Josie
Hallo! Wer kennt sich rechtlich aus?? Mein Mann zahlt für seine beiden Kinder aus erster Ehe - im Teenageralter- Unterhalt. Weil er nicht soviel verdient, hat er für die Berechnung des Betrages einen Selbstbehalt von 1000€ zugrunde gelegt und den Rest dann durch drei geteilt, wir haben noch eine gemeinsame Tochter im Grundschulalter. Daß die größeren Kinder ein paar Euro mehr Anspruch haben, wissen wir, dafür halten sie sich aber auch regelmäßig bei uns auf woduch uns auch Kosten entstehen. Die Größte hat jetzt eine Ausbildung begonnen. Bis sie ausgelernt hat, hat sie ja weiterhin Recht auf Unterhalt, oder? Die Mutter der Kinder gibt ihnen kein Taschengeld - was jetzt noch für den Mittleren relevant ist. Hat mein Mann da als Unterhaltzahler ein Mitspracherecht? Er möchte am liebsten etwas vom Unterhalt abziehen und das Taschengeld dann selbst auszahlen. Steigt der Selbstbehalt meines Mannes, weil unsere gemeinsame Tochter bei ihm/uns lebt? Gruß Mona
Wie lange sie UH bekommt hängt vom Einkommen in der Ausbildung ab. Meine Großen hatten genug Ausbildungsgehalt und bekamen keinen UH mehr. Auch wenn die Kinder z.B. jeden 2.WE bei euch sind und von euch versorgt werden kürzt das den UH um keinen Cent. Das sind normale Umgangskosten. UH bekommt die Person bei dem das Kind lebt und was einbehalten darf er nicht. Taschengeld ist toll aber ich denke nicht, dass die Mutter verpflichtet ist dazu welches zu zahlen.
Wenn die Summe über dem Selbstbehalt schon auf 3 aufgeteilt worden ist (seine 2 und euer 1) dann passt das schon so und daran wird nichts mehr geändert.
Wie alt ist denn das Kind welches in der Ausbildung ist ? Ab 18 muss es das Geld selbst fordern und ab da ist auch die Mutter barunterhatspflichtig. Würde ich mit Ausbildungsbeginn auf jeden Fall prüfen lassen. Ausbildungsvertrag liegt Euch vor ? Wegen dem Taschengeld kann Dein Mann ihm doch was geben. Wofür die Mutter den Unterhalt einsetzt darf er nicht entscheiden. Wie alt ist das Kind denn ? Zeitung austragen etc. geht ja auch irgendwann.
Die Unterhaltsberechnung ist so falsch. Lasst den Unterhalt bitte korrekt beim Jugenamt ausrechnen! Vorrangig sind Kinder unter 18 bzw. Unter 21 und in schulischer Ausbildung. Das Einkommen aus Ausbildung wird ggf. teilweise gegengerechnet, das sollte geprüft werden. Eigenmächtige Senkung von Unterhaltsansprüchen, weil die Kinder häufiger bei euch sind gibt es nicht. In der Düsseldorfer Tabelle sind alle 14 Tage das Wochenende, die hälftigem Ferien und ein Abend der Woche schon eingerechnet. Erst wenn man nahe an 50/50 Regelung kommt, kann es hier zu einer entsprechenden Berechnung kommen. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt selbst einfordern. Dein Mann hat kein Recht auf Mitsprache bei der Nutzung des Unterhalts. Auf Taschengeld gibt es kein Anrecht. Bitte lasst den Unterhalt von einem Profi ausrechnen!
Danke für eure Antworten!
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