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Doppelte Staatsbürgerschaft - Ausnahmeregelung

Doppelte Staatsbürgerschaft - Ausnahmeregelung

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Hallo, ich habe neulich von einer Freundin gehört, daß es eine im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht eine Ausnahmeregelung geben soll, die es einem u.U. ermöglicht eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen ohne die deutsche aufgeben zu müssen. Weiß jemand von euch wie dafür die Bedingungen sind? Viele Grüße aus der Türkei Derya


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Hallo Derya, mein bruder hat mir letztens von dem umgekehrten fall erzählt, er hat noch die türkische staatsbürerschaft, jedoch könnte er evtl. AUCH die deutsche annehmen ohne die türkische abzulegen wenn er erbrechtlich nachteile dadurch hätte, indem er die türk. abgibt. lg


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Hej! Bislang war es wohl so, daß man erhebliche Bindungen und Vorteile an Dtld. nachweisen mußte, um bei Erwerb einer anderen Staatsbürerschaft die deutsche behalten zu dürfen. Das waren familiäre Bindungen, aber auch Grundbesitz etc. Innerhalb der EU ist das inzwischen abgeschafft, ich nehme aber an, für NICHT-EU-Staaten gilt das immer noch. Gaaanz wichtig ist hier, daß Du Dir den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft VOR dem Antrag auf die neue gesichert (!) hast, denn ich kenne auch mind. 1 Fall, wo dann die deutsche Staatsbürgerschaft futsch war (und nicht zurückgegeben wird!). Guck doch mal hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/Uebersicht.html oder: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html Gruß Ursel, DK


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Hej nochmal! Die Links beziehen sich natürlich nur auf die deutsche Seite der Geschichte; die türkische müßtest Du dementsprechend untersuchen. Gruß Ursel aus einem novemberlich-grauen DK


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AUCH Schweizer Bürgerinnen können die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Meine Mamma hat seit Langem sowohl den Deutschen als auch den Schweizer Pass. Ich bekomme den dt. Pass aber nicht, da in der Schweiz geboren (da gab es einmal ein STICHTAG, da hätte man mich anmelden können 1973-1974) wurde aber verpasst! LG


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Hhm, mein Mann hat die deutsche bekommen, ohne die griechische abzulegen.......ob es umgekehrt geht??????????? LG


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Ich kenne einige Deutsche hier, die das gemacht haben. Zumindest bei Deutschen *ausserhalb der EU* ist es ein muehsamer, langwieriger und nicht billiger Papierkrieg .... Den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft muss man durchfuehren BEVOR man eine zweite Staatsbuergerschaft beantragt. Dabei geht es um den Nachweis, dass 1. man starke Bindungen zu D hat 2. erhebliche Nachteile erleiden muss, wenn man nicht die zweite Staatsbuergerschaft bekommt BEIDE Bereiche muessen eindeutig belegt werden. ad 1: Dazu gehoeren z.B. Rentenansprueche in D, Konten, Grundbesitz. Den groessten Teil der Familie in D ad 2: In erster Linie bedeutet dies, dass man seinen Beruf ohne zweite Staatsangehoerigkeit nicht im zweiten Lande ausueben kann. Nicht waehlen zu koennen ist KEIN Nachteil, denn schliesslich darf man ja weiterhin in D waehlen (bei Bundestags- und Europawahlen). Gruss aus Calgary, Canada Beatrix


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Hallo, vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe mir den Link von Auswärtigen Amt angesehen. das kostes ja anscheinend auch eine ganz Menge Geld. Und das auch noch in dem Fall, daß der Antrag abgelehnt wird. Das finde ich echt unfair. Muß da noch mal mit meinem Männe drüber reden, ob sich das wirklich lohnt. LG aus der inzwischen auch kalten Türkei Derya


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Ja, es kostet. Da sind die Gebuehren, die das Auswaertige Amt verlangt, und nicht zu vergessen all die zusaetzlichen Kosten, die sich sammeln bei beglaubigten Kopien, offiziellen Uebersetzungen und und und. Meine Freundin hat gerade einen Antrag laufen und rechnet mit ca. 500 Euro an Kosten insgesamt. Gruss Beatrix