Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin bis Dezember 2016 in Elternzeit (3 Jahre). Im Juli 2016 wird voraussichtlich unser 2. Kind auf die Welt kommen. Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten... 1.) Wird die Elternzeit somit einfach verlängert? Oder teilt sich das wieder auf in Mutterschutz und erneute Elternzeit? 2.) Bekomme ich dann 300 Euro Elterngeld + 75 Euro Geschwisterbonus nach der Geburt des 2. Kindes (für 1 Jahr)? 3.) Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt oder gibt es da nix, da ich momentan in keinem Arbeitsverhältnis stehe? 4.) Kindergeld gibts dann 2x 188 Euro bzw. ab Januar 2016 dann 2 x 190 € oder? Ich denke, es gibt ja viele die in der Elternzeit ein 2. Kind bekommen haben. Vielleicht könnt ihr da mal eure Erfahrungen teilen. Herzlichen Dank und LG, Sun
Hallo, ich meine bei mir hat sich das damals in neue Elterzeit bzw. Mutterschutz aufgeteilt. Mutterschaftsgeld wurde von der KK gezahlt, also nur der KK- Anteil. Achtung, Elternzeit mußt du beim Arbeitgeber wieder neu beantragen. Elterngeld so wie du es geschrieben hast, allerdings gibt es nur den Geschwisterbonus bis der Große 3 Jahre alt ist. So war das bei mir damals vor etwas mehr als 7 Jahren, ich habe keine Ahnung ob sich da von der Gesetzgebuung was geändert hat.
Du kannst deine laufende elternzeit beenden zum Beginn des neues Mutterschutzes und bekommst somit volles Mutterschutzgeld. Lässt du die elternzeit weiter laufen bekommst du nur die 13 € Tagessatz von der Krankenkasse. Neue elternzeit musst du beantragen, die restliche von Kind eins, wird nach Ablauf der zweiten elternzeit hinten dran gehangen, wenn ich das noch richtig im Kopf hab.
Die restliche elternzeit wird nur hinten dran gehangen, wenn du die laufende nicht zum Mutterschutz beendest, sonst ist sie einfach weg.
Also ich hab meine Elternzeit aufheben lassen vom Arbeitgeber zum ersten Tag des neuen Mutterschutzes damit ist mir der Rest der des 2ten Elternzeitjahres "verloren gegangen" (Drittes Jahr hab ich bis dahin nicht eingereicht daher kann ich nicht sagen ob dieses komplett verloren wäre wenn es eingereicht und noch nicht angebrochen ist) aber ich hab die volle Mutterschutzzahlung erhalten vom Arbeitgeber und von der KK. Wenn du dies nicht möchtest bekommst du nur den KK Anteil während des Mutterschutzes und du kannst die drei Jahre Elternzeit von Kind zwei an die von Kind Eins hängen. Die Elternzeit muss aber wieder Fristgerecht bei Arbeitgeber eingereicht werden. Wenn du nicht mehr Angestellt bist, also garkeinen Arbeitgeber hast würde ich mich mal bei der Arbeitsagentur informieren ob dir Zuschüsse zum Mutterschutz zustehen und ob du dafür auch die Elternzeit dafür aufheben müsstest. Elterngeld auch nach der Geburt beantragen. Wenn du das erst zur Elternzeit von Kind Zwei beantragst könnte es sein das du Anspruch für ein paar Monate verlierst wird ja nur 3Monate rückwirkend gezahlt. Wenn du in den letzten 12 Monaten vor Entbindung keine Elterngeldbezüge hattest dann bekommst du den Mindestsatz von 300Euro + 10% der monatlichen Elterngeldsumme als Geschwisterbonus wenn das unter 75€ liegt bekommst du 75€. Wenn du z.B. 10Monate keine Bezüge hattest und 2Monate noch Elterngeld kannst du noch zwei volle Monate Einkommen von vor deinem ersten Kind geltend machen. Nur als Info. Den Geschwisterbonus bekommst du bis dein erstes Kind 3Jahre alt wird. Kindergeld musst du auch für dein zweites Kind beantragen und die Höhe ist wie beim Ersten, erst beim Dritten gibt es etwas mehr. Ich hoffe das hilft dir weiter! Lg
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