nevin
Meine Tochter wird am 31.07.2011 fünf Jahre alt. Kann ich sie dieses Jahr noch einschulen lassen? Bitte keine Diskussion darüber beginnen, wie sinnvoll das ist oder nicht. Ich möchte nur wissen, ob es rechtlich möglich ist. Wir wohnen in Baden-Württemberg im Kreis Ludwigsburg. Nevin
Hallo, in Bayern geht diese Vorzeitige Einschulung nur über Zustimmung vom Schulleiter und Psychologisches Gutachten vom Gesundheitsamt. Ein Juli-Kind ist ja kein Kann-Kind mehr - die Kann-Kind Regelung geht in Bayern bis zum 31.12. Frag direkt an der für Euch zuständigen Grundschule nach. LG Dhana den Link hab ich gefunden: http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/vorzeitige-einschulung-baden-wuerttemberg-kannkinder.html
Selbst in Berlin wär es kein Kann-Kind mehr (Stichtag 31.3.). Alles was später Geburtstag hat, muss durch ein spezielles Verfahren, das in jedem Bundesland wieder unterschiedlich gehandhabt wird. Einfach beim zuständigen Schulamt nachfragen, wie die Vorgehensweise ist. Das ganze Prozedere kann sich über mehrere Monate hinziehen!
Hallo, um sicher zu gehen, dass du deine Tochter einschulen kannst, auch wenn sie kein Kann-Kind ist, ruf bei eurem zuständigen Schulamt an, telefoniere mit der Schule, in die sie eingeschult werden sollte. Du wirst wahrscheinlich einen Antrag zur frühzeitigen Einschulung stellen müssen und deine Tochter muss einen Test absolvieren um festzustellen ob sie schon eingeschult werden http://www.rund-ums-baby.de/kigakids/antworten.htm?id=136595#startkann. Dieser Test umfasst die Fein- und Grobmotorik, z.B. laufe auf einem Strich mit ausgestreckten Armen, hüpfe auf einem Bein, male eine vorgemalte Wellenlinie unten drunter nach, fahre Kreise mit einem Stift nach. Die Anträge können eine längere Prozudur hinter sich her ziehen, von daher sollte man möglichst früh den Antrag stellen. Mein Sohn wurde mit fünf Jahren und vier Monaten eingeschult, derzeit haben wir für unsere Tochter, die am 1.9. diesen Jahres fünf Jahre alt wird, einen Antrag auf frühzeitige Einschulung laufen und hoffen, dass dieser Antrag bewilligt wird. Das Schuljahr beginnt bei uns Mitte September. Liebe Grüße Nora
Es gibt (in allen Bundesländern) Ausnahmeregelungen für Hochbegabte. Da ist eine Einschulung von 5-jährigen außerhalb der "Kann-Kind-Regelung" immer möglich. Gruß Corinna
In Ba-Wü sind Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden. Kinder können eingeschult werden, die bis zum 30.06. des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden (Kann-Kinder). Auf dem offiziellen Weg geht es also definitiv nicht! Ob es Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht. Da müsstest du direkt bei der Schule nachfragen, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die von der Vorstellung begeistert sein werden, ein gerade 5-jähriges Kind einzuschulen.
bei uns ist es immer eine frage, WARUM die kinder vorzeitig eingeschult werden sollen. danach wird dann mit der zuständigen schule (bei uns dann hauptsächlich die hochbegabten christopherus schule) entschieden. rechtlich möglich ist es demnach wohl. lg
Danke! Also auf umständlichen Wegen möglich. Werde mal unser Glück versuchen. lg Nevin
denke ich gar nicht, das es so umständlich wird. grüße
Nur eine Frage weil es mich persönlich interessiert.Warum willst dudenn das dein Kindso früh eingeschult wird??? Bitte nicht falsch verstehen, will dich nicht angreifen oder so aber mich interessiert es!!! Liebe Grüße Nicole
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