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Kindergartenwechsel abgelehnt - brauchen dringend Hilfe!

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Hallo! Unser Sohn Dennis ist 5 Jahre alt. Er wird erst nächstes Jahr zur Schule gehen (mit 7). Wir möchten den Kindergarten wechseln, weil wir 1. bald kein Auto mehr zur Verfügung haben, und der KiGa weiter weg ist, aber hauptsächlich, weil sich die Arbeitszeit von mir geändert hat. Ich müsste ihn schon um 7:15 zum KiGa bringen, momentan macht der alte aber erst ab 7:30 auf. Wir haben einen Antrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. Wir wissen, dass der KiGa in der Nähe noch Plätze frei hat. In der Vergangenheit haben wir schon 1x den KiGa gewechselt. Wir verstehen uns davon abgesehen mit den Erziehern auch leider überhaupt nicht mehr. Nun unsere Frage: Können wir zur Not zum Rechtsanwalt gehen? Weiß jemand, wie die Gesetzte so aussehen? Oder müssen wir uns dem KiGa fügen? Wir bitten ganz, ganz dringend um Rat.


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Wenn der Kiuga bei Euch Plätze frei hat, wird er Euch nehmen. Und in dem anderen könnt ihr doch ohne Angabe von Gründen kündigen. Ihr müßt nur die Fristen einhalten. Schau in den Vertrag wie sie sind. Ist es ein Vierteljahr, kannst Du zu Ende Mai kündigen. Dann mach ab Juni den Vertrag im anderen Kiga. Trini


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Hallo Trini! Wir waren ja bei der Stadt und haben die Änderung beantragt. Es wurde aber trotzdem abgelehnt. Das hab ich sogar schriftlich. Laut dem Sachbearbeiter, soll es vermieden werden, dass die Kinder zu oft wechseln, weil es nicht gut für sie ist. Aber wir müssen unbedingt wechseln. Und wenn wir einfach im alten Kündigen, dann geht Dennis ja erst mal nicht mehr in den Kindergarten, ich hab doch schon die Absage für eine Wechsel. Das ist einfach ungerecht. Was soll ich nur machen?


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Es ist doch einzig und allein Eure Entscheidung und die der Kigä!! Wenn der neue Kiga Plätze frei hat, freut es sich, Euch aufzunehmen. In dem anderen wird halt gekündigt. Klär das mit den Kiga-Leitungen. Trini


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Hat der Sachbearbeiter gesagt, ihr solltet es vermeiden oder hat er gesagt, ihr dürft es nicht tun? Hinter ersterem steht ein Grund, klar ist es allgemein nicht toll für ein Kind ständig die Einrichtung zu wechseln aber ihr habt doch auch einen guten Grund. Zweiteres würde ich mir nicht bieten lassen. Es herrscht (noch; leider aber das ist ein anderes Thema) keine Kindergartenpflicht in Deutschland von daher kann dich eigentlich nur die Vertragsfrist mit dem alten Kindergarten daran hindern, schnell zu wechseln.


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Also: Wir waren beim neuen KiGa. Der hat noch 6 Plätze frei. Wir müssen aber zur Gemeinde, und den Wechsel beim zuständigen Sachbearbeiter beantragen. Das dürfen die nicht machen. Für An- und Ummelden ist laut den Kindergärten der zuständige Sachbearbeiter zuständig. Auch der alte KiGa sagte, wenn wir es von der Zeit morgens nicht schaffen, sollten wir den KiGa wechseln. In der Absage von der Gemeinde steht, dass er sich mit beiden Leiterinnen der KiGärten besprochen hat, und er einen Wechsel nicht zustimmen kann. Ich weiß nicht warum. Wir werden heute Mittag im KiGa nachfragen, was das soll. Leider bleibt uns nicht mehr viel Zeit. Wir müssen eigentlich ab März die Änderung vornehmen. Desshalb wollten wir hier im Forum ja mal nachforschen, ob es irgendwelche Gesetze gibt, die auf unserer Seite sind. Was sollen wir noch tun? Das ist alles sehr frustrierend und man fühlt sich so hilflos.


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In dem Schreiben steht: Ich muss ihren Antrag ablehen. Kündig.frist sind glaube ich 3 Monate. ich hab gerade beim KiGa angerufen. Die konnten mir die Fristen leider nicht sagen, sondern haben mal wieder an die Geminde verwiesen. Aber der Sachbearbeiter ist jetzt im Urlaub. Ggggrrrr - Kriese! Vielleicht sollte ich es wirklich drauf ankommen lassen und ihn raus nehmen und dann neu im neuen Kindergarten beantrage. Und hoffen, dass es diesmal klappt?


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Du brauchst ihn ja nicht mehr in den alten Kindergarten zu bringen wenngleich Du bei der Kündigungsfrist wohl nicht drumrum kommen wirst, die nächsten Monate dennoch zu zahlen. Nur dann könntest Du ihn nicht in den neuen Kindergarten stecken weil er ja noch einen Platz hat und zwei Plätze für ein Kind geht nicht.


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Ja, o.k. Wenn ich jetzt also kündige, dann könnte ich ihn ja in dem alten KiGa lassen, bis die Kündig. wirksam ist, Bei 3 Monaten, ist er also ab Mai nicht mehr im KiGa. Somit hat er dann auch keinen Platz mehr. Und dann zeitgleich mit der Beantragung der Kündigung einen Antrag für den neune KiGa (noch einmal) stellen. In der Hoffnung, ihn ab Mai dann auch in den neune Kiga bringen zu dürfen. Sonst bekommen wir nämlich arbeitszeiten-technisch wirklich Probleme.


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Hallo, las dir von deinem AG deine Arbeitszeiten schriftlich bestätigen. Geh mit diesen Schreiben zum Sachbearbeiter und frage ihn, wie du, wenn du nicht wechselst pünktlich auf Arbeit kommst. Wenn er ablehnen möchte, frage ihn, ob er dir dann, wenn du keinen Job mehr hast, weil du immer unpünktlich bist, die Differenz zwischen deinem Arbeitslosengeld/Hartz IV etc. und deinem jetzigen Gehalt zahlt. Oft kommt man so nur weiter. Toi, toi, toi. LG Cathy


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Hallo onelucky, diese Argumentation ist durchaus üblich. Allerdings habt Ihr ja einen triftigen Grund für den Wechselwunsch. Den habt Ihr doch sicher angegeben ? Dann ist die Ablehnung des Sachbearbeiters sehr starrköpfig. Gehört Ihr "eigentlich" zum Einzugsgebiet des Wunsch-Kindergartens ? Wenn ja, warum ist Euer Kind seinerzeit in den anderen gekommen ? (könnte ja sein, daß der Sachbearbeiter darauf jetzt herumreiten möchte, daß Ihr damals unbedingt den anderen KiGa wolltet) Den größten Erfolg würde ich darin sehen, einen Gemeinderatsvertreter - möglichst Mitglied des Sozialausschusses - auf Euer Problem anzusprechen. Die sind normalerweise sehr dankbar, bei der Lösung konkreter Probleme zu helfen und haben einen guten Draht zu den städtischen Mitarbeitern bzw. gleich den Amtsleitern. Bei uns würde ich dafür sehr gute Chancen sehen - denn so wie Du es schilderst, macht die Weigerung nun wirklich keinen Sinn und ist nicht familienfreundlich. Diesem Vorwurf will sich heute niemand mehr aussetzen ;-) Sieh aber zu, daß Ihr Euch zuvor nicht allzu "unbeliebt" macht (ist nicht persönlich gemeint !! aber manche Sachbearbeiter fühlen sich schnell auf den Schlips getreten und dann können die Fronten verhärtet sein). Gruß und viel Erfolg ! Julia


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Hallo! Also: Unser Sohn war in einem heilpädagogischen KiGa, weil er entwicklungsmäßig zurück lage. Als er alles aufgeholt hatte, sollte er in denm KiGa gehen, den wir jetzt wollen. Weil wir aber durch einen Nachbar-KiGa sehr gute Erfahrung gesammelt haben (unsere Tochter war da 3 Jahre lang) wollten wir unbedingt da hin. Damals haben wir mit dem gleichen Sachbearbeiter übrigens gesprochen. Und als wir nun wieder bei ihm waren sagte er auch, dass er uns vor 1,5 Jahre ja gleich sagte, dass wir zu dem anderen KiGa gehen sollten. Also kann das schon gut hinkommen, dass er jetzt einfach nur stur ist. haben gerade bei der Gemeinde nachgefragt: Eine richtige Kündigungsfrist gibt es anscheinend nicht. Wenn wir ihn bis zum 15. heraus nehmen, müssen wir auch nur hälftig die Gebühren bezahlen. mehr kann und wollte er nicht sagen (ein anderer Sachbearbeiter). Somit werden wir ihn wohl ab dem 16. raus nehmen, und notfristig zur Oma bringen, in der Hoffnung einen positiven Bescheid für den neuen KiGa bekommen.


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Ah ja, so macht das Sinn. Ehrlich : Ich würde es unbedingt erst mit einem Gemeinderatsmitgleid versuchen ! Bei uns würde das bei der Konstellation klappen (bin hier selbst im Gemeinderat und mache gelegentlich genau solche Dinge ;-). Es scheint doch vor allen Dingen um eine sachliche Vermittlung und Verständigung zu gehen. Ein Rechtsanwalt könnte das sicher u.U. auch, aber kostet halt ...


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Hallo! Die Mitglieder des Rates habe ich gerade im Internte raus gesucht. Werde ich heute Abend mit meinem beraten, ob wir da vorher mal anrufen.


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Alle Kindergärten außer einem sind städtisch, d.h. die Stadt ist der Träger und wenn die ablehnt, dann hat man eben Pech gehabt. Allerdings hab ich diese Begründung noch nie gehört! Ich mein, wenn es aus beruflichen Gründen nicht anders geht und die auch noch Plätze frei haben ... Ich würd mal mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters einen pers.Termin ausmachen. Wenn die noch Plätze frei haben und ihr euren Sohn kennt und sagen könnt, dass er keinen psychischen Schaden von einem erneutem Wechsel davonträgt ... was spricht dann dagegen??? Anders wäre es, wenn der Kiga aufgrund der Aufnahme eures Sohnes andere Kinder innerhalb des Bezirks ablehen müsste. LG Danny.


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Das ist es ja: Laut Einzugsgebiet ist eben gerade der neue KiGa für uns auch zuständig. Bloß damals wollten wir das nicht. Wenn eine erneute Beantragung wieder abgelehnt wir, bleibt uns wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt.


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Hä? Das ist ja blöd. Ich mein, wenn ihr dazu gehört und ihr einen trifftigen Grund habt - für mich ist da eine Ablehnung unverständlich. Vor Anwalt würd ich aber auf alle Fälle ein persönliches Gespräch anstreben. LG und viel viel Glück, Danny.


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was ich an Deiner Stelle noch als Argument anführen würde, sind eben die Öffnungszeiten. Du brauchst eine Betreuung ab 7:15h, die in dem jetzigen KiGa nicht möglich ist; und weil du kein Auto hast, kannst du deinen Sohn unmöglich erst um 7:30h in den jetzigen KiGa bringen und dann noch pünktlich bei der Arbeit sein. Ob es deren Wunsch ist, dass du deinen Job verlierst, von dem ihr den Unterhalt eurer Kinder mitfinanziert? Auch eine "gute" Frage! ;-) Sind denn beide KiGas vom selben Träger? Ich weiß überhaupt, warum du dir einen Wechsel genehmigen lassen mußt, ehrlich gesagt!!! Viel Erfolg und LG


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....aber hier ein Tip von mir, falls er nicht schon irgendwo aufgetaucht ist. Ich arbeite selbst bei einer Behörde und weiss, dass es oft hilfreich sein kann, wenn man sich mit dem Fachbereichsleiter (Amtsleiter) unterhält.... Wenn DU einen offiziellen BESCHEID bekommen hast, so hast Du auch das Recht, dagegen Einspruch (bzw. Widerspruch) einzulegen. Dem Fachbereichsleiter würde ich nochmal Deine Gründe erläutern, ich denke, er wird verstehen. Und wenn alle Stricke reissen: die Presse ist auch oft ein Freund von solchen Dingen...wenn das auch für einen selbst nicht so toll ist - es wirkt oft wahre Wunder!!! Liebe Grüße und lasst Euch nicht unterkriegen Lisaelea