Anja-Kathrin
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum neuen Baukindergeld. Wie sieht es aus mit Alleinerziehenden, bei denen minderjährige Kinder im Haushalt leben? Bekommt man in dem Fall auch die Förderung oder lediglich wenn beide Elternteile und die Kinder zusammenleben? Hat jmd. was gehört? LG Anja
Da das Gesetz noch nicht durch ist und damit auch nocht nicht die genauen Förderbedingungen, wird dir das niemand mit 100% Sicherheit sagen können. Nach gesunden Menschenverstand würde ich sagen ja.... wobei Politik natürlich nicht immer etwas mit gesunden Menschenverstand zu tun hat ;)
Es geht nicht um AE, sondern um das jährliche Einkommen, welches 90 000 Euro (75 000 + 15 000 Euro Kinderfreibetrag je Kind) nicht überschreitet. Das Baukindergeld gibt es aber nur bis Ende 2020. Danach wird geschaut, ob es weitergeführt wird oder ob man es wieder einstellt. Sollte es verlängert werden, dann mit dieser Grenze von 120 qm für zwei Kinder + 10 qm für jedes weitere Kind. Mehr als 160 qm werden nicht genehmigt. Kann man ergoogeln. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84017134/bundeshaushalt-fuer-2018-steht-kritik-an-baukindergeld.html runterscrollen
Die Quadratmetergrenze ist gekippt worden. Danach wird nicht mehr geschaut. Baukindergeld wird aber nur für Neuerwerb oder Bau ab 1.1.18 gewährt. Wir sind mit unserer Bestandsimmo (auch wenn wir sie erst vier Jahre haben) leider raus.
Doch, wenn es das Baukindergeld 2021 noch gibt, dann ist es qm-Abhängig. Habe ich jetzt Mehrfach gelesen. Was anderes habe ich nicht behauptet !!
Hab dir schon im anderen Forum geantwortet, nur Eltern oder Paaren das zu geben wäre verfassungswidrig.
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