Hallo, hab mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Kind 1 ist gerade 18 geworden und macht eine 3 jährige Schulausbildung an einem Kolleg im IT Bereich mit theoretischer und praktischer Prüfung. Zählt das schon als Ausbildung? Muss dann kein Unterhalt mehr gezahlt werden? Hatte das schon jemand und kann mir helfen? Wäre schön.
Gruß Joso
von
JOSO31
am 18.11.2011, 07:59
klar zählt das als ausbildung und ab 18 sind beide elternteile zu uh verpflichtet nicht nur der vater.
von
CKEL0410
am 18.11.2011, 21:36
Wieso sollte dann kein Unterhalt mehr gezahlt werden müssen? In der Ausbildung wird ja kein Geld verdient.
Wie schon geschrieben, sind jetzt beide Elternteile in der Pflicht und der Unterhaltsanspruch wird gemäß Leistungsfähigkeit unter beiden aufgeteilt. Der "betreuende" Elternteil kann allerdings nach wie vor auch die Leistung durch Kost und Logis erfüllen.
von
shinead
am 19.11.2011, 19:11
Hallo,
Unterhalt wird ja gezahlt. Habe nur gehört, das nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Und diese Kolleg Fachausbildung mit Prüfung scheint eine zu sein.
Danke.
Gruß Joso
von
JOSO31
am 21.11.2011, 06:43
genau so ist es!
von
CKEL0410
am 21.11.2011, 13:51
Ich würde die Ausbildung auf jeden Fall als solche ansehen. Es steht nirgens, dass es ein Uni- oder IHK-Abschluss sein muss.
Ich würde (bis zum Beweis des Gegenteils) die Unterhaltszahlungen nach Beendigung einstellen.
von
shinead
am 22.11.2011, 14:00