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Vorteile US Pass für Baby?

Thema: Vorteile US Pass für Baby?

Hat es irgendwelche Vorteile fuer ein Kind mit Deutschem Pass (Vater Deutscher) in den USA geboren zu werden und somit beide Pässe zu erhalten? Wir haetten beide Moeglichkeiten und sind uns nicht sicher was besser fürs Kind wäre.

Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 19:52



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Das Kind haette alle Vor- und Nachteile der US-Staatsbuergerschaft. Einen Schaden kann ich da nicht sehen.

von Pamo am 24.01.2011, 20:38



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Das war ja nicht die Frage ;-). Es ging um Vorteile.

Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 20:51



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meine Tochter hat auch beide Staatsbürgerschaften, da sie in den USA geboren wurde. Ich finde, dass es nur Vorteile hat. Wir anderen Familienmitglieder sind "nur" GreenCard Holder. Wenn wir mal nach Deutschland ziehen, wird nach 1 oder 2 Jahren die GreenCard verfallen. Meine Tochter hat ihre beiden Pässe ihr Leben lang. Egal, ob sie nun in D oder in den USA leben und studieren möchte, sie kann das ohne Probleme machen. Sollte sie weiterhin in den USA leben, stehen ihr alle Jobs offen, sie kann mal wählen. Es ist schwierig, einfach so ein Visum für die USA zu bekommen, mit einem Pass hat sie die Probleme einfach nicht.

von MamaUSA am 24.01.2011, 21:04



Antwort auf Beitrag von MamaUSA

Ich habe selber die U.S. Staatsangehoerigkeit und spiele ernsthaft mit dem Gedanken, sie abzugeben, da sie sich fuer mich als sehr nachteilig erwiesen und mir schon manche Moeglichkeiten verbaut hat. Beispiele: 1. Du bist lebenslang allen U.S. Gesetzen unterstellt, egal wo Du wohnst und egal, ob Du diese (manchmal nicht gerade einfach zu erschliessenden) Regeln kennst. Die meisten dieser Regeln tragen drakonische Strafen. Ich bin inzwischen ein uebervorsichtiger Mensch geworden, um nur ja nichts falschzumachen, denn ich kenne genug Faelle, wo Strafen verhaengt wurden und die Bestraften aus allen Wolken gefallen sind. 2. Fuer manche Positionen wirst Du in Europa nicht gerne (oder gar nicht) eingestellt, wenn Du die U.S. Staatsbuergerschaft hast, z.B. gerade im Bankbereich, da die U.S.A sehr weitreichende Offenlegungspflichten haben, die teilweise durch die blosse Anwesenheit von U.S. Personen ausgeloest werden. Das gibt in gewissen Sparten grosse Nachteile bei der Berufswahl. 3. Ich kenne aus meiner eigenen Erfahrung keinen einzigen Fall, in dem ein Visum/Green Card fuer einen Aufenthalt in den U.S.A./ einen U.S. Job nicht erteilt wurde, wenn die Person die notwendigen Kompetenzen hatte. 4. Du musst lebenslang Dein gesamtes weltweites Einkommen in den U.S.A erklaeren und versteuern, auch wenn Du bereits woanders Steuern zahlst, inkl. Erbschaft, z.B. in Deutschland. Das ist ein Einkommenspunkt, zur Zeit sind das fuer mich pro Jahr ca. EUR 3,000 Mehrbelastung. Gruss FM

von Foreignmother am 25.01.2011, 10:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

Sonst aber nichts...jedes Jahr Steuererklärung etc. sind die Nachteile. Ich würde es, denke ich, nicht machen, wenn die Alternative BRD/USA besteht. Karina

von blessed2011 am 25.01.2011, 12:03



Antwort auf Beitrag von blessed2011

wenn es auch auf dem Territorium der U.S.A. geboren wird. Ansonsten (siehe Kissinger) ist Schluss beim Aussenministerium (what a shame) Gruss FM

von Foreignmother am 25.01.2011, 14:04



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Hallo, habe ein paar Fragen: wenn du so viele Faelle kennst, kannst du mir ein paar Beispiele für folgendes Statement geben: 1. Du bist lebenslang allen U.S. Gesetzen unterstellt, egal wo Du wohnst und egal, ob Du diese (manchmal nicht gerade einfach zu erschliessenden) Regeln kennst. Die meisten dieser Regeln tragen drakonische Strafen. Ich bin inzwischen ein uebervorsichtiger Mensch geworden, um nur ja nichts falschzumachen, denn ich kenne genug Faelle, wo Strafen verhaengt wurden und die Bestraften aus allen Wolken gefallen sind. und nun noch eine Frage hierzu: . Ich kenne aus meiner eigenen Erfahrung keinen einzigen Fall, in dem ein Visum/Green Card fuer einen Aufenthalt in den U.S.A./ einen U.S. Job nicht erteilt wurde, wenn die Person die notwendigen Kompetenzen hatte. Hier in Michigan kann ich mich nicht ins Schoolboard wählen lassen ohne Citizenship. Als Lehrer darf ich nicht an einer Public School arbeiten ohne Ami-Pass. Das sind nur 2 Beispiele von grossen Nachteilen, die mich persönlich betreffen. Also arbeite ich als Lunchmom, das darf ich!

von MamaUSA am 25.01.2011, 15:55



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Meines Wissens muss man gebuertiger Amerikaner sein. Egal wo geboren. Kissinger war eingebuergerter Amerikaner.

von Pamo am 25.01.2011, 16:00



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, man muss auf amerik Boden geboren sein. Ein Kind amerikanischer Eltern welches in Frankreich geboren wurde, kann auch kein Präsident werden, obwohl es gebürtiger Amerikaner ist.

von MamaUSA am 25.01.2011, 20:49



Antwort auf Beitrag von MamaUSA

Das ist m.E. nicht korrekt, die entsprechende Passage ist in einer Grauzone formuliert. Aber fuer die OP ist es wahrscheinlich nicht so wichtig.

von Pamo am 25.01.2011, 20:50



Antwort auf Beitrag von Pamo

das sagt wikipedia dazu: Voraussetzungen Ein Kandidat, für die Präsidentschaft wie für die Vizepräsidentschaft, muss in den USA geboren und mindestens 35 Jahre alt sein. Ferner muss er seit mindestens 14 Jahren seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Insbesondere die Vorschrift, dass der Präsident gebürtiger US-Amerikaner sein muss, wird durchaus hinterfragt, da Einwanderer einen großen Teil der Bevölkerung ausmachen. Hintergrund der Vorschrift war ursprünglich das Bestreben, Briten vom Präsidentenamt fernzuhalten. Der gebürtige Österreicher Arnold Schwarzenegger, von 2003 bis 2011 Gouverneur von Kalifornien, gilt als einer der bekanntesten Kandidaten im Falle der Aufhebung dieser Vorschrift, zu der allerdings eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

von MamaUSA am 25.01.2011, 22:56



Antwort auf Beitrag von MamaUSA

Meines Wissens darf man als Deutscher keine zwei Staatsbürgerschaften haben, wenn man in D lebt, haben die gerade so unsere Probleme mit einer Staatsbürgerschaft eines anderen Landes und D, die betreffende Person soll den deutschen Pass abgeben, wenn sie den anderen behalten will, also 2 Pässe sind nicht immer von Vorteil, aber vielleicht bin ich da auch falsch informiert oder es gibt wieder irgendwelche Ausnahmeregelungen.

von efuma am 26.01.2011, 11:37



Antwort auf Beitrag von efuma

Da bist du tatsaechlich falsch informiert. Mehrfache Staatsbuergerschaften werden vom deutschen Staat toleriert und das bereits seit Jahrzehnten. Sogar Mehrfachstaatsbuergerschaften per Einbuergerung werden toleriert, wenn man sich vom deutschen Staat vorher eine Beibehaltungsgenehmigung einholt.

von Pamo am 26.01.2011, 15:19



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, ja, mit Beibehaltungsgenehmigung ist eine doppelte Staatsbürgerschaft schon seit Jahren möglich. Ich habe aber gehört, dass es mit Wohnsitz in Deutschand sehr schwer ist, diese zu bekommen. Wenn man einen Antrag aus dem Ausland stellt, ist es wohl einfacher. LG, MamaUSA

von MamaUSA am 26.01.2011, 15:43



Antwort auf Beitrag von MamaUSA

Wikipedia hat seine Grenzen. Es empfiehlt sich, den Originaltext zu lesen.

von Pamo am 26.01.2011, 16:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich wollte eine zusätzliche Staatsbürgerschaft im Ausland annehmen, da man in diesem Land als Ausländer - auch mit einheimischen Ehepartner - leider gar keine Rechte hat. Daraufhin wurde mir von der deutschen Botschaft, die wohl über diesen Vorgang unterrichtet werden muss, dass das nur gehen würde, wenn ich meinen deutschen Pass abgeben würde, und Ausländer, die in D eingebürgert werden, bekommen ihren deutschen Pass nur, wenn sie ihren alte Staatsbürgerschaft aufgeben, aber vielleicht hat ja einer von euch eine Quelle, wo ich das nachlesen kann. Meine Kinder haben zwei Staatsangehörigen, müssen sich aber nach dem derzeitigen Recht mit 23 Jahren entscheiden, welchen Pass sie behalten möchten, soweit mein Stand. Danke, für die Hinweise, ich werde mich da mal versuchen, schlau zu machen.

von efuma am 26.01.2011, 20:39



Antwort auf Beitrag von efuma

Hej Elisabeth! Da bist Du leider falsch informiert worden (oder liegt Dein Antrag schon lange zurück?). Es ist möglich, wie auch hier geschrieben, nebender deutschen eine andere Staatsbürgerschaft zu erwerben, vorausgesett, der andere Staat duldet dies. Dtld. hat da inzwischen eine liebralere Haltung. Wichtig ist, den Beibehaltungsantrag unbedingt VOR dem Antrag auf die neue Staatsbürgerschaft zu stellen (für EU-Länder ist dies nichtmehr nötig.) s ist auch falsch, daß Kinder mit dt. und einer anderen Staatsbbürgerschaft sich in einem gewissen Alter entscheiden müssen. Sie können bis an ihr Lebensende beide haben, sofern beide Länder dies tolerieren - Dtld. tut dies schon sehr lange. ABER für im Auslandgeborene und lebende Kinder gelten dann bes. regeln, EINE davon ist, daß sie unbedingt beim Standesamt I in Berlin gemeldet sin müssen. Das geschieht, i ndem man die Geburt melde oder eine deutsche Geburtsurkunde oder einen deutschen Ausweis für das Kind beantragt. Die 23 als Alter kan nda durchaus der Knackpunkt sein für weitere Nachweise --- vielleicht hast Du nur was verwechselt Informieren kannst Du Dich auf dieser Mailingliste- grüß Ariane von mir, wenn Du mit ihr in Kontakt kommst: ier sind ein paar Adressen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Ariane in den USA hat eine eigene Mailoingsliste zu dem Thema, wo Du auch kompetente Antworten auf deine Fragen bekommen kannst: Schau mal hier: fuer Mehrstaatigkeit als solche: zweipaesse -> http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden Und hier ist noch ne Info zur Staatsbuergerschaft http://www.migration.at/va.staatsbuergerschaft.htm http://www.severac.org. ist die Seite einer Frau, die seit einiger Zeit sowohl die deutsche als auch die französische Staatsbürgerschaft hat und auf ihrer Seite beschreibt, wie man es anstellen muß. Sicher sind da auch ein paar Tips für Dich mit bei. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 26.01.2011, 22:29



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, es interessiert mich nun doch: dann zeige mir doch den Originaltext

von MamaUSA am 27.01.2011, 02:14



Antwort auf Beitrag von efuma

Falls deine Kinder die deutsche (plus eine andere) Staatsbuergerschaft per Geburt haben, muessen sie sich nicht mit 23 und auch sonst nicht entscheiden, jedenfalls nicht in Deutschland. Vielleicht verlangt er der andere Staat - aus deutscher Sicht ist das nicht noetig. Das ist uebrigens eine Fehlinformation, die man oftmals hoert. Fuer dich ist wichtig zu erkunden, ob das andere Land die doppelte Staatsbuergerschaft per Geburt toleriert oder nicht. Wenn du magst, schick mir eine PN mit dem Laendernamen und ich recherchiere es fuer dich.

von Pamo am 27.01.2011, 03:35



Antwort auf Beitrag von MamaUSA

"No Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any Person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States." Quelle: http://www.constitution.org/constit_.htm Durch einfaches Googlen gefunden. Hier steht nur, dass er gebuertiger Amerikaner sein soll und nicht dass er sie per Geburtsortprinzip anstelle des Abstammungsprinzips erworben haben darf.

von Pamo am 27.01.2011, 03:43



Antwort auf Beitrag von Foreignmother

darfst du nicht! wenn du sie hast weil du dort geboren wurdest, darfst du nciht.- bodenrecht!

von azenclu am 27.01.2011, 14:29



Antwort auf Beitrag von Pamo

Mein Antrag liegt schon 15 Jahre zurück, wurde dann erneuert und vor 2 Jahren nochmals gestellt, wieder negativ. Man hat mir gesagt, wenn ich mich entscheiden würde, im anderen Land zu leben, dann halt mit allen Konsequenzen, doppelte Staatsbürgerschaft sei in D halt nicht erlaubt, dem anderen Land ist es egal, da kann ich 4 Staatsbürgerschaften haben, was mache ich nur immer falsch, wahrscheinlich habe ich immer die falschen Sachbearbeiter. Aber eigentlich ist mir das jetzt auch völlig egal, da ich eh wieder in D wohne und die andere Staatsbürgerschaft nicht mehr brauche, Kinder haben von Geburt an beide und wurden alle in D geboren.

von efuma am 27.01.2011, 20:49



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Hallo Ich beschaeftige ich momentan mit der Frage was fuer "Folgen" eine amerikanische Staatsbuergerschaft fuer uns bedeuten wuerde. Genauer gesagt um die Versteuerung des Welteinkommens. Deshalb bin ich froh diesen Beitrag hier gefunden zu haben und knuepfe an das Thema an: Folgende Fragen beschaeftigen mich konkret: Wenn ich in Amerika mein 2. Kind bekomme, zahlen mein Mann und ich die amerikanische Steuer da ein Familienmitglied die Staatsbuergerschaft hat? Unsere Zeit in Amerika ist begrenzt, in 2-3 Jahren werden wir wieder in der Schweiz sein, trifft uns, oder spaeter dem Kind, die Versteuerung des Welteinkommens noch? Danke und Viele Gruesse marcarita

von marcarita am 07.02.2011, 19:46