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Wen's interessiert: Versicherung im KIGA und Brille

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Hallo, nur zur Information: Ein Junge aus dem KIGA hat meiner Tochter die Brille vom Gesicht gezogen und so lange verbogen (Flexbrille, eigentlich unkaputtbar) bis sie völlig demoliert war. In dem Fall ist komischerweise die Versicherung des Kindes für den Schaden zuständig, nicht die des KIGAs. Was ist wenn dasjenige Kind keine Haftpflicht hat, weiß ich nicht. Die Brille muß man aber aufheben und der Versicherung zuschicken. Ist nur als Hinweis gedacht, falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat. Es war nämlich ein ziemliches Theater rauszubekommen wer jetzt da zuständig ist. Und wir hatten ja aml den Fall mit dem Rucksack... Daisy


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Na toll....und wir haben das immer über unsere Brillenversicherung, die wir eh 1 Jahr lang auf die Brillen haben, laufen lassen... André´s Brille wurde mal von einem Jungen ins Bällebad geworfen, dummerweise wußte er nur den Namen des Jungen nicht und zufälligerweise hatte es auch niemand gesehen. Ich war ganz schön stinkig damals!!! Jetzt in der Schule läuft das dann über die Schule, den Fall hatten wir leider auch schon... Ich bin immer ganz stolz, wenn wir mal 14 Tage nicht beim Optiker waren ;-) LG Antje


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Ich würde mal davon ausgehen,dass, wenn das Kind nicht Haftpflichtversichert sein sollte die Eltern den Schaden begleichen müssen. Denn eine Haftpflichtversicherung schließt man ja auch nur aus dem Grunde ab, dass man Schäden nicht selbst zahlen muss sondern die Versicherung. Die Brille unserers Sohnes hat bisher den KiGa gut überstanden. Allerdings vergehen auch so kaum 2 Wochen in denen wir nicht beim Optiker zum Gerade-Biegen waren. LG Verena


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Mit der Haftflicht bei kleinen Kindern musst du vorsichtig sein, diese Aussage gilt nämlich bei kleinen Kindern nicht, ich habe einen Auszug beigefügt: Laut Gesetzgeber können nicht deliktfähige Kinder für Schäden, die sie verursachen, nicht in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch seitens von Erwachsenen eine Aufsichtspflicht. Sie wird von der erwachsenen Person wahrgenommen, die das Kind in diesem Moment unter Aufsicht hat. Wird diese Pflicht zur Aufsicht nicht verletzt und es entsteht trotzdem ein Schaden durch das Kleinkind, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Diese gesetzliche Regelung führt jedoch in vielen Fällen zum Familienkrach oder Freundschaften zerbrechen, denn der Schaden ist trotzdem vorhanden und kann viel Geld kosten. Diese Zusatzdeckung bieten einige Versicherungen an. Ich würde mich dort noch einmal schlau machen. LG Katrin (ich habe einen Versicherungsverteter zum Bekannten und kenne mich daher mit diesem Problem etwas aus, da er uns diesbezüglich schon beraten hat)