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Kindergartenbeitrag - Nacherhebung

Kindergartenbeitrag - Nacherhebung

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter kamm im März 2002 in die KiTa und ich habe damals alle erforderlichen Unterlagen ans Jugendamt gegeben. Der Beitrag wurde bemessen und ich habe per Bankeinzug gezahlt. Nach ca. 10 Monaten kam ein Brief vom Jugendamt, dass der Computer die Beiträge zur Zeit nicht abbuchen könne. Man würde sich wieder melden, wenn die Abbuchungen weitergehen. Zwischenzeitlich ( April 2002 )habe ich wieder angefangen zu Arbeiten und der Kindergartenleitung Bescheid gegeben. Sie sagte sie kümmert sich drum. Dann wurde ich mit Zwillingen schwanger und hörte wieder auf zu arbeiten ( Oktober 2003 ). Auch das teilte ich der Kindergartenleitung mit. Vom Jugendamt hörten wir nichts mehr. Vor ca. 2 Jahren kam dann die Abrechnung vom JA. Da sich ja bei uns so viel geändert hatte ( also ich nicht mehr arbeite, statt 1 Kind haben wir jetzt 3 ) habe ich beim JA angefragt, ob das Berücksichtigt wird und wir vielleicht etwas weniger zahlen müssen. Ich sollte alle Unterlagen nochmal einreichen und dann kam der Hammer: jetzt soll ich 800 Euro mehr bezahlen, weil die vom JA wohl damals etwas falsch bemessen haben oder die KiTa-Leitung keine Infos weitergegeben hat. Meines Erachtens sind das ja nicht meine Fehler. Dummerweise habe ich wohl schlafende Hunde geweckt. Heute war ich beim JA,weil mittlerweile mind. 5 Personen mit diesem Fall beschäftigt waren und Einer weis nicht, was der Andere tut. Morgen um 14:00 habe ich dann einen Termin und bekomme dann mein endgültiges "Urteil". Muss ich dann wirklich den Beitrag und die 800 Euro mehr zahlen???? Wäre dankbar für einen Rat, bis morgen. Danke und Grüße Andrea


Mitglied inaktiv

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Hallo, wir haben letzte Woche auch einen Bescheid bekommen. Wir müssen 560 € nachzahlen, weil die Stadt tatsächlich von September 06 bis Juli07 (Gebührenerhöhung zum 1.9.06) gDas macht uns ziemlich sauer. Wer hat schon im Monat zusätzlich so viel Geld. Wir zahlen 440@ im Monat für zwei Halbtagsplätze. Sorry musste mich kurz abreagieren. In deinem Fall würde ich vielleicht sogar zum Anwalt gehen und es überprüfen zu lassen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, probiere es doch im Internet.Es gibt diverse Seiten und Gesetze wo du dich schlau machen kannst. Ansonsten Justizstellen?- genaue Bezeichnung? Wenn du auch was in der Hand hast z.B. Mitteilungen in schriftlicher Form, hast ja noch die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Fristzeiten beachten. Ich wünsche Dir viel Glück. LG Andrea


Mitglied inaktiv

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Bei solchen Summen lohnt sich wirklich der Gang zum Anwalt, denke ich. Vielleicht gibt es ja eine Verjaehrung oder aehnliche Moeglichkeit, da raus zu kommen. Das mindeste sollte sein, dass sie dir Ratenzahlung zugestehen. LG Berit