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krankenversicherungsfrage

krankenversicherungsfrage

GerneEineMama

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huhu also noch bin ich mit meinen beiden mäusen alleine und da ich noch in elternzeit bin leider auch von H4 lebend im sommer möchten mein Freund und ich zusammenziehen- und da ich schwanger bin und das kind im Sommer kommen wird kann ich erstmal nicht mehr arbeiten gehen (also der umzug war schon vor der sws geplant) wie mach ich das mit der kv? denn H4 ist dann ja nicht mehr... Familienversicherung geht dann ja auch nicht da wir ja nicht verheiratet sind danke euch


Ilad

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Hallo! Meine beiden Mäuse sind beim jeweiligen Vater gesetzlich mitversichert (beitragsfrei). Ich bin privat versichert. Wir konnten es uns aussuchen, da wir nicht verheiratet waren. Der jeweilige Verdienst hat keine Rolle gespielt, aber ich weiß jetzt nicht, wie es bei gesetzlich / gesetzlich versichert ist. Am besten ruft ihr bei der KK an und fragt! LG


GerneEineMama

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Antwort auf Beitrag von Ilad

ja, ich würde mich ja gerne selbst versichern- aber ohne einkommen geht das ja leider nicht. derzeit sind meine kinder noch mit mir versichert. mein ex ist aber damals mit uns in die neue kk gewechselt ja am besten ich ruf da mal an


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Dann musst Du die Krankenkasse selbst bezahlen. Soweit ich weiss ist die aber beitragsfrei solange man Elterngeld bekommt. Dein Freund und Vater des neuen Kindes ist da für Euch zuständig. Finanziell ab Geburt. Auch wenn ihr nicht zusammenwohnen solltet. Eventuell doch über Heirat nachdenken. Die standesamtliche Trauung haben wir auch aus finanziellen Gründen vorgezogen .


GerneEineMama

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

er ist aber noch nicht geschieden deshalb geht das noch nicht befürchte ist auch nicht so schnell durch


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Oh. Dann fällt Hochzeit flach. Allerdings kann er mit einem Anwalt eine Beschleunigung versuchen. Sowas gibt es. Und neues Kind etc. ist meine ich ein guter Grund.


shinead

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Dein Freund wird Deine Versicherung bezahlen müssen. Beitragsfrei wird das m.E. in der Elternzeit nicht gestellt: Pflichtversicherte Arbeitnehmer sind bei Elterngeldbezug beitragsfrei: § 224 SGB V Freiwillig Versicherte sind nicht ausdrücklich schutzbedürftig. Daher besteht auch grds. Beitragspflicht (§ 240 SGB V).


Julisa

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Die gleiche Konstellation hatte ich auch in 2010. Ich musste mich dann freiwillig gesetzlich versichern. Das waren so um die 148,00€ im Monat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Ich hatte auch mal das Problem. Mir wurde dann vom Amt gesagt, ich könne ja heiraten dann wäre ich ja versichert (bekam zu der Zeit noch ALG1, fand dann aber zum Glück einen Job in dem ich versichert war). Es ging darum das ich ja nicht versichert sein würde, würde ich einen 400€ Job annehme, in den die Dame mich drängen wollte. Ja ne is klar. Und die Scheidung später zahlen dann Sie...?! Da hat die gute dann nichts mehr zu gesagt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von GerneEineMama

Das wäre nach heiraten wohl die einfachste und fairste Lösung. Trini