freshcandy85
Hallo, eine Bekannte will sich von ihrem mann trennen, da er mit einer 34 jahre jüngeren auszubildenen betrügt. Die Rechtschutz greift nicht da es über ihren mann seine gewerkschaft geht, welche kosten könnten auf sie zukommen? Wie geht man am besten vor, er weiss auch noch nix davon. Bitte um Hilfe
Hallo, diesen Satz verstehe ich nicht: "Die Rechtschutz greift nicht da es über ihren mann seine gewerkschaft geht, welche kosten könnten auf sie zukommen?"
Vielleicht ist es kein Familienrechtsschutz sondern nur für den Mann als Einzelperson?
ihre rechtsschutz ist über ihren mann abgecshlossen und greiftnur für ihn und nicht für sie, deswegen möchte ich wissen was so ein prozess kosten würde?
Was weiß er noch nicht? Das sie weiß, dass er sie betrügt? Sie sollte erst einmal mit ihm sprechen....
das mit dem sprechen macht keinen sinn, ich will ja nur wissen wie man in einem scheidungsfall vorgeht, welche schritte man zuerst macht!
ich dächte eigentlich gar keine rechtschutzversicherung würde scheidungen einschließen.
wie dem auch sei. erst einmal den mann konfrontieren. hat die frau tatsächlich beweise? oder hat sie nur gehört, dass da was laufen soll?
ansonsten: ab zum anwalt und beraten lassen
lg
wir haben genug beweise zusammen, zu viele und es ist erscheckend und sie hat keine kraft mehr diesem stand zu halten. Die kinder sind schon alle aus dem Haus und er hat sich jetzt was nees gesucht!
ich würde an ihrer stelle trotzdem einfach mal mit ihm sprechen...
wenn sie sich auf einen anwalt einigen könnten, wird es wohl billiger. aber dafür müssten sie sich in allem einig sein. wenn sie sich keinen anwalt leisten kann, könnte sie bei gericht einen beratungsschein beantragen. steht ihr unterhalt zu? dann sollte sie lohnbescheinigungen ect. schon mal sichern. trotz aller beweise, sollte sie ihn darauf ansprechen. oder plant sie eine scheidung a´la katie? lg
Wenn sie so oder so wirklich nicht mehr mag, soll sie vor einem Gespräch alle wichtigen Unterlagen zusammen suchen. NACH einem Gespräch sind die eventuell plötzlich weg. Gerade in einer langen Ehe mit vielleicht klassischen Rollenverteilungen haben die Ehefrauen nicht selten dann keine Cahnce mehr bspw. Wertpapierdepots zu belegen. Also: erst sammeln.. dann sprechen.
Aber wenn Sie was tun will: Als erstes muss sie sich mal trennen, Stichwort Trennungsjahr!
Sie sollte sich zuegig mit einem Scheidungsanwalt in Verbindung setzen und Informationen ueber Einkommen und Vermoegen beider Ehepartner mitbringen. (Bankauszuege, Einkommensnachweise, Versicherungen etc.) Die Kosten der Scheidung orientieren sich am Streitwert. Kleiner Tipp: Niemals einen Anwalt mit dem zukuenftigen Ex "teilen"! Falls sie selber kein Geld hat, kann sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Die Rechtsschutz zahlt nie bei einer Scheidung! Also auch nicht für ihn, wenn sie auf seinen Namen läuft. Die Erstberatung beim Anwalt kostet 250,-- €. Der Betrag wird angerechnet, wenn die Scheidung dann mit demselben Anwalt durchgezogen wird.
Port hat recht, eine Rechtschutz greift nicht im Scheidungsfalle, bei niemandem, egal wer sie abgeschlossen hat und auf wen sie läuft! Zum Anwalt gehen, beraten lassen, gleich noch ne Aufstellung aller gemeinsam angeschafften und selbst in die Ehe mitgebrachten Dinge, Lohnzettel mitbringen, eventuelle Versicherungen, alles, was man an Werten hat, aufzählen. Gibts einen Ehevertrag? Ansonsten wichtig, räumliche Trennung, sofern die Beiden noch zusammen wohnen, nicht mehr für den Anderen waschen, einkaufen, kochen, kein Sex mehr, getrennte Schlafzimmer.
Das mit der Rechtsschutz ist falsch. Je nachdem, was abgeschlossen wurde kann diese greifen. Bei unserer neu abgeschlossenen(Arag) konnte man dies mit in den Vertrag reinnehmen. Ansonsten ab zum Anwalt und, sofern nicht genug Verdienst-Vermögen vorliegt, einen Beratungsschein holen, diesen kann man auch vor dem Anwaltstermin beantragen, somit geht man sicher, die Kosten nicht bezahlen zu müssen. Später die Scheidung dann über Pkh durchführen, sofern nicht genügend Einkommen-Vermögen vorhanden ist. Dies entscheidet das zuständige Amtsgericht. Hier findest du die Vorlagen für den Beratungsgutschein zum ausfüllen. Abgeben dann im zuständigen Amtsgericht. https://www.google.de/search?q=beratungsschein&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a#hl=de&gs_nf=1&pq=beratungsschein&cp=20&gs_id=2w&xhr=t&q=beratungsschein+download&pf=p&client=firefox-a&hs=iKi&rls=org.mozilla:de%3Aofficial&sclient=psy-ab&oq=beratungsschein+down&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=54166570ef7b7ab5&biw=1152&bih=767
lacher 1: eine bekannte? was soll dann der betreff? lacher 2: du bist geboren 1985? der mann (nehme mal an deiner) betrügt dich mit einer 34 jahre jügeren auszubildenden? die wird 2019 erst geboren. lacher 3: rechtschutzversicherung! ha! wenn die greifen würde bei scheidung wären die beiträge wohl unbezahlbar. selbst wenn sie greifen WÜRDE; was sie nicht tut, wenn beide in einem vertrag eingeschlossen sind, sind ansprüche untereinander generell ausgeschlossen. (ähnlich haftpflichtversicherung) lacher 4: "da es über ihren mann seine gewerkschaft geht" - hä? bitte nochmal zur schule gehen, deutsch grundkurs. das ist kein deutscher satz. amüsant hier. und zum kern der sache: wer sich scheiden lassen wil, gehe am besten zu familienberatungsstellen oder zum anwalt und schaue, dass möglichst bald eine räumliche trennung hergestellt wird. warum weißt DU vor dem mann der bekannten, die sich scheiden lassen will, DASS sie sich scheiden lassen will? reden die eheleute auch mal miteinander? man sagt doch nicht von jetzt auf gleich ohne dass es vorher mal gespräche gibt, so jetzt isses mir eingefallen, JETZT laß ich mich scheiden...?! wenn du was gutes tun willst: halt dich raus (sofern es wirklich bekannte sind). sind erwachsene leute, laß DIE dass regeln.
Dich geht das absolut nichts an, wer sich hier scheiden lassen will. Ich bin nicht verheiratet um das schon mal festzustellen. Ich möchte einfach nur die einzelnen schritte wissen, wie man vorgeht mehr geht hier niemanden was an! Will weder wissen das man reden muss noch sonst etwas(das ist alles schon erleigt und passiert)-deshalb auch die FRAGE wie man vorgeht mehr nicht, DANKE
Na, die Fragen wurden ja schon beantwortet. Und zu den Kosten kann keiner was sagen, ohne die mtl. Einkünfte der beiden und das Vermögen zu kennen. Und Höflichkeit scheint hier zunehmend als verzichtbar betrachtet zu werden. Leute gibts....
sherlock claudi
Ach.... Und will nun wissen, was vom Vermögen beim ergatterten Mann bleibt? Sehr geil. Solche Früchtchen sind den Herren zu gönnen - wenn es denn so wäre, wie Claudia Holmes ermittelt hat! :)
nd watson schlußfolgert: sie kam auf dieses forum weil sie einen KiWu hat und hat sich dann bis hierher durchgeklickert?! lach... wenn sie schon offensichtlicherweise nicht verheiratet ist und wohl auch keine kinder hat, wie kommt man sonst aufs rub? ach ja, kochen und backen... hihi. wie gehts die 700er?! alles frisch? mache heute meine ersten scones, drück mir die daumen... sind testback für sonntag.
hossa! öhm... bin nicht verheiratet und auch kinderlos... und trotzdem hier. *g* eben WEIL es auch unterforen gibt, die nicht unbedingt was mit kindern zu tun haben (verhütung z. b.) hier alles brontal im senegal, arbeit ohne ende, aber für ein paar minuten rub muss einfach zeit sein. viel spaß beim backen, gib einfach mal laut, wie die teile geworden sind, gell?
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Zuerst würde ich miteinander reden. Zu den Kosten: http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-und-rechtsschutzversicherung/
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