Kaka_b
Hallo zusammen, ich missbrauche mal das Forum um die untenstehende Frage weiter zu reichen. Das Thema wurde ja schon ein paar mal aus der Sicht Deutsche im Ausland diskutiert, aber die Suchfunktion spuckt mir nichts richtiges über die umgekehrte Situation aus (oder ich bin zu blöd zum Suchen). Hat jemand Erfahrung? ============================================= Hi Everyone, I haven't written anything for literally years to the list, but am an avid follower of all of your helpful posts and am now hoping that someone could shed some light on the following: Just yesterday a friend told me that all EU citizens living outside of their country but still within the EU are entitled to 2 hours of schooling in their native language. I had never heard of this and after a bit of playing around in google found this: http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/101EN.pdf Has anyone living in Germany had any success with the German school providing / assisting with the "provision of mother tongue tuition" in English? I live in Baden-Wuerrtemberg and under: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1190439/index.html I can find a good list of Consulate-Generals or other organizations that provide mother tongue tuition in schools in Baden-Wuerrtemberg, but English doesn't appear on the list at all. I can't find any information at all on the British Consulate-General homepage at all. Any pointers? Regards Sarah Alexander (5) ML German / ml English =============================================
Hej! natürlich gilt das EU-Recht in allen EU-Ländern für alle EU-Bürger. Vielleicht findet Ihr hier etwas mehr: Es geht um die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern (ABl. L 199 06.08.1977 S. 32) Nachzulesen in allen EU-Sprachen hier: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31977L0486&model=guicheti insbesondere Artikel 3: "Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der in Artikel 1 genannten Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern. (1)ABl. Nr. C 280 vom 8.12.1975, S. 48. (2)ABl. Nr. C 45 vom 27.2.1976, S. 6. (3)ABl. Nr. C 13 vom 12.2.1974, S. 1." Außerdem kann man auf die UN Kinderkonvention verweisen: http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm insbesondere den Artikel 29c: Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen] (1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln. (2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht. und: http://europa.eu/geninfo/query/resultaction.jsp?page=1 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31977L0486:DE:HTML Viel Glück - Ursel, DK (übrigens ist den Behörden dieses Recht oft nicht bekannt, man muß als hartnäckig sein!)
Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten die Gesetze fuer Kinder, die mit ihren Eltern in ein anderes Land gezogen sind. Was ist aber mit den Kindern, die im Ausland geboren wurden und zweisprachig aufwachsen? Mein Sohn ist hier in Italien geboren, waechst aber zweisprachig auf. Gestern haben wir ihn in der Schule angemeldet. Ich habe auch gleich mal wegen Deutschunterricht nachgefragt. Die haben wohl kein Geld und kein Personal dafuer. Haette er denn ein Anrecht auf Deutschunterricht auch wenn er in Italien geboren ist und nie in Deutschland gelebt hat?
Hej Germanit! Es gilt für alle Kinder mit Eltern aus EU-Ländern. Dein Sohn hat also auch Anrecht auf deutschen Muttersparchenunterricht. Eben für den fall,daß ihr die europ. Freizügigkeit ausnützen und in Dein heimatland zurückziehen wollt. Meine Töchter sind auch hier geboren und hatten Anspruch darauf (allerdings erst,als wir massiv darauf pochten) und die schwedischen Kinder, die ich kenne und die solchen Unterricht in Schweden bekamen, waren dort geboren, Mutter aus Österreich. Die dänisch-deutschen Kinder im Unterricht meiner Tochter waren fast alle hier geboren. Du siehst - das ist nicht das Kriterium. Wohl aber, daß die Sprache bei Euch zuhause gesprochen und gepflegt wird, weil es nicht Sinn des muttersprachl. Unterrichts ist, den Kindern die andere Muttersprache BEIZUBRINGEN. Übrigens solltest Du Dich auch nicht an die Scule, sondern die Gemeinde wenden. Mit der Schule hat das im Prinzip nichts zu tun, auch wenn es Unterricht ist. Gruß Ursel, DK
Hallo Ursel, hier bekommen die Schulen Geld von der Gemeinde. Ich werde mir die ganze Sache mit dem muttersprachlichen Unterricht aber nochmal durch den Kopf gehen lassen, gucken ob ueberhaupt noch andere Eltern interessiert sind und mich dann eventuell an die Gemeinde wenden. Danke nochmal fuer die Info. Manuela
Die letzten 10 Beiträge
- Zweite Sprache erlernen bei einer 4 jährigen Addition
- Sprache 20 Monate immer nur zwei Buchstaben
- Kennt sich hier jemand mit italki aus?
- Update Sprechen 3jährige
- Zweisprachig ohne Muttersprache beibringen
- 3 Sprachen, beim 4-jährigen
- Zu spät?
- Zweisprachig mit 2,5 Jahren
- Nachhilfe bei Muttersprachlerin
- Dänemark und seine Sprache ;-)