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Kind krank - geht ihr arbeiten , nimmt Uhr Urlaub , wann melden?

Kind krank - geht ihr arbeiten , nimmt Uhr Urlaub , wann melden?

Micha76

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Hallo , die ersten 11 Monate war meine Tochter 3 Monate krank. Nun habe ich Resturlaub und ab Januar arbeite ich richtig. Habt ihr im Urlaub euer Kind krank gemeldet , wann muss man das da machen, reicht es wenn man es dem Arzt vorgestellt hat ?  Wie sagt man es dem Arbeitgeber dass das Kind so oft krank ist 


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Hallo Micha,  ich hatte das Problem zwar nicht oder zumindest bin ich nie auf die Idee gekommen, mein Kind während meines Urlaubs wegen eienr Erkältung krank zu melden (wir hatten nie etwas Ernstes mit Ausnahme von unserer ersten Begegnung mit einem Norovirus).  Aber genau genommen müsste das genauso gehen wie wenn du selbst krank bist. Du musst dir vom KIA einen Kinderkrankenschein holen und diesen dann beim Arbeitgeber einreichen. Der stellt dich dann unbezahlt frei und du holst dir das anteilige Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (zumindest in meiner Firma läuft das so). Den Urlaub kannst du dann nachholen.  Es stehen dir pro Kalenderjahr aber auch nur 15 Kinderkrankentage zu (30 im Fall von alleinerziehend). Das deckt die 3 Monate nicht einmal im Ansatz ab. Braucht man mehr, wird einen der Arbeitgeber vermutlich unbezahlt freistellen und man kriegt halt kein Geld (auch nicht von der Krankenkasse). Urlaub nachholen dann wohl auch eher nicht. Aber das müsstest du in deiner Personalabteilung erfragen.  Und ich würde meinem Chef einfach sagen wie es ist. Es wäre vermutlich eher so mittleres Verständnis da, wenn wir nur von einer Erkältung nach der anderen reden, aber generell ist krank nun mal krank. Was will man machen mit einem Kind, das man nicht in die Kita schicken kann? Und Homeoffice finde ich auch jetzt noch (mein Sohn ist mittlerweile 5 Jahre) mit Kind zu Hause schwierig bis unmöglich.  Viele Grüße, Chrissie


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Obwohl: google mal besser das hier:  Nachgewährung von Urlaub wegen Pflege des kranken Kindes? - HENSCHE Arbeitsrecht Also besser doch nicht im Urlaub kinderkrank beantragen. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichtes kannst du den Urlaub nicht nachholen und verlierst im Zweifel noch den Anspruch auf Urlaubsgeld. Das muss man als Nicht-Jurist mal wieder nicht verstehen....wieder was gelernt. Grüßle, Christina


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Kindkrank geht nur, wenn es keine alternative Betreuung gibt. Hast du Urlaub, kannst du ja betreuen. Also NEIN! du kannst dir deinen Urlaub nicht wieder holen. Wenn das Kind dann krank ist, wenn du normal arbeiten müsstest, meldest du dich entsprechend kindkrank. Gibt es einen zweiten Elternteil kann der das ebenso machen. Je Elternteil habt ihr 15 Kindkrank Tage. Bei uns reicht das nie - da wir aber oft mit krank sind können wir das meiste mit eigener Krankmeldung auffangen. Ansonsten Überstunden und Urlaub, zur Not unbezahlten.