Mitglied inaktiv
Hallo ich danke dir für deinen Rat! ich mache sie jetz mal auf das Gesetz der Verantwortung bekannt. Ab wann man so ein Kleinkind alleine lassen kann! wenn sie dann es doch nicht einsieht bleibt mir der gang zum Jugenamt wohl nicht erpart. Wusste gar nicht das es Anonym auch geht. hmm? aber man müsste es ja wohl auch auf frischer Tat erwischen? aber mal sehen kann ja sein wenn Ihr jemand vom Amt mal erklärt das es Gestzlich verankerte Regeln giebt ab welchem alter die Kinder unaufbesichtigt sein dürfen, erkennt sie dann hoffendlcih die Gefahr! barbara
Hallo Barbara! Ich würde beim JA anrufen, den Sachverhalt schildern und nachfragen, was das JA tun kann. Wenns dir unangenehm ist, du eventuell damit rechnen mußt, daß die Mutter irgendetwas gegen dich unternehmen könnte mach das anonym. Das ist okay. Ich hab so ne Meldung auch mal anonym gemacht. Ich hatte keine Bock, daß die Frau, die groß und breit wie n Kerl war aus dem Nachbarhaus zu mir rüber kommt und mich in den Boden rammt. Rechtlich weiß ich es nicht aber ein Kind von 5 Jahren darf man nie und nimmer allein zu hause lassen, geschweige denn die Betreuung des Kleinen überlassen. Das ist unverantwortlich. "Auf frischer Tat" wäre nicht schlecht aber man wird dir eh glauben und wenn z. B. jemand vom JA nachsehen will, die Mutter nicht da ist werden sie sicher gehen nicht die Tür eintreten, die Kinder in ihre Obhut nehmen usw. Ich hoffe es wird was getan. Die Kinder tun mir leid. Auch diese Kinder werden ihre Mama lieben und auch das JA soll sie deshlab nicht gleich wegnehmen, wenn sinst alles okay ist aber sie muss verstehen, daß sie einen großen Fehler macht und ihre Kinder in Gefahr bringt. Da sie bisher nicht wahr haben wollte, daß ads so ist muß das JA der sache eben Nachdruck verleihen. Behalte (wenn du kannst) die Familie im Auge und wenn du den Eindruck hast die Kinder sind mal wieder allein dann ruft sofort an. Das muß ein Ende haben. Mir dreht sich bei dem edanken der Magen fast um. Wenn du möchtest kannst du mir mailen. Ich würde gern wissen, wie es in der Sache weitergeht. Lieben Gruß, Kerstin.
Hallo ich nochmal... Das hab ich gefunden zur Aufsichtspflich und den Verstoß kann jeder erkennen bei der Mutter: Begriffsdefinition Aufsichtspflicht = die Verpflichtung einer bestimmten Person (Aufsichtsperson) dafür zu sorgen, dass die ihnen anvertrauten Minderjährigen selbst keinen Schaden erleiden (Eigenschaden), dass sie anderen keinen Schaden zufügen (Dritt- und Sachschaden), und dass sie ebenso andere Menschen an sich nicht gefährden. Beispiel: Ein 7-jähriges Kind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Auge zu behalten. Aufsichtspflicht verletzt, da in diesem Alter das Kind nicht allein gelassen werden darf → Vermeidung von Gefahren ...es ging um Zündhölzer aber die Rechssprechung sagt eindeutig, daß ein Kind mit 7 sogar NICHT ganz allein in der Wohnung gelassen werden darf. Kerstin
Du siehst. Es läßt mir keine Ruhe, denn so was find ich einfach zum K***. Ich hab deine Schilderung der Zustände mal bei der Rechtsanwältin Frau Bader reinkopiert. http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=39817&forum=115 Ich denke da wirst du die Antwort bekommen, die auch ich gegeben habe - was tun, unbedingt. Kerstin
Hallo Kerstin danke dir für deine Mithilfe ich werde es beobachten was Frau bader sagt!! finde es auch echt traurig!!! die Kinder tun mir Leid! Barbara
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