Ronja3
Hallo, Hier in NRW wird der KIndergartenbeitrag ja nach Einkommen berechnet. Zusatzlich zu unserem Einkommen erhalten wir Mieteinnahmen für 2 Wohnungen. Kann mir jemand sagen ob diese Einnahmen komplett zum Einkommen dazugerechnet werden? Oder werden die Steuern oder Belastungen die man für die Wohnungen zahlt berücksichtigt? In dem Infoblatt zur Einkommensberechnung steht, das "sogenannte Negativeinkünfte" nicht berücksichtigt werden. Unsere Steuerberaterin meinte aber, das die Mieteinnahmen nicht einfach so draufgerechnet werden können? Hat jemand Erfahrung? Gruß
Hallo... Frag doch einfach mal bei Eurem ansässigen Jugendamt nach, die können Dir das doch kompetent beantworten. Die Tel-Nr. sind doch sicherlich auch im Infoblatt...(war bei uns jedenfalls so, auch NRW). Ich habe heute auch bei uns im Jugendamt nachgefragt wg. Einkommensangaben und die wiesen vorsorglich auch nochmals darauf hin, dass bei unvollständigen Angaben saftige Nachzahlungen anstehen... Die machen ja auch regelmäßige Kontrollen... Also, geh lieber auf Nummer sicher.. LG
Das steht auch im Antrag der gestellt werden muss um KiTa Kosten zu erhalten ist zumindest in SH so, aber ich würde auch einfach beim Jugendamt anrufen, ist das einfachste und sicherste, denn die wissen das ganz genau und die telefonnummer findest du sicherlich auch im örtlichen telefonbuch
Ich wohne auch in NRW und das Jugendamt hat nur die wirklichen Einkünfte gezählt. Also habe ich angegeben, was die Mieteinnahmen sind und was davon gleich fürs Darlehen abgezogen wurde. Der Restbetrag wurde dann zum monatlichen Einkommen gezählt, denn er wandert ja auch tatsächlich auf unser Konto. unter negativen Einkünften würde ich verstehen, dass das Darlehen höher ist als die Miete. Sagen wir mal du machst da jeden Monat 100 Euro miese. Diese könntest du dann nicht auch noch vom KiGa-Beitrag abziehen oder vom Einkommen deines Gatten. Der Betrag würde dann einfach gar nicht zählen.
Hallo ! Negative Einnahmen werden nicht angerechnet. Die Erfahrung musste ich auch machen. Auch Sachen wie Unterhalt der gezahlt wird, ist egal. Es zählt nur das zu versteuernde Einkommen. Und da zählen Mieteinnahmen zu. LG Ute
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