azenclu
es ist möglich. nur nicht immer. meine kinder sind deutsch u argentinisch. deutsch wie der papa (blutrecht) und argentinisch wie die mama. ich musste sie für meine kinder beantragen, denn in meinem geburtsland gibt es nur bodenrecht. sie müssen sich nicht wegen einer entscheiden, sie dürfen beide ihr ganzes leben behalten. mit fast allen ländern wo bodenrecht herrscht (brasilien, usa, etc) ist ähnlich. ich dürfte eigentlich bis 4 haben. möglich wäre: arg (dort bin ich geboren), schweiz (vom papa), deutsch (von mama oder auch weil ich hier 11 jahre lebe und steuer zahle). bis jetzt habe ich nur die arg, und ist auch ok so. was mich gestört hat früher war, dass ich kein recht gehabt hätte auf arbeitslosengeld, obwohl ich fleissig in die kasse eingezahlt habe, weil mein aufenthaltstitel an die tätigkeit gebunden war. jetzt bin ich beamtin und unbefristet und dementsprechend hat sich auch mein aufenthaltstitel geändert. VG
Hej! Was ist denn ein Aufenthaltstitel? Und wieso bekommst Du kein Arbeitslosengeld? Wo lebst Du? Auch Ausländer haben doch Anspruch auf soziale Leistungen! Gruß Ursel, DK
ich bin wissenschaftlerin, jetzt professorin und beamtin aber 10 jahre lang hatte ich KEINEN anspruch auf arbeitslosengeld. ich lebe in Magdeburg aber davor in berlin. und es ist bei allen ausländischen wissenschaftler die ich kenne so. meine schwester (promovierte wissenschaftlerin auch) durfte nicht mal elternzeit (auch nicht unbezahlt!) nehmen weil "ihr aufenthaltstitel es nicht erlaubt)! LG ana
Wenn deine Mutter Deutsche ist, dann bist du doch auch Deutsche per Geburt? Oder missverstehe ich etwas?
"Wenn deine Mutter Deutsche ist, dann bist du doch auch Deutsche per Geburt? Oder missverstehe ich etwas?"
wenn sie vor 1974 geboren wurde, dann nicht, denn dann ging es nur über einen deutschen Vater!
Das ist richtig, aber ich bin vor 1974 geboren und auch doppelt. Diese Kinder mussten lediglich von ihrem deutschen Elternteil bis zum Jahr 1977 bei den deutschen Behoerden eingetragen werden und erhielten die "deutsche Staatsbuergerschaft durch Erklaerung" rueckwirkend per Geburt.
Jupp, und wenn man das verpeilt hat (kenne einen Fall, der erst vor ein paar Jahren darauf kam) hat man jede Menge Ärger und Papierkram, und KEINE Garantie (die Behörden sprechen ja immer gern von "Ermessen") um das evtl. doch noch durchzudrücken...
Es ist so kompliziert, ich jedenfalls wurde vor die Wahl gestellt entweder oder, und dabei macht D Probleme, nicht das andere Land. Ich habe denen erklaert, dass ich aber in dem Land nichts darf, wenn ich eben nicht deren Staatsangehörigkeit habe, darauf meinte man nur ganz lapidar, wenn ich mich halt entschliessen würde, dort zu wohnen, dann waere das mein Problem, ich waere ja nicht von D aus dorthin geschickt worden. Kinder haben beides, da sie Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten haben, man hat uns aber gesagt, dass sie sich mit 23 für das eine oder andere entscheiden müssten (naja, bis dahin fliesst noch viel Wasser den Rhein hinunter..). Also, irgendwie habe ich immer die falschen Informationsquellen oder ich bin zu ehrlich...
Hej nochmal!
Da bist Du wohl an sehr uninteressierte und schlecht informierte Mitarbeiter geraten, und ich würde mich beschweren, denn solche falschen Auskünfte dürfen nicht herumgeistern.
Oder Du hast einiges falsch verstanden und mischst es leider durcheinander.
Im Augenblick reden wir ja nur von der dt. Seite, da Du die andere Nationalität nicht preisgibst.
D.h. Du mütest Dich bei einer dt. Botschaft/Konsulat beraten lassen - und müßtest erfahren, was wir hier schreiben:
Schau mal hier, da steht ganz deutlich,daß Kinder die erworbenen Staatsbürgerschaften AUF DAUER behalten (immer voausgesetzt, der andere Staat erlaubt das auch).
Und die 23 Jahre werdenin anderem Zuzsammenhang erwähnt.
Alles zu lesen hier:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/Abstammungsprinzip/abstammungsprinzip.html
Und ganz genau hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Laß Dich nicht irre machen - auch die behörden wissen leider oft nicht richtig Bescheid!
Gruß Ursel, DK
Ach Ursel, diese Mitarbeiter sterben einfach nicht aus, die nicht in der Lage sind zwischen Mehrfachstaatsbuergerschaft durch Geburt und der durch Einbuergerung zu unterscheiden.
Die sterben auch auf anderen Geibeten nicht aus - verwechseln was, geben altes Wissen weiter, werfen alles in einen Topf, gucken nicht über den eignenTellerrand... Wir hatten schon reichlich mit dt., engl. und dänischer Bürokratie zu tun - die ist zwar unterschiedlich, aber solche falschen Auskünfte gibt es leider immer wieder. Allein das Bsp. Muttersprachenunterricht ... Traurig sowas, dennwenn sich jemand nicht auskennt und die Gesetzeslage selber googlen kann, ist er verloren. Gruß Ursel, DK
Danke für den Link, aber ich hatte die Informationen von der deutschen Botschaft bekommen, die wollen halt einfach keine doppelte Staatsbürgerschaft, für die Kinder bin ich jetzt auf dem Laufenden, in meinem Fall wäre es ja darum gegangen, dass ich durch Hochzeit zusätzlich eine weitere Staatsbürgerschaft (türkisch) hätte erwerben können, und da hast sich die deutsche Botschaft quer gestellt, aber wie gesagt, brauche ich jetzt auch nicht mehr, aber für die Kinder bin ich jetzt erstmal informiert.
bin 1971 geboren
Hej! "ich hatte die Informationen von der deutschen Botschaft bekommen, die wollen halt einfach keine doppelte Staatsbürgerschaft," Das ist ja gut und schön - aber wenn das Gesetz was anderes sagt, nützt deren WOLLEN doch wenig! Gruß Ursel, DK
... müssen es dennoch in bestimmet Fällen zähneknirschend akzeptieren ;-)!
Eben! Gute Nacht - Ursel, DK
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