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Kita-Beitrag

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RikiE

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Hallo, kann mir jemand helfen? Ich hab im Jahr 2011 bis August auf 400 € Basis gearbeitet und ab September in Teilzeit. Mein Kind ist im September '11 in die Kita gekommen und als ich im Juli 2011 unser Einkommen zur Berechnung des Beitrages offen legen mußte, sagte man mir, dass der 400 € Job mit zählt. So, jetzt kam ein Schreiben von der Stadt in dem Stand, dass ich die Steuererklärung von 2011 einreichen möchte, damit der Beitrag für das jetzige neue Kitajahr berechnet werden kann. Meine Frage lautet: den 400 € Job muß man doch bei der Steuererklärung gar nicht angeben. Somit hätte ich doch für das Jahr 2011 viel weniger verdient, als ich damals angegeben habe oder nicht??? Versteh das gerade nicht.


biggi71

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Antwort auf Beitrag von RikiE

alles was noch zusätzlich verdient wurde muss zusätzlich angegeben werden.


Ronja3

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Antwort auf Beitrag von RikiE

Es wird alles mit angerechnet bis auf das Kindergeld. Abgezogen werden nur Werbungskosten (Steuerbescheid) und ab dem 3. Kind ein Kinderfreibetrag. Einnahmen aus Minijobs und z. B. Mieteinnahmen werden draufgerechnet. So ist es zumindest bei uns (NRW). Gruß


bummi-mama

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

Bei uns zählt der Minijob NICHT mit dazu! Nur Steuerpflichtiges Einkommen! Hier = Brandenburg, aber wie bei Euch, das weiß ich nicht!