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Notbetreuung wer hat Anspruch

Notbetreuung wer hat Anspruch

Micha76

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Hallo , mein Mann und ich waren während Corona systemrelevant. Nun die Frage die Krippe ist ab sofort  ganz zu. Wer und wann  hat Anspruch an die Notbetreuung ( in Urlaub , arbeitende Eltern im Krankenwchein ,...)  An wen muss man sich wenden und welche Nachweise sind zu erbringen . Kostet das was und wo wird so eine Betreuung sein?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Weswegen ist die Krippe geschlossen?


natalie_92

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Ich weiß nicht wo du bist und wie ist es bei euch, aber es kommt selten vor dass Kita ganz zu ist. Da kann man auch keine notbetreuung dann machen 🫣 In erster Kita von meinem Sohn durfte man die Kinder nur bringen, wenn beide Eltern gearbeitet haben. Dazu musste man den Nachweis vorlegen , finde das ging zu weit tatsächlich. Wenn man selbständig war oder Termin hatte, war es kein Grund und man wurde direkt an der Tür nach Hause geschickt. War Kita hin DRK. in der zweite Kita bitten sie im Fall von notbetreuung darum, Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Aber obwohl ich jetzt nicht arbeite (Elternzeit im Moment) durfte ich meinen Sohn trotzdem bringen, weil ich Termine mit meiner Tochter hatte. Ich habe ihn dann einfach früher abgeholt. ich glaube um alles zu wissen musst du dich besser bei Kita direkt erkundigen 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Der Träger der Kita (idealer Weise in Abstimmung mit der Elternvertretung) legt die Kriterien für Notbetreuung fest und ob diese was kostet. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Notbetreuunge. Bei dem lokalen  Waldorfkindergarten hier ist die Notbetreuung richtig teuer; beim städtischen Kita kostet sie nicht, dafür haben nur wenige Kinder Anspruch.


Clayjey

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Im Idealfall wendest du dich an eine Ansprechperson in der Kita. Die Erzieher*innen oder die Kita-Leitung werden sowohl den Grund für die Notbetreuung als auch die Zugangsvoraussetzungen am ehesten kennen.