Mitglied inaktiv
hallihallo, ich habe mal ne kurze frage: ab wieviel stunden arbeitszeit pro woche hat man einen anspruch auf einen ganztags-kitaplatz? lg claudia
Hallo, also beu uns brauchte der Kiga nur eine Bestätigung vom Arbeitsgeber, das die Arbeitszeit über die Mittagsbetreuungszeit hinaus geht. d.H. bis halb ein mussten die Kinder abgeholt werden. Wer länger arbeitet...egal ob 1,2, oder 3 Tage, der hat Anspruch auf einen Tagesplatz. Wir wohnen in NRW und es war ein ev. Kindergarten. LG Conny
Das ist überall verschieden. Hier in HH muss man die genaue Arbeitszeit + Fahrtzeit zur Arbeit angeben und daraus wird errechnet, ob man eine Betreuung von 6, 8, 10 oder 12-Stunden beanspruchen kann. LG Berit
Meine Tochter ist in einem katholischem Kiga. Da haben wir einen Ganztagsplatz. Kein Mensch wollte von mir eine Bestätigung haben. Wir wohnen in BY.
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