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Hallo, ich bin neu hier. Habe gerade ein paar Beitraege ueber die deutsche Geburtsurkunde gelesen fuer Kinder, die im Ausland geboren wurden. Unser Kind wurde in Neuseeland geboren. Soweit ich weiss, muss man keine deutsche Geburtsurkunde haben, und man bekommt einen deutschen Pass trotzdem - durch die deutsche Botschaft in dem Land, wo man lebt. ABER, ich habe auch gehoert, dass die deutsche Geburtsurkunde (oder Abstammungsurkunde) spaeter im Leben wichtig werden kann. Z. B. fuer Erbangelegenheiten, Heirat eines Deutschen, aber auch Dinge wie Studium in Deutschland. Ich hoffe, diese Infos sind korrekt, aber ich habe mich da etwas erkundigt. (Bei uns kommt allerdings noch hinzu, dass unser Kind hier in NZ adoptiert wurde. Macht alles noch viel komplizierter!). Es ist viel einfacher sich um diese Dinge zu kuemmern, wenn die Kinder noch klein sind, als spaeter wenn man dann sowas -normalerweise dringend- braucht. Ich wuerde es empfehlen. Gruesse aus NZ JPK


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von jpk

Hej! Willkommen hier. Ich habe mir erlaubt, Deine Überschrift zu ändern, da sie 1. nicht zu Deinem Beitrag paßte und 2. auch bei einem Sprachenthema eher nicht informativ wäre (denn merhsprachig - so heißt das Forum hier, darum drehen sich die allermeisten Beiträge in irgendeiner qualifizierteren Form). Prinzipiell hast Du Recht. Man muß bei manchen Fällen eben seine dt. Staatsangehörigkeit nachweisen können, und der Paß ist, entgegen landläufiger Ansicht, KEIN Nachweis dafür. Die dt. Geburtsurkunde aber sehr wohl. In erster Linei ist aber mal wichtig, daß man dem Standesamt I in Berlin in irgendeiner Form gemeldet ist, selbst wenn man im Ausland geboren und aufgewachsen ist. Ist man dort aktenkundig, sozusagen als dt. Staatsbürger geführt, (und dies geschieht schon durch die Beantragung eines dt. Kinderausweises oder eben einer dt. Geburtskurkunde), dann ist es auch später nicht schwerer als sonst, diese zu erhalten. Nur kommt man im Erwachsenenalter eben oft erst drauf, wenn die Zeit drngt - und Zeit ist etwas, was man für Berlin I haben muß - von daher kann es sich empfehlen, sowas beizeiten zu haben. Viel Freude noch hier - erzieht Ihr denn Euer Kind mehrsprachig? Erzähl doch mal! Gruß Ursel, DK


Pamo

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Antwort auf Beitrag von jpk

Wenn du fuer dein Kind einen vollwertigen EU-Reisepass (und nicht lediglich einen Kinderpass) beim deutschen Konsulat in Neuseeland beantragt hast, so hast du eine Geburtserklaerung aufgegeben. Das Kind wird beim dt. Einwohnermeldeamt als Deutscher im Ausland aktenkundig. Eine zusaetzliche deutsche Geburtsurkunde ist m.W. nicht notwendig. Ich kenne keine Probleme hinsichtlich der von dir genannten Punkte (Heirat, Studium etc).


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von jpk

Wird die neuseelaendische Adoption in Deutschland anerkannt? Ich wuerde da mal bei der deutschen Botschaft nachfragen. Seit meiner Ausbildung hat sich sehr viel geaendert.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von User-1750774725

Hej! Ja, das müßte sie - wobei ich weiß, daß dies jetzt eine Bauchantwort ist. Aber Familienstandssachen werden in der regel von Ländern anerkannt, die anerkanntermaßen gleichwertige Bürokratie haben, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Daher wird eine offizielle Eheschließung zumindest im westlichen Ausland ja auch anerkannt, ebenso wie eine Scheidung. So hat man uns das jedenfalls mal erklärt. Und es ist ja auch unsinnig, wenn jeder, der im Ausland lebt und vor dortigen Ämtern mit vergleichbaren Ansprüchenund Bürokratie erklärungen abgelegt und Zeugnisse/Urkunden herbeigeschaft hat, dies dann im eigenen oder nächsten Land wieder tun müßte. Bei Neuseeland tippe ich mal wie bei den USA oder Australien, daß daskein Problem sein dürfte, auch wenn sie nicht EU-Staaten sind. Gruß Ursel, DK


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ich bin deiner Meinung. Ich wollte nur keine Info geben, wenn ich nicht 100% sicher bin. Nur wuerde ich halt um 100% sicher zu sein trotzdem nochmal bei der zustaendigen Deutschen Botschaft bzw. Generalkonsulat nachfragen.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von User-1750774725

Hej ! Das täte ich sowieso immer - auf Forumsbeiträge kann mich sich juristisch immer schlecht berufen. Aber ich fühle mich da sehr auf der sicheren Seite... Schöne Ostern ----- (wir haben schon den ganzen Tag Feiertag - ätsch ) Ursel, DK


natascha H.

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Eine deutsche Geburtsurkunde vermeidet jegliche späteren juristischen Probleme. Ein Paß reicht da nicht aus. Besser, wenn Ihr die Urkunde besorgt.