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Vollmacht für Kiga wegen Einschulung

Vollmacht für Kiga wegen Einschulung

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Hallo, wir sind aufgefordert worden, den Kindergärtnerinnen Vollmacht wegen der Einschulung unseres Sohnes zu geben. Aufgrund der Vollmacht sollen sie berechtigt sein, mit der Schule über Daniel zu sprechen. Ich habe nicht grundsätzlich etwas dagegen, bin mir aber nicht sicher, ob ich etwas damit verkehrt mache. Daniel ist ein Kann Kind (geb. 29.9.2000) Wie handhabt ihr das? Gibt es das bei Euch auch? Viele Grüße Chrissie


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Hallo, ich habe damit noch etwas Zeit, würde aber die Vollmacht nicht unterschreiben. Die Erz. kann mit Dir und Du mit der Schulleitung sprechen. Sehe den Sinn nicht in dieser Vollmacht. LG Conny


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Dieses Gespräch ist bei Kann-Kindern normal. Der Schulleiter soll sich ein Bild über den eventuellen "Frühstarter" machen können. Bei uns gibt es übrigens dieses Gespräch auch ohne unsere Vollmacht. Ich finde dieses Gespräch übrigens bei fast 6-jährigen Schulanfängern überflüssig, da in diversen Bundesländern die Altersgrenze eh und je verschoben wird auf den 31.12.(anstatt 30.6.). Dieses führt dazu, dass unser Sohn(*4.8.2003) 2010 eingeschult wird, während seine Cousine, die in Berlin wohnt und am 18.12.2003 geboren wurde (und somit jünger ist) schon 2009 eingeschult wird. Das solle mal einer verstehen. LG Katrin


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Ich finde das überhaupt nicht schlimm, solange Du zu den ErzieherInnen ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis hast. Ich kenne das ähnlich vom Hort. In Fumis Schulhort ist es erwünscht, daß man eine Vollmacht unterschreibt, damit die Horterzieher mit den Lehrern über die Kinder sprechen dürfen. Da ich sehr an einer Kooperation von Schule und Hort interessiert bin, habe ich die Vollmacht natürlich gerne unterschrieben. Auch als Fumi wegen der LRS von einer Sozialpädagogin betreut wurde, gabe es Kreuzvollmachnten, also die SozPäd durfte mit Schule und Hort reden. Ich habe weder Zeit noch Lust, ständig "Briefträger" zu spielen, um Fragen, Nachrichten oder Hinweise von A nach B zu tragen ("Achten Sie darauf, daß Fumi das Datum oben rechts in die Ecke schreibt, wenn sie im Hort Hausausfgaben macht." "Fumi sagt, sie muß nur zwei Reihen pro Woche an ihrer Handarbeitsaufgabe stricken. Stimmt das?"). Allerdings lege ich Wert darauf, daß man mich über wichtige Gespräche informiert. Das hat man bisher IMMER getan. Im übrigen DARF ein solches Gespräch ohne Zustimmung der Eltern nicht stattfinden. Ich finde es gut, daß die ErzieherInnen den Datenschutz offensichtlich ernst nehmen. Das ist nicht immer der Fall.


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ob es ein Kann-ind ist oder nicht. Bei uns wird jeder Elternteil gebeten, so eine Erlaubnis zu unterschreiben, damit einfach die Lehrer ein besseres Bild von ihrem Neuling bekommen. Und bevor die Erz. mit der Schule in Kontakt treten, gibt es ein Elterngespärch, in dem genau das mitgeteilt wird, was auch die Schule erfahren würde. Das finde ich ok. Wichtig finde ich dabei auch, dass Informationen über Gespräche an die Eltern weitergeleitet werden. Ich hab damit kein Problem; sehe es eher als Vorteil. LG


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Hallo! Also ich finde es von Vorteil, wenn die der Kiga die Vollmacht hat. Ich habe das letztes Jahr auch gemacht. Allerdings sollte man seinem Kiga zufrieden sein und zu den Erzieherinnen Vertrauen. Bei uns ist das auch für alle evtl. "Schulkinder". So kann die Schule sich ein besseres Bild von dem Kind machen. Was hast du denn für Bedenken? Gruß, Frauke


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Hallo, mit den Erzieherinnen bin ich insgesamt sehr zufrieden, allerdings hat mir eine Mutter erzählt (und den Eindruck habe ich auch etwas), dass man hier sehr zurückhaltend ist bei der Empfehlung die Kinder frühzeitig einzuschulen. Bei ihr wurde bei beiden Kindern der Schule gegenüber abgeraten diese in die Schule zu geben. Das erste Kind kenne ich nicht gut genug, aber das zweite geht mit Daniel in den Kiga und sie haben auch schon des öfteren bei uns zu Hause gespielt. Hier würde ich persönlich eindeutig mit der Mutter übereinstimmen. Wenn es mein Kind wäre, hätte ich es auch schon in die Schule gegeben. Die Vollmacht, die wir unterschreiben sollen, ist recht umfangreich und umfasst auch, dass die Kigaleiterin Auskunft geben darf und die z. B. kennt unser Kind gar nicht. Außerdem wäre ich bei einem evtl. Gespräch gerne dabei, damit ich ggf. etwas entgegnen kann. Na ja, ich warte jetzt mal die Erstveranstaltung der Schule ab und entscheide danach, was wir machen. Ggf. schränke ich die Vollmacht etwas ein. Vielen Dank für Eure Auskünfte. Chrissie