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wer kennt sich aus und kann helfen?

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Mitglied inaktiv

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wie oft kann den ein grundstück erschlossen werden? wir haben das grundstück inklusive ersterschliessung gekauft und nun will die stadt wieder erschliessungskosten?!? warum? kannst du mir da helfen? lg phi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo phi, sorry, dass ich jetzt erst antworte, ich schaue hier nur alle paar Tage mal rein (das kann ich ja dann doch nicht lassen..). Also: Ersterschließung ist ein etwas "windiger" Begriff. Das handhabt jede Gemeinde ein bisschen anders, was darunter fällt. Zum Beispiel kann es durchaus sein, dass die Straße samt Beleuchtung noch nicht gemeint ist, weil die erst Jahre nach den ersten Bauten erstellt wird. Sicher drin (und dazu gibt es auch ein Urteil) ist der Kanalanschluss. Was wollen die denn bei Euch nachhaben? LG Heike