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Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

abcde12345

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Hallo, mein Chef kann mir nach meiner EZ keine Teilzeitstelle anbieten und hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Er bezahlt mein Gehalt weiter, bis zum Ende der Kündungsfrist und ich habe eine Abfindung angeboten bekommen. Blick jetzt aber gar nciht so durch. Was ist danach? Bekomme ich dann ALGI? Von was wird das berechnet? Macht es Sinn, das von einem Anwalt prüfen zu lassen? Was kostet der? Mein Mann hat um zu sparen Arbeitsrecht aus unserer Rechtschutz rausgenommen.......:-( Werde mich morgen mal beim AA erkundigen. Danke & lg


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von abcde12345

mein Denkansatz wäre folgender: 1. Habe ich die Möglichkeit kurzfristig eine Teilzeitstelle bei einem anderem Unternehmen zu bekommen? 2. Habe ich einen gesetzlichen, durchsetzbaren Anspruch auf Verringerung meiner Arbeitszeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Man kann sich für geringen Einsatz im Internet ausführlich beraten lassen, z.B. bei frag-einen-Anwalt.de oder vergleichbare Seiten.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Hannehoch6

Hallo, mein Ex-Chef konnte mich nach der Elternzeit auch nicht in Teilzeit einstellen, da ich die einzige Helferin war und er somit eine Vollzeitkraft brauchte. Und da ich nicht in Vollzeit weiter arbeiten konnte, haben wir den Vertrag auch in beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Beim Arbeitsamt bekommst du dann keine Sperre, mußt nur den Aufhebungsvertrag vorlegen. Wie das ALG berechnet wird, weiß ich allerdings nicht mehr, ist schon zu lange her... ich meine aber man bekommt 60% vom letzten Gehalt... knn das sein ? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Beim ALG1 - und ich würde VORHER bei meinem zuständigen Amt nachfragen ob die deswegen sperren (was sie generell dürften wenn Du z.B. einen rechtlichen Aspruch auf eine TZ-Stelle hast) - wird die Abfindung mit angerechnet. Sprich man bezieht in der Zeit zwar ALG1 bekommt aber nichts ausgezahlt weil die Abfindung dagegen gerechnet wird (wie lange dass dann so ist hängt dann natürlich von der Höhe der Abfindung ab). Wie das ALG1 berechnet wird hängt davon ab wie lange Du kein Gehalt bezogen hast. Wenn Du in den letzten 1 Jahren vor dem Bezug des ALG1 für 150 Tage Gehalt bekommst hast, dann wird dieses Gehalt als Grundlage genommen und davon gibt es dann ca. 60%. Wenn Du in den letzten 2 Jahren vor dem Bezug des ALG1 keine 150 Tage Gehalt bekommen hast, dann wird das ALG1 fiktiv berechnet. Wie dies funktioneirt kannst Du hier nachlesen: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html Die aktuellen Bezugsgrößen kannst Du heir nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße LG Sabine