Mitglied inaktiv
Hallo! Weiss vielleicht jemand, wie hoch die Einkommensgrenze in Niedersachsen ist? Mein Mann ist Alleinverdiener und da ich jetzt schwanger bin, werde auch die nächste Zeit nicht arbeiten gehen können. Besteht überhaupt eine Chance, dass die Kosten wenigstens zum Teil vom Jugendamt übernommen werden? Im Internet habe ich keine vernünftigen Infos gefunden, überall ist nur rede von Arbeitslosen und Alleinerziehenden.
frag doch einfach im jugendamt nach. das wird von land zu land so unterschiedlich gehandhabt, das ist aus der ferne echt schwer zu sagen. wenn ihr verheiratet seid, wird sicher das gemeinsame einkommen berechnet. oder? ob eine schwangerschaft allerdings ausreicht, die nicht-erwerbstätigkeit zu rechtfertigen, das weiß ich nicht. du kannst ja so auf das kind aufpassen oder ihr könnt beide arbeiten - das können alleinerziehende oder beide vollerwerbstätige ja nicht. frag einfach beim amt nach. lg paula
Hallo, ich kann nur sagen wie es in Bayern ist - dort muß man zuerst Wohngeld beantragen. Mit dem Wohngeldbescheid kann man dann die Übernahme der Kindergartenkosten beantragen. Und es geht nur ganz oder garnicht. Letztes Jahr lagen wir um ca. 25 Euro pro Monat drüber - und müssen somit die Kindergartenkosten von 76 Euro selber bezahlen. Dumm gelaufen. Die genauen Daten wo die Einkommensgrenze liegt, bekommt man übrigens nicht - denn die ändert sich von Jahr zu Jahr. Je nachdem wieviele Anträge eingehen. Verstehen tue ich das ganze bis heute noch nicht - wir bekamen mit 2 Kindern und 1 Verdienst den Kindergarten schon mal 1/2 Jahr bezahlt und mit 3 Kindern momentan auch nicht. Aber ab nächstes Jahr fällt die Eigenheimzulage weg - dann hoff ich mal wieder, das wir den Kindergarten unterstützt bekommen. Dhana
Das man erst Wohngeld beantragen muss, stimmt nicht. Wohn auch in Bayern. Bekam aber kein Wohngeld, Kindergartengebühren wurden trotzdem übernommen. Es werden auch teilweise die Gebühren übernommen.
Hallo, wir musste einen Wohngeldbescheid - und sei es abgelehnt mit abgeben - sonst wird der Antrag nicht bearbeitet. Landkreis Eichstätt. Dabei können wir gar kein Wohngeld bekommen, da wir ein Eigenheim haben - aber die Ablehnung brauchten wir zur Bearbeitung. Ich kann nur die Angaben unserer Sachbearbeiterin weitergeben. Dhana
Hallo! Da kannst wirklich nur beim JA nachfragen. Das ist ganz unterschiedlich. Ich arbeite in Hannover in einer Krabbelstube (die Einkommensgrenzen haben wir dort liegen) mein Sohn geht in der Region Hannover in den Kiga und da liegen die Grenzen wieder anders, nach der Hannover-Berechnung müsste ich nichts bezahlen, in der Region die Hälfte+Mittagessen. Da konnte mir auch niemand die Berechnungsgrenzen sagen. LG Becky
Danke für die Antworten :) Hätte nicht gedacht, dass es so unterschiedlich sein kann. Wir haben schon beim JA einen Antrag ausgefüllt. Aber jetzt bin ich ganz verwirrt... die Frau im JA machte nur grosse Augen und sagte "Sie verdienen aber viel!" Deswegen wollte ich nur wissen- was heisst denn viel? Und was ist zu viel? Naja... Muss jetzt nur auf die Antwort warten ;)
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