Thema:
Wie ist das denn nun???
Hallo
Ich habe zwei Fragen und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich habe mich vor 9 Monaten von meinem Mann getrennt und mein Freund zieht nun zum 1.1. zu mir.
Ich habe 2 Kinder und bin in Teilzeit berufstätig. Mein Sohn ist im offenen Ganztag nach der Schule und meine Tochter könnte ich 45 Stunden betreuen lassen. Wie sieht das mit den Betreuungskosten aus? Wird das Gehalt meines Freundes bei den Betreuungskosten miteinbezogen? Als mein Mann und ich zusammengelebt haben, war der Satz ziemlich hoch. Fänd es jetzt unreal wenn er zahlen muß, für Kinder die nicht seine sind.
Ich wohne übrigens in NRW.
Und dann nochwas. Ich wechsel zum 1.1 auch die Steuerklasse.
Wohin wechsel ich denn da mit den Kindern?
Würde mich über Erfahrungen etc freuen.
LG Schmollmund
von
schmollmund
am 05.12.2011, 22:17
hallo
ich lebe auch in nrw und hier zieht das ja das gehalt des neuen lg nicht zur berechnung herran,nur meins!
ich weiß nicht ob das von stadt zu stadt verschieden ist,aber ruf einfach mal das jugendamt an,die sind bei uns für die berechnung zuständig.
von
CKEL0410
am 06.12.2011, 06:11
Hier (Emsland) wäre es so gewesen dass wir zusammen veranschlagt werden. Und da mein jetziger Mann zwar einen ziemlich hohen Verdienst aber selbst zwei Kinder hat (jetzt sind wir zu sechst), wäre es finanziell nicht so gut gegangen. Aber wir wollten ja sowieso heiraten und haben das dann eben etwas schneller gemacht :-). Am 4.2.`12 haben wir schon Jahrestag
von
LoveMum
am 06.12.2011, 09:21
Bei uns (Brandenburg) war es so, dass Geld vom neuen Partner nicht mit eingerechnet wurde, wenn er nicht der KV war.
Steuerklasse geht die 2, glaub ich, nicht, wenn ein Partner mit dort wohnt.
LG
von
Sandr@1974
am 06.12.2011, 15:02
Ich lebe auch mit meinem neuen Partner zusammen und er wurde in die Berechnung für meinen Sohn nicht mit hineingerechnet. Wohne in Duisburg/NRW. Weder bei der Kita noch jetzt bei der Schule musste ich seine Sachen angeben.
LG
von
Alayra
am 07.12.2011, 09:21
Ob das Gehalt deines Freundes mit einberechnet ist oder nicht entscheidet eure Gemeindesatzung. Frag' am besten dort nach.
Du wechselst zum 1.1 in die Lohnsteuerklasse 1.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist Alleinerziehenden vorbehalten, die keine weitere volljährige Person im Haushalt haben.
von
shinead
am 07.12.2011, 19:26
du lebst in einer Lebensgemeinschaft , ihr lebt zusammen, er kann also zur Geldrechenschaft gezogen werden. Ebenso kann er dann aber auch pro Kind die Hälfte auf seiner Lohnsteuerkarte anrechnen lassen.
von
Ostfriesenmama
am 08.12.2011, 19:22
Solange sie nicht verheiratet sind.
Ob er angerechnet wird oder nicht ist von Gemeinde zu Gemeinde abhängig.
Meist aber erst nach Hochzeit und dann auch wohl überall.
von
liebernicht
am 08.12.2011, 22:09
.
von
CKEL0410
am 09.12.2011, 13:05
Lohnsteuerkarte oder Gehalt ?
Meine Hälfte vom Kind hatte er nach der Hochzeit.
Und ab da wurde auch sein Gehalt voll angerechnet und meine Kindergartenermäßigung war weg :-(
von
liebernicht
am 09.12.2011, 13:33
Huhu
Also, es ist so, dass er nicht miteinbezogen wird...ich zahle allein weiter.
Ganz lieben Dank an Euch.
Silke
von
schmollmund
am 09.12.2011, 21:14