich nach ob du tatsächlich vereinbart hast dass du das gestohlene Fahrrad nur bezahlt bekommst wenn du ein neues anschaffst. Die Bedingungen habe ich online gefunden, nur ich müsste wissen welcher Tarif deiner ist.
Nur schnell kopiert aus der Beschreibung des Produkts, das ist kein Bedingungswerk: Was erhält der Versicherungsnehmer im Schadensfall? 1. Die Entschädigung bei Diebstahl Die Ammerländer Fahrradversicherung erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert) – jedoch maximal nur die vereinbarte Versicherungssumme. Diese errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der Zubehör-Teile, die mit dem Rad fest verbunden sind sowie der, die zur Funktion des Fahrrades dienen. Das verwendete Schloss muss bei der Bestimmung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden – wird allerdings beim Diebstahl des Rades ebenfalls entschädigt. Daraus könnte man schon interpretieren dass tatsächlich nicht die Leistung bei Diebstahl das alten Radls fällig wird - sondern bei einer Neuanschaffung, und diese wirst du nachweisen müssen, ja. Warum zur Hölle schließt man sowas ab? Vor allem dann wenn man nicht gut bei Kasse ist üblicherweise?
Ich gebe offen zu, dass ich das nicht weiß, die Unterlagen dazu liegen im Büro meiner Betreuerin. Ich werde dafür sorgen dass diese jetzt gekündigt wird und mich sowohl von meinem Cousin welcher ein Versicherungsbüro leitet, als auch bei meiner Hausratund Haftpflicht bezüglich einer neuen Fahrradversicherung erkundigen.
Gib die Hausrat zur haftpflichtkasse Darmstadt. Da sind 10.000 Euro fahrraddiebstahl gedeckt, ohne Aufpreis und ohne nachtklausel und ohne Zwang einer Neuanschaffung. Die bieten auch Differenzdeckung ab sofort.
Danke für deine Antworten und deinen Rat, ich werde dann sowohl Hausrat (läuft seit 26 Jahren bei der Zürich, wie auch die Versicherung bei der Ammerländer kündigen und eine Versicherung bei der Darmstadt abschließen. LG Daniela
"Es wird mir immer ein Rätsel bleiben warum Leute gerade auf dem komplexen Gebiet der Versicherungen auf Beratung und Betreuung verzichten." Mir nicht. Wenn es nicht gerade Honorarberater sind, geht man nämlich nicht davon aus, dass sie unbedingt die Interessen der Versicherungskunden nach ganz oben stellen.
Weil selbst MIT Beratung sind wir schon auf die Schnauze gefallen. Da wird einem Honig ums Maul geschmiert, bis man dann unterschreibt und dann kommt das böse Erwachen. Das letzte war die BU meines Mannes, große Versicherung mit direktem Ansprechpartner, was bis vors Gericht ging. Dauer 5 Jahre !! Wir bekamen dann GsD Recht und mein Mann sein Geld.
Ich habe auf Empfehlung des Händlers bei dieser Versicherung eine Fahrradversicherung abgeschlossen weil ich dachte er müsste es wissen.
Ja logisch findet der Händler das toll wenn du eine Versicherung hast die dich zu einem Ersatzkauf zwingt!
Ja, leider gehen manche Schäden vor Gericht. Trotzdem bist du in jedem Schadenfall mit Beratung besser dran als ohne. Schon allein bei der Meldung des Schadens kann man viel falsch machen. Und ich habe echt viele Druckmittel um mich für den Kunden einzusetzen wenn das nicht bald Geld fließt. Notfalls kann ich auch beim Vertriebsleiter der Region der Gesellschaft damit drohen solange nichts dieser Gesellschaft zu verkaufen. Die wollen ja was von mir und ich habe ca. 30 Ausweichmöglichkeiten.
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