Glueckskaefer
Hallo zusammen, mein Mann und ich haben im Dezember 2021 eine kleine Tochter geschenkt bekommen und wünschen uns noch 1 Geschwisterchen. Leider haben wir finanzielle Sorgen, sodass wir uns nicht sicher sind, ob wir wirklich nochmal schwanger werden. Bei meiner 1. Schwangerschaft kam ich nach Bekanntgabe der SW sofort ins Beschäftigungsverbot und der volle Lohn wurde weitergezahlt. Jetzt bin ich mitten in der 3-jährigen Elternzeit und weiß nicht, ob es bei einer jetzigen erneuten SW wieder genau so wäre oder ob das nur bei der 1. SW so war. Danke und vG vom Glueckskaefer
Deine Elternzeit geht doch noch bis Dezember 2024 oder? Wenn Du während der Elternzeit nicht Teilzeit arbeitest, spielt ein BV doch keine Rolle? Du arbeitest nicht also braucht es auch kein BV. Somit gibt es natürlich auch keine Lohnfortzahlung in Vollzeit. Du arbeitest ja nicht mal Vollzeit. Wenn Du Teilzeit während der EZ arbeitest dann kannst Du dafür ein BV bekommen und bekommst dann das Teilzeitgehalt weiter. Der Lohn zählt dann bei der Berechnung des neuen EG. Die EZ vorzeitig beenden um wissentlich in ein BV zu gehen, ist verboten. Wenn ihr finanzielle Probleme habt, dann solltest Du wieder arbeiten gehen oder über Möglichkeiten wie Wohngeld, Bürgergeld usw informieren.
Wer hat euch die Tochter geschenkt? (Sorry, das musste jetzt sein) Wenn ich finanzielle Sorgen habe, würde ich mit Sicherheit jetzt noch kein 2 . Kind bekommen wollen, sondern erst mal sehen, wie ich da wieder rauskomme.
Während der Elternzeit gibt es kein BV. Du arbeitest nicht, also brauchst du kein BV. Elterngeld wird nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Wer nicht arbeitet bekommt den Mindestsatz von 300 Euro.
Wenn du während der Elternzeit schwanger wirst und nicht arbeitest, erhältst du den Mindestsatz Elterngeld. Arbeitest du Teilzeit, kommt es auf das Gehalt an. Ein Beschäftigungsverbot erhältst du, wenn dein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der mit dem Mutterschutzgesetz konform geht. Er kann dich auch Akten abheften lassen oder Blumen gießen und Kaffee kochen. Das sollte aber dann auch kein Problem sein, denn um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, musst du ja sowieso in dem Umfang arbeiten können, der vertraglich vereinbart ist. Der Arbeitgeber kann auch zunächst ein BV aussprechen, dann aber später von heute auf morgen einen Arbeitsplatz für dich schaffen und dann musst du am nächsten Tag deine Arbeit wieder aufnehmen. Wenn ihr finanzielle Schwierigkeiten habt, ist es sinnvoll 12 Monate vor der erneuten Geburt Vollzeit zu arbeiten, weil so das Elterngeld natürlich deutlich höher ausfällt.
"Wenn ihr finanzielle Schwierigkeiten habt, ist es sinnvoll 12 Monate vor der erneuten Geburt Vollzeit zu arbeiten, ..." 12 volle Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes, nicht 12 Monate vor Geburt ;-)
Was bezüglich BV geht und was nicht, wurde Dir ja schon erklärt. Auch wie es sich mit dem Elterngeld ergibt.
Wenn Ihr finanziell prekär aufgestellt seid, dann finde ich 3 Jahre Elternzeit schon luxuriös. Zumal bei Kind 2 nur Elterngeld in der Höhe gezahlt wird, was Du vorher als Geld auch erwirtschaftet hast, das hängt ja zusammen.
Kinder kosten Geld, auch wenn die Windeln entfallen. Mein Großer ist 18 und hängt immer noch an unseren finanziellen Mitteln.
Geh wieder arbeiten. Somit kann man Gelder ansparen und auch das Thema Elterngeld bei Kind 2 wäre nicht mehr so prekär. Ob Dir wieder ein BV gewährt wird wirst Du sehen.
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