Mitglied inaktiv
Die dt. Botschaft in Barcelona gibt die Info raus,dass Kinder von im Ausland geborenen Deutschen (sprich unsere Enkel)nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.Dazu sollte man einen separaten Antrag fürdie im Ausland geborenen Kinder ausfüllen und einreichen. Wer weiss noch mehr darüber? Gruss aus Spanien Marybell
Das ist unter den folgenden Bedingungen wahr: Dein Kind wurde im Ausland geboren. Das Kind deines Kindes (dein Enkelkind) wird auch im Ausland geboren und hat mehr als eine Staatsbuergerschaft. In diesem Fall sollten die Eltern deines Enkelkindes die Geburt bei den deutschen Behoerden (deutsches Konsulat oder deutsche Meldebehoerde) melden, um die deutsche Staatsbuergerschaft fuer ihr Kind zu sichern. Diese Vorgehensweise ist in vielen anderen Staaten in der ein oder anderen Form usus und kein dramatischer Einschnitt.
Hej! genauso ist es, ich suche gern die Paragraphen raus, so ich sie noch habe. Aber melden heißt beim Standesamt I in Berlin, und das geht durch Beantragung einer deutschen Geburtsturkunde, eines deutschen Passes oder eben durch schlichtes melden. Die meisten Eltern ziehen wohl eine der beiden ersten Varianten vor. Und dies bitte bald - entweder is tdie frist 6 oder 12 Monate - aber am besten gleich anmelden! Gruß Ursel, DK
Nicht alle im Ausland geborenen Kinder haben mehrere Staatsangehoerigkeiten z.B. Kinder, deren Eltern nur die deutsche Staatsangehoerigkeit haben.
Genau deswegen habe ich diese Bedingung genannt. Kein Kind darf aufgrund dieser Regelung staatenlos werden, daher gilt sie nicht wenn das Kind keinen Anspruch auf eine andere Stabue hat.
Mir war das so nicht klar.Meine Tochter ist in Spanien geboren,hat einen deutschen Pass aber keine deutsche Geburtsurkunde. Da werde ich mich dann doch mal auf den Weg machen.. Vielen Dank für die Infos! M
Deine Tochter ist bereits bei den deutschen Behoerden aktenkundig, wenn sie einen deutschen Pass hat. Selbst wenn sie es nicht waere, fiele sie nicht unter diese Regelung - erst ihre Kinder werden dies eventuell tun.
Hej! Pamo hat Recht, und ichschrtieb es schon. es reicht ENTWEDER der Antrag auf die Geburtstagsurkunde ODER der deutsche Paß, beides läuft ja bei Auslandsdeutschen über das Standesamt I in Berlin. Somit ist dein Kind den dt. Behörden als Deutsche aktenkundig. Und auch wenn die Regelung erst die Enkel betrifft, so ist es gut, dies bereits für das eigene Kind be(ur)kundet zu haben, denn später habendie Enkel eine Menge mehr Laufereien, um Nachweise zu erbringen. Gruß Ursel, DK
Weil es mir Freude macht, die kopflosen Huehner nun gackern zu sehen:
Ausser das Kind hat keinen richtigen EU-Reisepass, sondern nur den Kinderreisepass.
Meine 2004 geborene Tochter hat nur einen dt.Kinderreisepass und ist eben nicht in Berlin aktenkundig. Die haben mich nämlich an die Botschaft in Barcelona verwiesen.Also werde ich das mal beantragen.... Grüsse aus Spanien,M
Meine Information hier in Barcelona ist deutscher Pass UND Geburtsurkunde in Berlin 1 - nicht ODER!
Hej! Das wäre mir zumindest neu! Hast Du mehr Info dazu? Gruß Ursel, DK
Danke fuer die Information. Ich werde es meiner Tochter ausrichten, fuer den Fall, dass sie selber Kinder im Ausland bekommt.
Die letzten 10 Beiträge
- Zweite Sprache erlernen bei einer 4 jährigen Addition
- Sprache 20 Monate immer nur zwei Buchstaben
- Kennt sich hier jemand mit italki aus?
- Update Sprechen 3jährige
- Zweisprachig ohne Muttersprache beibringen
- 3 Sprachen, beim 4-jährigen
- Zu spät?
- Zweisprachig mit 2,5 Jahren
- Nachhilfe bei Muttersprachlerin
- Dänemark und seine Sprache ;-)