Mitglied inaktiv
Hallo, wohne in Niedersachsen, mein Sohn wird im Mai 3 und ab da muß ich ja eigentlich wieder arbeiten. Nur fängt der Kindergarten erst nach den Sommerferien an. Was mache ich also bis dahin mit meinem Kind? Wie lief das bei euch???
Uns wurde gesagt, es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem Monat, in dem das Kind 3 wird. Ich würd mich daher nochmal zügig an die zuständige Behörde bei euch wenden MuckelsMama
Hallo, die Regelung in Niedersachsen kenne ich leider nicht (wohne in Bayern). Bei uns gibt es leider nicht den Anspruch, dass man ab dem 3. Geburtstag einen Anspruch auf KiGa-Platz hat. Die Kindergärten nehmen nach den Sommerferien neue Kinder auf, nicht unterm Jahr. Ich musste damals meine Stelle kündigen, da ich die Zeit zwischen 3. Geburtstag (auch bei uns Mai) und KiGa-Start im September nicht überbrücken konnte. Meine Mutter war als Betreuung geplant, war aber gerade zu dem Zeitpunkt schwer krank. Es gibt allerdings Firmen, die sich darauf einlassen, die Überbrückungszeit irgendwie zu regeln. Hast du schon deinen Arbeitgeben gefragt? LG Anja
Hallo! Ich habe im Februar wieder angefangen zu arbeiten. Der KiGa ging erst im August los. Für die Übergangszeit hatten wir eine TaMu, zu der meine Tochter immer sehr gern gegangen ist. War für uns die perfekte Lösung! Gruß, dieElle
Wenns gar nicht anders geht, würd ich auch auf die TaMu zurückgreifen... allerdings lohnt sich das für die Zeit von Mai bis August kaum... das Kind hat sich grad an die TaMu gewöhnt und muss sich dann an die Kinder und Erzieherinnen im KiGa gewöhnen... das kann leicht zuviel werden für die kleinen! Vllt. kannst du in der Zeit bis zum KiGa-Start unbezahlten Urlaub nehmen?? Oder kann deine Mutter/Schwiegermutter die Zeit überbrücken?? Vllt. auch eine Freundin, die noch in Elternzeit ist?? Bei uns kann man die Kinder im Winter fürs nächste KiGa-Jahr anmelden... das beginnt dann im August. Man muss sich bis März für ein Betreuungsmodell (25,35 oder 45 Stunden) entscheiden. Daran kann man erst wieder was ändern, wenn das nächste KiGa-Jahr beginnt... wenn ich mich also dieses Jahr im Winter auf 25 Stunden festlege, kann ich das im November nicht mehr aufstocken... falls ich dann einen Job hätte, müsste ich mal sehen, wo ich mit meinem Kind in der übrigen Zeit bleibe! Das ganze nennt sich dann KiBiz... aber das gilt nur für NRW... wie es bei euch ist, weiß ich nicht... LG, Andrea
Richtig ist, dass ein KiGa-Jahr im August anfängt. Aber wenn dein Kind früher 3 wird, dann muss der KiGa dein Kind auch früher aufnehmen. Unsere Tochter geht seit ihrem 1. Geburtstag zur Tamu und wird im Mai nächsten Jahres 3, d.h. sie muss dann in den KiGa. Ich habe mich neulich gerade erkundigt, ob sie wirklich ab Mai schon darf oder erst ab August. Da wir vom Jugendamt nur eine Genehmigung für die Tamu bis 30.04.09 haben, darf Leah ab Mai in den KiGa bzw. muss der KiGa sie ab Mai nehmen. Ich würde mich auch mal beim Jugendamt erkundigen, die sind ja auch für die Einrichtungen zuständig.
Hallo! Komme auch aus Niedersachsen. Das Problem ist, denke ich, daß der Kiga auch einfach voll ist. Dann kann und darf natürlich kein Kind mehr aufgenommen werden. Klar hast du einen Anspruch ab 3 Jahren, aber d.h., Daß du evtl. in einen anderen Kiga mußt oder halt zur TaMu. Ich glaube, das die TaMu auch bezuschußt wird. Aber genau weiterhelfen kann dir wohl nur das Jugendamt. Viel Erfolg LG Christina
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