Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Doppelte Staatsangehörigkeit

Thema: Doppelte Staatsangehörigkeit

Ich kann doch für mein Kind die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/italienisch) beantragen? Ich selbst bin italienerin und mein man deutscher. Wie gehe ich da vor? Muss ich erst beim Standesamt bei der Geburtsanmeldung die deutsche Staatsangehörigkeit angeben und dann beim italienischen Konsulat die italienische? Oder müssen beide Behörden miteinander kommunizieren? Bekommt das Kind dann zwei Pässe ausgestellt?

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 19:27



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.rund-ums-baby.de/mehrsprachig/mebboard.php3?step=0&range=20&action=searchMessages&from_step=0&query=doppelte+staatsangeh%F6rigkeit&x=0&y=0 diese frage wurde hier schon so oft erörtert; gib das mal in den suchlauf ein und du wirst sicher fündig!! saludos + grüße paula

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 20:17



Antwort auf diesen Beitrag

Laura hat die deutsche und die span.Staatsangeh., aber nur einen deutschen Pass, der reicht ja. Wir haben auf dem Standesamt alles normal erledigt und dann auf dem Konsulat den Rest, die Ämter selber haben nichts miteinander am Hut. Das Lustige ist nur, hier hat Laura den NAchnamen vom Papa nach dt.Recht und den span Papieren die Mischung von beiden Eltern nach span. Recht, nach deren Aussage würde Laura ja sonst heissen wie die Schwester von meinem Mann. Etwas kompliziert.

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 20:20



Antwort auf diesen Beitrag

Hej! Paula hat Recht, das kam schon sehr ausführlich hier. Ansonsten melde Dich nochmal, dann habe ich durchaus Infos zum Thema gesammelt. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 21:50



Antwort auf diesen Beitrag

Sowohl Italien als auch Deutschland tolerieren die doppelte Staatsangehörigkeit. Die Deutsche ist ja gebongt, die Italienische wird durch den Papierkram beim italienischen Konsulat erledigt. Zum Thema Namensgebung: Wir haben unser Kind nach US-Recht benannt, einen Doppelnamen der nach deutschem Recht nicht möglich ist. Da wir zunächst die amerikanischen Angelegenheiten erledigt haben, mußten die deutschen Behörden diese Namensgebung übernehmen. Das deutsche Konsulat hat sich wichtig gemacht und mir mitgeteilt, der Name sei "genehmigt" worden obwohl sie da nix zu genehmigen haben, lediglich zur Kenntnis nehmen. Also nicht ins Bockhorn jagen lassen wenn das Recht auf Deiner Seite ist. Ist erstaunlich wie wenig die Behörden oft ihre eigenen Gesetze kennen. Von einer italienisch-deutschen Freundin habe ich gehört, dass ihr ein neuer italienischer Pass verweigert wurde, da sie angeblich keinen Anspruch darauf hätte. Beim italienischen Konsulat in Köln herrscht also Chaos.

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 22:09



Antwort auf diesen Beitrag

Hej! Dazu muß deutlichgesagt werden,daß es ein Unterschied ist, ob man per Geburt oder auf andere Art 2 Staatsbürgerschaften hat. Per geburt ist erstmal gar kein problem, daher ist es völlig irrelevant, o bItalien ansonsten doppelte Staatsbürgerschaft toleriert. Wichtig ist die Frage, o bsich das kind mit der Volljährigkeit entscheiden muß. Oder eben in einem Fall,daß ei nAusländer die Nationalität des Gastlandes annehmen will: ob dann das Gastland oder Herkunftsland 2 Staatsbürgerschaften akzeptiert. Aber bei durch Geburt erworbenen Staatsbürgerschaften ist das erstmal Faktum. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 23:01



Antwort auf diesen Beitrag

Im Falle der erwähnten italienischen Freundin kenne ichdie italienische Sachlage nicht so wie die dänische,. Aber es könnte durchaus damit zusammenhängen, daß ie ebenals Erwachsene einen neuen Paß brauchte. Da könnendie Probleme viele gründe haben - DK z.B. toleriert ein durch geburt erworbne doppelte Staatsbürgerschaft auch nach der Volljährigkeit, allerdings muß ein Kind, das bis dahin im Auslad gelebt hat, einige Sonderauflagen erfüllen. Auch Deutsche müssen heutzutage darauf achten, ihr im Ausland geborenes/aufwachendes Kind im Standesamt 1 Berlin zu dokumentieren! Aber wie gesagt, dazu ist hier schon viel geschrieben worden - bei weiteren Fragen, melde Dich nochmal! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 28.02.2007, 23:07



Antwort auf diesen Beitrag

Oh man, ist das kompliziert. Ich glaube ich muss mich mal beim Standesamt informieren. Ich und mein Mann haben nämlich nach dt. Recht meinen Nachnamen als Ehenamen gewählt. Und keine Ahnung wie es dann abläuft. Dann weiß ich nicht, ob das Kind nur einen Paß erhält oder beide. Das wird ein Spaß beim italienischen Konsulat!! Wenn ihr mehr Infos habt, bitte mitteilen. Bin jedem dankbar.

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 11:23



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo - das hört sich vielleicht so an, aber es ist gar nicht kompliziert. Ich versuche es mal einfach: in Deutschland und Italien herrscht das Abstammungsprinzip. Das bedeutet: da Dein Mann Deutscher ist, ist Euer Kind automatisch auch Deutsch, das gleiche gilt für Italien. Da du Italienerin bist ist das Kind automatisch auch Italiener. Durch die Geburtsanmeldung beim deutschen Standesamt ist die Sache mit der deutschen Staatsangehörigkeit schon mal erledigt. Beim Einwohnermeldeamt könnt Ihr Euch einen Kinderausweis erstellen lassen und fertig! Jedes Ehepaar muß bei der Eheschließung einen Familiennamen wählen und das ist dann auch der Name der im dt. Kinderausweis steht. Das einzige was Ihr dann noch machen müßt ist, das Kind beim italienischen Konsult anmelden und mit der Anmeldung hat das Kind dann auch die italienische Staatsangehörigkeit. Einen italienischen Paß MÜSST Ihr aber nicht ausstellen lassen, das ist keine Pflicht. Die Kinder meiner Freundin sind Spanier, Italiener und weil sie in Deutschland geboren wurden (gilt erst nach 2000-irgendwas) auch Deutsche. Der Einfachheit halber haben sie aber nur einen span. Paß. Wie dort die Namensgebung ist weiß ist nicht. Ich bin Spanierin und bei uns ist die Namensgebung ja vorgegeben wenn ich nichts anderes wünsche. Unsere Kinder heißen im dt. Kinderausweis "Müller" (also nur als Beispiel, wir heißen nicht Müller...) und im spanischen Familienbuch heißen sie Müller Rodriguez (z.B.), da wird mein Nachname einfach hinten drangehängt. Ich hoffe es war nicht zu kompliziert... lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 12:46



Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt, das sieht manchmal sehr kompliziert aus, und vor allem bei den namen geht es oft holterdipolter (und man muß wirklich hartnäckig sein, wie AnnieFaulkner schrieb) oder kriegt manches nicht durch). Dein Kind hat grundsätzlich mal beide Staatsbürgerschaften, zumindest Dtld. akzeptiert durch Geburt erworbene Mehr-Staatsbürgerschaften auch nach der Volljährigkeit. Und somit kann Dein Kind auch 2 Pässe haben (dringend nötig ist das erstmal wohl eher nicht). Für alle Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind mit mindestens einem deutschen Elternteil, gibt es inzwischen eine Hürde: Ja, die sind per se Deutsche (aber bitte um Himmels Willen trotzdem beim Standesamt I zu Berlin "anmelden"), doch deren Kinder sofern diese weiter im Ausland leben natuerlich) sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist 6 oder 12 Monate nach Geburt das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option", Deutscher zu sein, weg! D.h. Du handelst für die Kinder Deiner Kinder! Und es ist , sofern Du außerhalb Dtld.s lebst, durchaus wichtig, einen NACHWEIS der dt. Staatsbürgerschaf zu haben. Der ergibt sich daraus, daß Du dem Kind einen dt. Paß verschaffst (welcher eben nicht selbst der Nachweis ist, aber das kind somit aktenkundig) oder Dein Kind hat eine dt. Geburtsurkunde oder Du hast es eben in Berlin angemeldet. Und eine Info eim Standeaamt/Konsulat empfiehlt sich immer, weil gerade auch diese Gesetze in den letzten jahren arg in Bewegung gekommen sind. Weiß ich aus Erfahrung, lächel. Bloß: Verlaß Dich nicht gleichauf deren Auskünfte, laß Dir Quellen angeben und prüfe selber nach - das Internet macht es inzwischen möglich! Nicht immer sind die zuständigen Behörden auf dem laufendenStand, leider! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 12:49



Antwort auf diesen Beitrag

Ist wirklich nicht kompliziert! Meine Geschichte über die Namensgebung war nur ein Exkurs und hat NICHTS mit der Staatsangehörigkeit zu tun. Damit wollte ich nur dokumentieren, dass die Behörden ihre eigenen Angelegenheiten oft nicht richtig kennen. Beantrage einfach den italienischen Pass und lass Dich auf keine Diskussionen ein. Falls Du kannst, mache es schriftlich, dann mußt Du nicht diskutieren, falls sich jemand dumm stellt (oder dumm ist). Ich würde auf jeden Fall einen italienischen Pass fürs Kind beantragen und nicht nur einen Kinderausweis. Dann hast Du etwas in der Hand.

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 15:45



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, ist gar nicht so kompliziert. ;-) Wenn ein Elternteil einen deutschen Paß hat, dann ist das Kind AUTOMATISCH deutsch. Klar, muß beim STandesamt angemeldet werden. du solltest aber mal im Ital. Konsulat anrufen. Wahrscheinlich gilt in Italien auch autoamtisch das Geburtsrecht. ICh vermute dass dein Kind 2 Staatsbürgerschaften hat. Du kannst dich aber auch im Ausländeramt mal informieren, diehaben mir sehr geholfen. LG

Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 15:51



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Also, um es noch "komplizierter " zu machen.....Mein Sohn ist 2004 geboren und ich bin ital., mein Mann Deutscher bzw. Halbitaliener ohne ital. Pass. Unser Familienname ist MEIN Nachname, d.h.mein Mann hat einen Doppelnachnamen, unser Sohn meinen Nachnahmen. In Italien bekommt das Kind IMMER den Nachnamen des Vaters, auch wenn wir in D einen anderen Familiennamen gewählt hatten.Unser Sohn hätte also in I einen anderen Nachnamen als in D. Es gab aber eine Gesetzesänderung,von daher wird dir der Gang zum ital. Konsulat wohl nicht erspart bleiben.... Wir haben es mit dem ital. Pass erstmal gelassen, zumal wir zum damaligen Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und das alles noch komplizierter war...( ausführliche Kommentare erspare ich dir jetzt ;-) ). Unser Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten , aber momentan nur den deutschen Kinderausweis... LG Stefania

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 14:02



Antwort auf diesen Beitrag

Vielen vielen Dank ... oh man das wär ja was wenn unser Kind einen anderen Familiennamen in Italien hätte als wir bei unserer Eheschließung gewählt haben. Ich werde berichten was rausgekommen ist. Ein schönes Wochenende euch allen

Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 14:57



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, also wenn ich das hier so lese, dann blüht mir ja auch noch so einiges, hab geb.termin anfang juni und bin deutsche. der vater des kindes hat die ital. staatsbürgerschaft. wir sind nicht verheiratet, aber er wollte gern, dass das kind seinen nachnahmen bekommt wegen der familie)– mir ist das egal – obwohl ich glaube, dass es das kind in deutschland mit meinem namen einfacher hat. die doppelte staatsbürgerschaft ist mir soweit klar – aber wie ist das dann mit dem namensrecht? kann das kind dann im deutschen pass meinen nachnahmen haben und im ital. den des vaters? bin etwas verwirrt – aber schon seit ich eine mutterschaftserklärung abgeben musste. caja

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 09:48



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, also wenn ich das hier so lese, dann blüht mir ja auch noch so einiges, hab geb.termin anfang juni und bin deutsche. der vater des kindes hat die ital. staatsbürgerschaft. wir sind nicht verheiratet, aber er wollte gern, dass das kind seinen nachnahmen bekommt wegen der familie)– mir ist das egal – obwohl ich glaube, dass es das kind in deutschland mit meinem namen einfacher hat. die doppelte staatsbürgerschaft ist mir soweit klar – aber wie ist das dann mit dem namensrecht? kann das kind dann im deutschen pass meinen nachnahmen haben und im ital. den des vaters? bin etwas verwirrt – aber schon seit ich eine mutterschaftserklärung abgeben musste. caja

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 09:48



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, also wenn ich das hier so lese, dann blüht mir ja auch noch so einiges, hab geb.termin anfang juni und bin deutsche. der vater des kindes hat die ital. staatsbürgerschaft. wir sind nicht verheiratet, aber er wollte gern, dass das kind seinen nachnahmen bekommt wegen der familie)– mir ist das egal – obwohl ich glaube, dass es das kind in deutschland mit meinem namen einfacher hat. die doppelte staatsbürgerschaft ist mir soweit klar – aber wie ist das dann mit dem namensrecht? kann das kind dann im deutschen pass meinen nachnahmen haben und im ital. den des vaters? bin etwas verwirrt – aber schon seit ich eine mutterschaftserklärung abgeben musste. caja

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 09:48



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, also wenn ich das hier so lese, dann blüht mir ja auch noch so einiges, hab geb.termin anfang juni und bin deutsche. der vater des kindes hat die ital. staatsbürgerschaft. wir sind nicht verheiratet, aber er wollte gern, dass das kind seinen nachnahmen bekommt wegen der familie)– mir ist das egal – obwohl ich glaube, dass es das kind in deutschland mit meinem namen einfacher hat. die doppelte staatsbürgerschaft ist mir soweit klar – aber wie ist das dann mit dem namensrecht? kann das kind dann im deutschen pass meinen nachnahmen haben und im ital. den des vaters? bin etwas verwirrt – aber schon seit ich eine mutterschaftserklärung abgeben musste. caja

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 09:48