Mitglied inaktiv
Hallo mal ne frage zur schweigepflicht: ich denke ja, dass der KiGa auch einer gewissen schweigepflicht unterliegt so wie wir Lehrer auch. darf denn dann der KiGa Informationen üder die schulanfänger weitergeben?? oder nciht?? Muss sich da der Kiga schriftlich von seiner schweigepflicht der schule gegenüber befreien lassen?? Wir in der schule dürfen es ja auch nur innerhalb der kollegen "weiterverbreiten"...es bleibt ja somit im kreise der "erziehungsberechtigten"..oder wie ist das??? Müsst ihr da was unterschreiben??? Danke HEnni
Hallo Henni, wir haben gleich zu Beginn unser Einverständnis gegeben, dass der KiGa und die Grundschule entsprechende Informationen austauschen können und so Hand in Hand arbeiten können. Lieben Gruß, Birgit
Hallo, ja, so ist es! Eigentlich brauchen wir die Einverständniserklärung der Eltern.. ABER... wie das halt so ist:-) Nach ein paar Jahren kennt man ja nun auch alle Lehrer recht gut; da wir ja auch miteinander arbeiten.. da erfährt man dann auch schon mal das ein oder andere. Außerdem besuchen uns ja auch die Lehrer während unserer Treffen mit den zukünftigen Schulkindern, um sich ein Bild über die Kids zu machen und um sich erstmals kennenzulernen.... LG C.
Bei uns werden regelmäßig Berichte über das Kind erstellt, sofern man dem zustimmt und das auch unterschreibt - so kann man jederzeit Einsicht darin nehmen, wenn man möchte und kommt das Kind in die Schule wird den Eltern die ganze Mappe über das Kind ausgehändigt. Uns ist gesagt worden, dass sich die Lehrer sehr darüber freuen, wenn sie diese Berichte bekommen, da es ihnen schonmal einen kleinen Überblick über die Entwicklung des Kindes gibt - aber es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kiga selbst den Lehrern keinerlei Informationen weitergibt, dies muß explizit über die Eltern erfolgen. Lg Nini
Hi! Ja, ohne das Einverständnis der Eltern darf der Kiga der Schule keine Auskunft erteilen. Ich habe sie aber gegeben und das muß sogar laut unserer Leiterin schriftlich sein. Der Kiga und die Schule arbeiten zusammen. Ich denke, daß das daher auch einen Sinn macht. Gibt es bei euch ein Problem? Gruß, Frauke
Finde ich eine gute Regelung, wobei ich aus eigener Erfahrung weiß, dass nicht so viel Zeit zum Berichte schreiben bleibt! Hut ab!
ja wir mußten unterschreiben. Für die Sonderpädagogin die letztes Jahr die Vorschulkinder angekuckt hat, wo die Erzieherinnen vorschlugen, weil Defizite Bekannt, reichte die mündliche Einverständniserklärung. viele grüße tine
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