Melli130
Hallo, wir hatten gestern abend in einer Frauenrunde das Thema Kindergartenbeiträge (ich ärgere mich sehr über die regionalen Unterschiede) Dort fiel die Meinung, die Werbungskosten, sowie Firmenwagenversteuerung würden nicht zum Kita-Beitrag gerechnet. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, werde morgen die gute Dame vom Amt aber mal anrufen. Hat das schonmal jemand von euch gehört?
Ich denke die gehen vom Jahresbruttogehalt aus. Da gibt es doch diese Staffelungen...bis 30.000 Euro zahlt man Betrag x...usw.
ja stimmt, so war es bei mir auch. Aber angeblich konnte eine Freundin einer Freundin (ja, ich weiß, das sind immer so vage Erzählungen ;-) ) die Werbungskosten angeben und das wurde vom JB abgezogen. Mit dem Firmenwagen bin ich mir nicht sicher. Mal schauen, was die morgen am Amt sagen :-)
Ja klar, Werbungskosten werden vom Jahresgehalt abgezogen, was zur Berechnung des Beitrages berücksichtigt wird. Das läuft aber automatisch seitens des Amtes und muss nicht extra angegeben werden. Mein Elterngeld ist es ja nicht anders, da werden auch Werbungskosten abgezogen.
Pauschal werden die Werbungskosten tatsächlich automatisch vom Finanzamt angesetzt, ABER wenn man höhere Werbungskosten geltend machen kann, muss man dies selbst tun und angeben. Bsp: Selbständig im Außendienst.
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